KWK-Fördervolumen soll auf 1,5 Mrd Euro angehoben werden

  • mir kommt das geschriebene so vor, als wäre es der Todesstoß für alle Anlagen zwischen >2 - 15 kW und 80% der Anlagen zwischen 15-25 kW el Leistung. Dass die 50 kW Anlagen zu viel bekommen ist klar, wenn man den Bonus in der Klasse einheitlich auf 30.000h beschränkt und nur die Anlagen bis 2 kW stärker fördert vergisst man doch alles zwischen drin.


    Es funktioniert so:
    Bei einen Einmal-Zuschlag von bspw. 5000 € für alle Anlagen der Mini-KWK (bis 50 kW) bekommt die 1 kW Anlagen 5000€/1 kW, die 5 kW-Anlage 5000€/5kW= 1000€/kW und die 10 kW Anlage 5000 €/10 kW = 500 €/kW. Es ist also eine Hyperbel, die bis 50 kW reicht. Das sieht man auch ganz gut an der Graphik mit Namen 2015mini. Da ist auch die Variant mit der 2 kW Stufe drin die anteilig dann auch für die größeren Minis gilt, also bei den 5ern sind 2 Teile vom 2kW-Zuschlag und drei Teile vom 50er-Zuschlag mit dabei. Schau dir noch mal die Grafik mit den zwei Varianten an.


    Gruß,
    Gunnar

  • Hallo,


    den Text bin ich noch mal durchgegangen und hab an der ein oder anderen Stelle noch etwas ergänzt/geändert. Danke alikante für die Korrekturhinweise.


    Gruß,
    Gunnar


    PS. firestarter - kannst Du auch noch mal draufschauen und Verbesserungen, Korrekturen, Ergänzungen vornehmen?

  • Lieber 2.000 Vbh/a (min 15 Jahre) oder 2.500 Vbh/a (min 12,5 Jahre) als jährliches abrufbares Kontingent? 2

    1. 15,0 Jahre Förderung als Minimum (max 2000 Vbh/a) (2) 100%
    2. 12,5 Jahre Förderung als Minimum (max 2500 Vbh/a) (0) 0%

    Louis hat Wert darauf gelegt, eine Förderdauer von 50.000 VBH zu fördern.


    Ich beschreibe hier die Alternative, welche einen ähnlichen Effekt mit bringt. Bei Förderdauer = Nutzungsdauer würde der KWK-Zuschlag in etwa solange fließen, wie die mKWK-Anlage in Betrieb ist. Solche Situationen wie heutzutage mit einem 10 Jahre altem Mini-BHKW, das technisch zwar noch in Schuss ist, aber aufgrund des fehlenden Zuschlags sich nicht mehr leisten kann, einen großen Anteil der erzeugten elektrischen Energie ins Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen, und vor der Stilllegung bedroht ist, würde seltener werden.


    Die Lösung besteht in der Kombination der 30.000 Vbh für alle Größenklassen, so dass die schädlichen Vergütungssprünge an der 50 kW Kante verloren gehen zusammen mit einer weiteren Regel: die Vbh auch noch mit einem jährlichem Kontingent auszustatten, z.B. 2500 Vbh/a. Somit hätte man ein Guthaben von 30 kh, von dem man aber nur 2,5 kh abrufen kann. Wenn man also pro Jahr genau für 2500 Vbh Strom erzeugt, dann bekommt man dafür den Zuschlag. Wenn man 5000 Vbh pro Jahr Strom erzeugt, bekommt man nur für 2500 Vbh den KWK-Zuschlag, wenn man nur 2000 Vbh Strom erzeugt, dann wird nur für diese 2000 Vbh ein Zuschlag gezahlt, und das gesamte Kontingent verringert sich auch nur um 2000.


    Bisher waren bei den Mini-KWK bis 50 kW die Förderlängen 10 Jahre, das sollen nun 45 kh sein, und die sprungfreie Regel für alle 30 kh, aber mit 2500 Vbh pro Jahr (denkbar wäre auch 2000 Vbh) ist dann wie folgt:


    Auslastung in Vbh/a; 45 h: Dauer in Jahren; 30kh + 2,5kh/a: Dauer in Jahren; 30kh + 2kh/a: Dauer in Jahren
    1500 - 30 - 20 - 20
    2000 - 22,5 - 15 - 15
    2500 - 18 - 12,5 - 15
    3000 - 15 - 12,5 - 15
    4000 - 11,25 - 12,5 - 15
    5000 - 9 - 12,5 - 15
    6000 - 7,5 - 12,5 - 15
    8000 - 5,625 - 12,5 - 15


    Das hat auch den Vorteil, dass der finanzmathematische Mehrwert über eine kurze Laufzeit des Förderkontingents von 30 kh (der Kapitalwert einer Summe ist deutlich höher bei kurzer Laufzeit des Geldflusses, als wenn deutlich mehr JAhre benötigt werden, die gleiche Geldsumme abzurufen) ausgeglichen wird. Normalerweise würde man vermuten, dass Anlagen mit 8000 Vbh pro Jahr deutlich wirtschaftlicher sind als Anlagen nur mit 2000 Vbh/a. Daher brauchen sie nicht noch einen extra Benefit, indem die Fördersumme in kürzerer Zeit abgerufen werden kann. Auf diese Weise würde man die Förderwirkung vergleichmäßigen. Der Kapitalwert der Förderung wäre für die meisten Anlagen über 12,5 Jahre (oder 15 Jahre) zu berechnen. Bei angenommenen 8% Kalkulationszinssatz (Netzbetreiber bekommen ähnliche Sätze auf ihr angelegtes Kapital) und 6 Jahren, beträgt der Kapital wert 80% des Nennwerts, bei einer Annuität über 10 Jahre sind es 70% des Nennwerts, und bei 15 Jahren sind es etwa 60%.


    Wenn man für 45 Vbh - so wie es in den BMWi-Vorschlägen vorgesehen ist - bis zum 50 kW-BHKW eine Förderung erhält, die größeren aber nur 30.000 VBH erhalten, dann gibt es einen scharfen Sprung in der Fördersumme, der eine technisch sinnvolle Größenauslegung auf z.B. 80 kW verhindert. Lieber wird dann ein kleineres BHKW eingebaut und Potential verschenkt: einfach weil die Fördersituation bei den 50 kW Modulen so attraktiv ist.


    Eine ganz andere Frage ist die, ob die kumulierte Förderung (VBH x KWK-Zuschlag) ausreicht. Hierzu ist es notwendig innerhalb der 50kW Zone zu differenzieren. Wie man sieht, unterscheiden sich die Varianten A und B, d.h. Einführung einer 2 kW-Klasse mit einem Satz von 20 ct/kWh und einem Einmalzuschuss von 5000 € nicht sehr stark.
    20 ct/kWh sieht optisch sehr viel aus, aber auch bei diesen Anlagen darf man nicht vergessen, dass in diesem Satz ein Anteil für die Bestandssicherung drin ist, also einem Zuschlag der zusätzlich auf den eingespeisten Strom gezahlt wird. Das sind 4 ct/kWh, weil das der Unterschied ist für den selbstverbrauchte (4 ct/kWh) und die eingespeiste (8 ct/kWh) Energie.


    Gruß,
    Gunnar


    PS. Ich habe unten eine Umfrage angelegt. Bitte antwortet bis Morgen am Sonntag abend.

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo,


    die Zwischenversion des KWKG-Referentenentwurfs mit Stand vom 7.7.2015 kann auf der Tagesspiegel-Website heruntergeladen werden.


    Gruß,
    Gunnar



    PS.
    Bei der Kritik fange ich mit den Begriffsdefinitionen in §2 an:


    Solche Aufzählungen sind gefährlich, da man leicht einen Punkt vergisst. Besser sind generische Definitionen. So fehlt in der Liste Anlagen vom Typ Kalina-Cycle, denkbar ist auch die Kopplung von kleiner Gasturbine, Abhitzekessel und Dampfmotor. Das KWKG lässt auch Abwärme als Energiequelle zu. Was ist im Fall einer Abwärmequelle, die nicht aus einer Feuerungsanlage stammt? Ein großer Verdichter, wie sie bei adiabatischen Druckluftspeichern verwendet werden, könnte einen KWK-Prozess antreiben. Da unter Nr. 10 schon die KWK allgemein beschreiben ist und dort auch schon das Wort Anlage fällt, sollte eine generische Definition nicht schwer fallen, z.B.: "sind KWK-Anlagen ortsfeste Anlagen, in denen elektrische Energie und nutzbare Wärme in einem gleichzeitigen Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung aus eingesetzter Energie erzeugt werden,"


    Nutzwärme ist eine Nutzenergie und die von einer KWK-Anlage abgegebene Wärme ist noch keine Nutzenergie. Nutzenergie wäre die vom Heizkörper abgegebene Energie, das vom Duschkopf abgegebene warme Wasser oder in einem industriellem Prozess (z.B. Vulkanisation vom Reifen) zugeführte Prozesswärme. Zwischen Erzeugung und Wärmenutzung muss die thermische Energie noch transportiert werden, was Verluste beinhaltet. Das kann ein verzweigtes Dampfnetz in einem Industriebetrieb sein, das Fernwärmenetz einer Stadt oder die Heizungsrohre in einem Gebäude.


    Im AGFW-Arbeitsblatt FW 308 - zur Ermittlung des KWK-Stroms stehen einige brauchbare Definitionen, der Entwurf bezieht sich auf diese Technische Regel - ich frage mich, warum die Begrifflichkeiten wenn nicht wörtlich so wenigstens im Sinne übernommen wurden.

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin,


    interessant finde ich in dem Entwurf die Bestimmung in § 7 Abs. 7:

    Zitat

    (7) Für den Zeitraum, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich
    am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris negativ ist, besteht kein Anspruch auf Zahlung von
    Zuschlägen. Der während eines solchen Zeitraumes erzeugte KWK-Strom wird nicht auf die Dauer der
    Zahlung nach § 8 angerechnet.

    Die Idee als solche ist ja gar nicht schlecht: KWK-Strom soll nicht gefördert werden in Zeiten, wo er nicht benötigt wird bzw. sogar "schädlich" ist. Ich frage mich nur, wie das in der Praxis ablaufen soll, insbesondere bei Anlagen <50 kW, wo die Stunden-Leistung wohl in den meisten Fällen nicht gemessen bzw. aufgezeichnet wird. (Dort würde das ja auch bedeuten, dass der 4 ct/kWh Zuschlag für Eigenverbrauch in den genannten Zeiten nicht gezahlt wird.)


    Die Beträge sind marginal: Selbst bei 200 Stunden negativen Strompreisen im Jahr wären das für ein BHKW der 1 kW-Klasse zwischen 8,- € (bei 100% Selbstverbrauch) und 16 € (bei 100% Einspeisung). Vorausgesetzt, das BHKW läuft überhaupt in dieser Zeit. Dafür lohnt sich kein Zähler mit stundengenauer Messung.


    Eine Ausnahmeregelung für kleine Anlagen kann ich aber nicht erkennen. Da ist m.E. Nachbesserungsbedarf, zumindest bis zur flächendeckenden Einführung von Smart Metern. Außerdem macht die Regel als Anreiz nur Sinn, wenn die betroffenen Betreiber zumindest die Möglichkeit bekommen, ihr BHKW zu den fraglichen Zeiten abzuschalten. (Ob sie das dann auch tun, hängt von der Eigenverbrauchs-Situation ab, bzw. davon, ob ein Stromspeicher vorhanden ist.)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich frage mich nur, wie das in der Praxis ablaufen soll,


    Rundsteuerempfänger (RSE), hier müsste mal ein Studie her die Antwort auf die folgenden Fragen gibt:
    - ist die Technik noch zeitgemäß
    - ab wann lohnt sich der Aufwand
    - wie müsste die passenden Regulierungen dazu aussehen.
    - könnten RSE gesteuerte BHKWs ggf. mit Pufferspeicher und Heizstab:
    - ohne Förderung das Netz stabilsieren
    - den Bedarf an Stromtrassen und Schatten-/Spitzenlastkraftwerken reduzieren

    Die Studie muss dabei insbesondere in die Zukunft schauen, wie könnte eine Welt aussehen, wenn der dezentrale Gedanke mal intelligent gefördert und publik gemacht würde.

  • Zitat von »sailor773«
    Ich frage mich nur, wie das in der Praxis ablaufen soll,


    Rundsteuerempfänger (RSE)

    Richtig, so könnte das technisch gehen. Um § 7 (7) zu erfüllen, müsste also zukünftig jedes BHKW (auch das Ecopower 1.0 oder das Vitotwin) statt des Erzeugungszählers ein "Doppeltarif"-Zählwerk eingebaut erhalten, das über einen RSE angesteuert wird. Eine Netzstabilisierung wird damit aber noch nicht erreicht, denn zumindest die kleinen Geräte werden i.d.R. trotzdem weiter laufen - schon allein wegen des Eigenverbrauchs. Lediglich der Zuschlag wird für ein paar Stunden suspendiert (nicht eingespart, siehe Satz 2) - und dafür der ganze Aufwand!?


    Worauf ich hinaus will: Die Regelung in § 7 (7) enthält im Kern einen richtigen Ansatz, ist aber m.E. zu kurz gesprungen. Wenn schon ein Rundsteuerempfänger (oder eine adäquate aufwändige Technik) eingebaut wird, könnte man damit ein BHKW auch gleich abschalten und auf diese Weise eine tatsächliche Netzstabilisierung erreichen. (Die Frage des Zuschlags erledigt sich damit von selbst.)


    Die Nachteile, die dadurch für den Betreiber entstehen, müssten selbstverständlich ausgeglichen werden: Am Besten nicht durch eine erhöhte Förderung, sondern dadurch, dass der Betreiber während der Zwangsabschaltung seinen Strom über einen separaten (durch denselben RSE angesteuerten) Kanal kostenlos erhält - gerne auch zum Betrieb eines Heizstabes oder zum Laden einer Batterie. Auf diese Weise könnten in Überangebotszeiten zusätzlich reale Stromsenken erzeugt werden, die ggf. ein Mehrfaches der BHKW-Leistung ausmachen.


    Technisch existiert so etwas schon (Econamic Grid), nur dass es dort an einen bestimmten Hersteller und an das Vorhandensein einer Batterie gebunden ist. Wenn es das flächendeckend für alle BHKW-Betreiber gäbe,

    könnten RSE gesteuerte BHKWs ggf. mit Pufferspeicher und Heizstab:
    - ohne Förderung das Netz stabilsieren
    - den Bedarf an Stromtrassen und Schatten-/Spitzenlastkraftwerken reduzieren

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()


  • Die Idee als solche ist ja gar nicht schlecht: KWK-Strom soll nicht gefördert werden in Zeiten, wo er nicht benötigt wird bzw. sogar "schädlich" ist. Ich frage mich nur, wie das in der Praxis ablaufen soll, insbesondere bei Anlagen <50 kW, wo die Stunden-Leistung wohl in den meisten Fällen nicht gemessen bzw. aufgezeichnet wird.


    Dieser Paragraph kommt aus den Vorgaben der Beihilfeleitlinie der Kommission (Rn 124), die vorschreiben, dass keine Förderung bei negativem Preis gewährt wird. Im EEG 2014 §24 wurde dies auch schon eingeführt. Allerdings gibt es dort eine Anlagengrenze von 500 kW, bzw. 3 MW bei WEA, ab der die Klausel im EEG erst gilt.


    Im Gegensatz zu FEE-Anlagen wie PV und WEA, die nicht disponibel sind, sind KWK-Anlagen steuerbar. Eine Reaktion nicht nur auf einen variablen Preis, sondern auch auf einen variablen Zuschlag ist nicht nur machbar, sondern auch sinnvoll. Allerdings ist es aus meiner Sicht äusserst ungeschickt, wenn man die EEG-Anlagen und die KWK-Anlagen auf den Phasensprung von positiven hin zu negativen Preisen mit einer Sprungantwort reagieren lässt. Durch den Vergütungssprung könnte eine Situation ähnlich einer Sonnenfinsternis entstehen: gewisse Anlagen werden aus dem Markt gedrängt und durch andere ersetzt - die Rampe ist das Problem.


    Im EEG gehört diese Regelung abgeschafft, aber im KWKG ist es eine Verstärkung des Preissignals, was allein ja oft auch nicht ausreicht, eine Anlage An- oder Auszuschalten. (Trägheit bzw. Hysterese durch An- und Abfahrkosten). Aber das schlagartige Wegfallen des Zuschlags und plötzliche Wiedereinschalten der Zuschlagszahlung ist schädlich. Besser wäre es, wenn der KWK-Zuschlag proportional (P-Regler nennt das der Regelungstechniker) reduziert und wieder erhöht wird. Sonst gibt es jedesmal einen Schlag auf das System, wenn alle Anlagen gleichzeitig durch solch einen Stoß angeregt werden. Einen Alternativvorschlag hatte ich hier zur Flexibilisierung formuliert. Flexibilisierung ist dabei nicht nur eine Erhöhung der Preiselastizität, sondern auch die Elastizität gegenüber Netzparametern (Frequenz, Spannung).


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Gunnar, das sind alles klasse Ideen für große Anlagen. In Deinem Papier zur Flexibilisierung schreibst Du selbst, dass die von Dir empfohlenen Maßnahmen nur bei Anlagen >50 kW mit registrierender Lastgangmessung sinnvoll sind. Kein Einwand.


    Bei den kleineren Anlagen rechtfertigt aber der Effekt den technischen Aufwand nicht. Solche Anlagen sollte man einstweilen ganz in Ruhe lassen, d.h. in § 7 Abs. 7 KWKG eine Ausnahme z.B. für Anlagen bis 50 kW einführen. (EU-konform wäre das ja offensichtlich.)


    Wenn man aber auch die kleinen BHKW's zur Netzentlastung heranziehen will, ist m.E. für das individuelle Gerät eine automatische, "harte" Abregelung über RSE völlig ausreichend: Da es sich um eine große Anzahl sehr kleiner Anlagen handelt, sollte es bei Bedarf technisch möglich sein, diese über entsprechende RSE-Signale zeitversetzt und/oder nur zum Teil auszuschalten und wieder anzufahren. In der Summe lassen sich steile Rampen so mit Sicherheit vermeiden.


    Es geht im Übrigen nur automatisch, denn Betreiber kleiner BHKW's haben in der Regel erstens keinen Zugang zu Realtime-Preisen an der Strombörse, und zweitens - selbst wenn sie diesen Zugang hätten - Wichtigeres zu tun als rund um die Uhr den Markt zu beobachten und z.B. im Dezember, Sonntag nachts um Zwei ihr BHKW auszuschalten (herunterregeln geht bei kleinen BHKW's meist eh nicht), nur weil sie dann keinen Zuschlag bekommen. Solange wesentlicher Eigenbedarf gegeben ist, wird der Betreiber das Gerät sowieso immer laufen lassen. "Marktanreize" aller Art sind da m.E. rein akademisch und haben keine praktische Auswirkung.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

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  • Moin,


    sehe ich genauso wie Sailor773. Kleine Anlagen haben keinen so großen Einfluss aufs System und sind außerdem topografisch sehr weit "verstreut" im Netz.
    Irgendwo gabs doch auch eine Rodmap/Entwurf für die Einführung intelligenter Zähler, da waren die kleinen bis 10.000kWh Erzeugung p.a. gänzlich aussen vor weil Sie den Preis der Messtechnik niemals wieder rein holen können.
    Diese Ausnahmen gehören ins KWKG ansonsten sind die kleinen die gekniffenen.


    Einzig Sinnvoll wäre es bereits bestehende Infrastruktur zu nutzen ohne das weitere Kosten entstehen. Z.b. die Verbindung zum "Wartungsserver" des Herstellers, die ist meist sowieso vorhanden. Also Netzleitstelle pingt (Vaillant)-Server an und dieser schaltet das BHKW bzw. alle BHKW in einem Gebiet ab. ABER die Teilnahme an dieser Variante darf für Micros keine Pflicht sein sondern muß per Anreiz ( den sowieso der Hersteller über seine Preisgestaltung abschöpft ) belohnt werden.


    |__|:-) mfg

  • Morgens 6-9 uhr, abends 17-22 uhr - in einem EE-System Zeiten in den Verbrauch und Erzeugung nicht zusammenpassen. Sowohl Wind wie auch PV nicht. Wind ist *relativ* Kontinuierlich - naja, statistisch gesehen ist die Erzeugung gleichmäßig über den Tag verteilt. PV hat seinen Peakerzeugung Mittags. Morgens und Abends gibt es also einen erhöhten Bedarf der im Mittel nicht gedeckt ist.


    Für kleine Anlagen also eine sehr einfache Regelung - Genau genommen braucht man nicht mal mehr eine RSE wenn man Digitalzähler mit einem eigenen Zeitsignal einsetzt.


    8 Stunden pro Tag Freigabezeit - also maximal 2920 Betriebsstunden pro Jahr die in die *bedarfsgerechte* Vergütung fallen. Realistisch wohl eher 1500h begründet durch den Wärmebedarf. Und man gibt einen leichten Anreiz statt 3,5 kW 5 kW in den Keller zustellen - was wohl nicht *soviel* mehr kostet.

  • Moin

    wenn man Digitalzähler mit einem eigenen Zeitsignal einsetzt

    selbst der ist überflüssig, viele Hersteller haben Außentemperaturfühler mit eingebautem DCF77 Empfänger. :thumbup:


    Zitat

    Und man gibt einen leichten Anreiz statt 3,5 kW 5 kW in den Keller zustellen - was wohl nicht *soviel* mehr kostet.

    Genau das was ich seit Jahren sage, nicht diese "only Eigenverbrauch, Nulleinspeise Mentalität" die leider aktuell seitens der beschissenen Einspeisevergütung "gfördert" wird.



    Grüße

  • Menschen haben seltsame Ideen wenn es um eigenen Einkommen geht. Auf einen externen Zähler mit Zeitsignal wird man wohl besser nicht verzichten.


    Die Einspeisung ist von politisch Rahmenbedingungen abhängig. Sowohl direkt als auch indirekt, weil man den Börsenpreis den Stromes in den Keller geprügelt hat.
    Solange man die KWK nicht mit dem EEG koppelt, wird da nix gehen. Und ich sehe nicht das es dazu einen Willen gibt.

  • Morgens 6-9 uhr, abends 17-22 uhr - in einem EE-System Zeiten in den Verbrauch und Erzeugung nicht zusammenpassen ... PV hat seine Peakerzeugung Mittags. Morgens und Abends gibt es also einen erhöhten Bedarf der im Mittel nicht gedeckt ist.


    Für kleine Anlagen also eine sehr einfache Regelung - Genau genommen braucht man nicht mal mehr eine RSE wenn man Digitalzähler mit einem eigenen Zeitsignal einsetzt.

    Die Idee BHKW's flächendeckend als gesteuerte Mittellast-Kraftwerke einzusetzen ist zweifellos gut, aber starre Zeitvorgaben für BHKW-Laufzeiten (auch wenn sie mit Hilfe einer Atomuhr erfolgen) halte ich für einen Schritt zurück in die 70er Jahre. Zumal eine wirkliche Netzstabilisierung auf diese Weise kaum erreicht werden kann: Die stärksten Überangebots-Peaks kommen von den Windkraftwerken, und die sind nun mal überhaupt nicht von bestimmten Zeiten abhängig. Was spricht denn dagegen, BHKW's stattdessen gezielt über RSE genau dann abzuschalten, wenn tatsächlich Überangebot an EE herrscht?


    Ich sehe übrigens auch den Eigenverbrauch positiv im Sinne der Netzstabilisierung. Zumindest im Sommerhalbjahr lassen wir doch schon aus Eigeninteresse unsere BHKW's nach Möglichkeit dann laufen (um Puffer- und TWW-Speicher zu laden), wenn wir viel Strom benötigen. Bei den meisten von uns dürfte das von 6-9 Uhr morgens und von 18-23 Uhr abends sein - also genau dann, wenn auch im Netz am meisten Strom benötigt wird. (Was für ein Zufall... :whistling: )


    Im Winter laufen die BHKW's wärmegeführt und daher weitgehend ununterbrochen (bei uns sind es i.d.R. 15 Wochen Dauerbetrieb von Mitte November bis Anfang März). Sie verhalten sich dann also wie Grundlastkraftwerke (KKW und Braunkohle), nur mit dem Unterschied, dass sie 1) umweltfreundlicher und mit dem doppelten Wirkungsgrad arbeiten, und 2) im Bedarfsfall binnen Minuten vollständig ab- bzw. hochregelbar sind. Angenommen wir hätten einige GW BHKW-Leistung zur Verfügung, dann wäre es doch viel vernünftiger, diese im Winter ggf. auch nachts durchlaufen zu lassen und dafür ein paar Blöcke Braunkohle dauerhaft abzuschalten (die im Sommer sowieso nicht benötigt werden). Wenn dann einmal viel Windstrom im Netz ist (vielleicht 100 Stunden im Jahr), regelt man ganz einfach über RSE die BHKW's herunter - und siehe, es gibt keine negativen Börsenpreise mehr. Trotzdem kann jeder Betreiber auf diese Weise immer noch locker auf seine 4-5000 Betriebsstunden kommen.

    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)