Neues KWKG - KWK soll zukünftig mit 1,5 Milliarden gefördert werden

  • Ein sechsseitiges Arbeitspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und
    Energie (BMWi) mit Datum vom 12. Mai 2015 und dem Titel „Weiterentwicklung des
    Klimabeitrags“ dürfte die weitere Vorgehensweise bei der Novelle des KWK-Gesetzes nachhaltig prägen.



    Dieses Papier sieht nun eine Anhebung der jährlichen KWK-Förderung nach dem
    KWK-Gesetz von derzeit rund 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro vor.



    Einige Hintergründe zu diesem Sinneswandel erfahren Interessierte im Bericht „KWK-Ausbau soll zukünftig mit 1,5
    Milliarden Euro gefördert werden
    “ (http://www.bhkw-infozentrum.de…en-gefoerdert-werden.html)
    auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.
    Man sollte aber erst noch die genaue AUsgestaltung der Förderung abwarten...
    :thumbup:

  • Kohlekraftwerke werden entlastet und GuD-Kraftwerke gefördert. 1A Lobbying :thumbup:


    Wenn die KWK- Anlagen bis 2 MW im Gegenzug keine Förderung mehr genießen.. X( ..gehe ich auf die Barrikaden :vinsent:

  • Der Wortlaut des Non-Papers "Weiterentwicklung des Klimabeitrags" kann hier eingesehen werden.


    Ich bereite eine Stellungnahme vor:


    I. Zusätzliches Fördervolumen von 500 Mio Euro lässt auch angemessenen Anschub im Segment der Mikro-KWK zu.
    II. Die KWK-Branche kann dazu beitragen, die nationalen CO2-Ziele zu erreichen.
    III. Kritische Würdigung der sonstigen Aspekte aus dem Non-Paper


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo BHKW-Freunde,
    ich glaube nicht, dass irgenwelche Beträge aus der KWK-Förderung bei der Mini-KWK ankommen. Bei den Regelungen zum Klimabeitrag geht es nur darum, möglichst alle, vom Strukturwandel betroffenen Kraftwerke und damit die Betreiber zu retten. Auch die ältesten Dreckschleudern sollen weiter am Netz bleiben. Die Stromerzeugung soll in Deutschland wieder dahin gebracht werden, wo sie laut Energiewirtschaft, IGBCE und Groko hingehört: zu den allseitsgeliebten Energieversorgungsunternehmen! Dezentrale Erzeugung, egal aus welchen Quellen, in privater oder genossenschaftlicher Hand darf nicht mehr nennenswert zunehmen. Das spricht natürlich niemand in der Regierung so klar aus, aber alle Maßnahmen, egal ob EEG oder KWK betreffend, sprechen eine eindeutige Sprache. Unsere Anliegen im Forum müssen zukünftig ohne staatliche Hilfe umgesetzt werden. Der mit der Energiewende verbundene Verteilungskampf, kann nur von "unten" angenommen und geführt werden. Es sollte für jeden Bürger schick werden, sich etwas unabhängiger zu machen!

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Hallo ich habs nicht verstanden ;(


    Sollte man eine geplante Modernisierung von einem bestands BHKW (Dachs 5,5 kw)mit hohem Eigenverbrauch jetzt noch modernisieren oder wäre das in 2016 wirtschaftlicher?
    Ist die Förderung von 2015 oder von 2016 besser ?
    2016 wird der selbst verbrauchte Strom nicht mehr gefördert oder (5,4Cent/kwh) ?

  • Hallo ich habs nicht verstanden ;(
    Sollte man eine geplante Modernisierung von einem bestands BHKW (Dachs 5,5 kw)mit hohem Eigenverbrauch jetzt noch modernisieren oder wäre das in 2016 wirtschaftlicher?
    Ist die Förderung von 2015 oder von 2016 besser ?


    Der Entwurf der Bundesregierung zur KWKG-Novelle wird gerade im Wirtschaftsausschuss verhandelt. Dort fand am vergangen Mittwoch die offizielle Anhörung der Sachverständigen statt. Leider wurde die Mikro-KWK und deren Perspektive mit Brennstoffzellenheizgeräten kaum angesprochen. Mal schauen, wie sich die Gefechtslage bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch verlagert.


    Bislang steht in §7: "(1) Der Zuschlag für KWK-Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, beträgt
    1. für den Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 8 Cent je Kilowattstunde,
    (3) Der Zuschlag für KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird,
    beträgt
    1. für KWK-Anlagen nach § 6 Absatz 4 Nummer 1
    a) für den Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 4 Cent je Kilowattstunde,"
    In §8 steht "(1) Für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt wird der Zuschlag für
    45 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt."


    Also bekommt man mehr für eine Einspeisung und ein bischen weniger für den Eigenverbrauch, weiterhin soll die Förderung nun 45.000 h laufen statt 10 Jahre, was prinzipiell zu begrüßen ist, dass eine feste Vbh vorliegt, weil es dann keine Verzerrung gibt, zwischen den Anlagen die 3000 h/a und 8000 h/a laufen, sondern eine konstante Fördersumme gezahlt wird (4-8 ct/kWh mal 45.000 h = 1800 - 3600 €/kW). Über die Höhe kann und sollte man noch debattieren, aber die Front verläuft beim KWKG eher um die Frage Brennstoffneutralität und der industrielle Eigenverbrauch, d.h. einen Fürsprecher im Wirtschaftsausschuss für das "Nebenthema" Mikro-KWK zu finden wird schwer. Aber vielleicht kann man es noch per Huckepack-Verfahren in einem empfohlene Kombipaket noch verkaufen. Stichwort: Kurze Ad-Hoc-Stellungnahme an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nachschieben.


    Wenn man also mehr als 4500 h/a Jahr eine Mini-KWK-Anlage betreibt oder betreiben möchte, dann sollte man noch das alte KWKG nutzen, vgl. auch mit der Übergangsregelung in §35(3), wo also eine verbindliche Bestellung bis Ende Dez 2015 mit Inbetriebnahme bis Ende Juni 2016 ausreicht. Wenn die Mini-KWK-Anlage weniger als 4500 h/a betrieben wird, dann hat die neue regelung Vorteile. Der Endeffekt sieht also so aus, dass die gutlaufenden Anlagen, die sowieso eher im Geld liegen, etwa weniger Förderung bekommen, die weniger stark ausgelasteten etwas mehr erhalten.


    Der zweite Punkt ist die Zuschlagshöhe bzw. die Differenzierung für Eigenverbrauch und Einspeisung. Der Unterschied beträgt 4 ct/kWh und das kompensiert nicht die Einspeisung, weil im kleinen Leistungsbereich die Wartungskosten allein in dieser Höhe liegen. Eine Volleinspeisung bleibt also nicht rentabel, sondern wird nur weniger rot in den Zahlen. Wenn man rund 65% selbst verbraucht und 35% einspeist, dann hat man einen Break Even zu den 5,41 ct/kW vorher (0,65 * 4ct/kWh + 0,35 * 8ct/kWh = 5,4 ct/kWh). Kleinstanlagen mit einem höheren Eigenverbrauch fahren nach dem KWKG 2012 besser, Anlagen deren Eigenverbrauchsanteil geringer als 65% ist, fahren mit dem neuen KWKG 2016 besser - aber bei einem geringen Eigenverbrauchsanteil ist die Wirtschaftlichkeit eher fragwürdig.


    In Summe würde ich sagen, dass sich die Fördersituation in etwa die Waage hält, es kommt aber stark auf den Einzelfall an. Bei einer guten wirtschaftlichen Anlagen mit hoher Auslastung über 4500h p.a. und hohem Eigenverbrauchsanteil (also Anlagen in der thermischen Grundlast, wie z.B. unterdimensionierten Klein-BHKWs wie Anlagen von 20-50 kW, wo im Prinzip auch ne doppelt so große Anlage passen würde, würde ich ganz gewaltig auf die Tube drücken und die Planung bis in 6 Wochen soweit haben, dass ein verbindlicher Bestellvorgang ausgelöst werden kann. Bei den Mikro-KWK Anlagen von 3000-4500 Bh/a mit durchschnittlichen Anteil Eigenstrom schenkt sich das nicht viel. Hier sollte man also gut weiterplanen und eine solide Entscheidungsgrundlage treffen: Wenn erst nach dem KWKG 2016 gefördert wird, kann es im Detail einen Schnapps weniger geben, aber man wird nicht leer dastehen. Wenn das BHKW eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung ist, dann bleibt die auch im neuen KWKG wirtschaftlich. Man darf nicht vergessen, dass auch nach den 10 Jahren bzw. 45000 Vbh die Anlage so ausgelegt sein sollte, das nach Abzahlung der Anlageninvestition die laufenden betrieblichen Ergebnisse positiv sind.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin,


    rechnet man sich die Sache mal mit verschiedenen Optionen durch so müsste man tatsächlich wieder elt. überdimensionierte BHKW einbauen. Dadurch generiert man mehr Einnahmen/Ausgaben auf der gewerblichen Seite ( was sicher das FA freut ) aber weniger Einsparung auf der privaten.
    Welche Geräte kämen ab 2016 in EFH/ZFH in Frage??
    - Brennstoffzellen ? Würden zwar durch Ihre 8760h Laufzeit p.a. einen hohen Anteil an Netzeinspeisung generieren, müssen aber für 50% der Laufzeit ohne Förderung auskommen.
    - Stirling Thermen ? kämen mit 4500h p.a. aus, müssten dann wohl aber Nachts laufen um über 65% einzuspeisen und würden in dieser Betriebsweise durch Ihre zu kleinen Puffer arg begrenzt
    - motorische mit 2-5KW ? wären genau passend - sind aber nicht verfügbar
    - Anlagen mit Batteriespeicher ? stehen generell schlechter da als im KWKG2012


    Ich habe immer propagiert das BHKW Ihre Rolle zur Unterstützung der Netzstabilität und Stromerzeugung für das öffentliche Netz finden müssen. Die Entwicklung hin zum 100% Eigenverbrauch bzw. Nulleinspeisephilosophi habe ich immer kritisch gesehen, obwohl die wirtschaftlichen Zwänge dieser Denkweise vorschub geleistet haben.
    Nun gibts im KWKG 2016 den Schuß vor den Bug nur leider auf eine Art und Weise die sehr schwer verdaulich für die micro KWK werden wird.


    Grüße

  • Whow !!! Danke Gunnar :)
    Bei meinem Dachs mit hoher Auslastung und hohem Eigenverbrauch ist dann die alte Förderung besser...
    Ich sehe es immer noch ein wenig Skeptisch wenn man bei der Modernisierung funktionierende Teile "verschrottet"und das Gerät dabei nicht effektiver wird....Aber angesichts der fast 150000 Betriebsstunden die das BHKW jetzt gelaufen hat werde ich wohl doch wieder aus meiner bisherigen "Heizöl bhkw Lethargie"erwachen :)


    PS:Vergleich Propangas/Heizöl (Erdgasanschluss gibt es hier nicht)
    Habe die Brennstoffkosten der letzten 10 Jahre miteinander verglichen. Demnach kostete eine kwh beim Propangas Brutto ca.7,4 Cent und eine kwh aus dem Heizöl ca.7,1 Cent .Heizöl verursacht höhere Wartungskosten man bekommt aber auch ein wenig mehr Steuern vom Zoll erstattet...


    Wenn ich den Dachs in 2016 durch ein vollkommen neues BHKW ersetzen würde, müßte ich dann EEG Umlage auf den selbst verbrauchten Strom bezahlen?

    Gruß filou

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  • PS:Vergleich Propangas/Heizöl (Erdgasanschluss gibt es hier nicht)
    Habe die Brennstoffkosten der letzten 10 Jahre miteinander verglichen. Demnach kostete eine kWh beim Propangas Brutto ca.7,4 Cent und eine kWh aus dem Heizöl ca.7,1 Cent. Heizöl verursacht höhere Wartungskosten man bekommt aber auch ein wenig mehr Steuern vom Zoll erstattet...


    Ich würde Propangas nehmen, wegen den geringeren Wartungskosten und dem problemloseren Betrieb, aber darauf achten, dass ich nicht an einen LPG-Lieferanten gebunden bin. Auswertungen der Vergangenheit können meist nicht garantierte Schlüsse für die Zukunft garantieren.


    Zitat

    Wenn ich den Dachs in 2016 durch ein vollkommen neues BHKW ersetzen würde, müßte ich dann EEG Umlage auf den selbst verbrauchten Strom bezahlen?


    Das kommt darauf an, was im EEG steht, das zum jeweiligen Zeitpunkt gültig ist. Heute gibt es die Ausnahmeregelung für Kleinsterzeuger, aber wie die im neuen EEG aussehen, weiss man heute nicht. Ich gehe aber davon aus, dass man die Kleinsterzeuger aus organisatorischen Gründen nicht mit in die Zwangsabgabenregelung einbeziehen wird.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)