Wirtschaftlichkeit eines BHKWs mit 20 kW el. Leistung

  • Hallo Pukl,


    auch dieser Beitrag bringt uns nicht weiter.


    2*750Liter sind bei ca.40KW Wärmeleistung zuzüglich Therme sicher etwas Mau, das könnte aber auch baulich bedingt sein. Wir wissen es nicht :glaskugel:


    Bitte schreibe uns den Gasverbrauch von BHKW und Gastherme im Vergleichszeitraum.


    Grüße

  • Der Energieverbrauch der Ölheizung wurde einfach durch den tatsächlichen Verbrauch in Liter der Letzten 5 Jahre
    zusammen Addiert und durch 5 geteilt. Es sind 12.800 Liter herausgekommen. Diesen wurden dann 128 MWh
    zugeordnet. Host mi.
    Ich würde gerne meine Frage wiederholen, ob es jemanden gibt der im Genuss einer Wärmeversorgung durch
    ein BHKW ist, keine Warmwasser Abnahme hat und auch den Erzeugten Strom nicht selber nutzen kann.?
    Nach meiner Meinung fehlt hier die Grundlast in der Übergangszeit , da muss es leider im Pulsbetrieb arbeiten
    und natürlich fehlen die Sommermonate, wo man kein Strom erzeugen kann, weil ja die Wärme nicht gebraucht
    wird.
    Es gibt ja hierzu auch ein Pflichtenheft, dass aussagt, wenn diese Grundlast vom Warmwasser fehlt sollte man
    kein BHKW einsetzen. So haben sich schon zwei Sachverständiger geäußert.
    gez. Pukl

  • Moin,


    der Ölverbrauch ist klar. Es geht um den Gasverbrauch, den wollen wir gern wissen.


    Das es für die wirtschaftlichkeit eines BHKW abträglich ist auf die Grundlast "WW-Bereitung" zu verzichten ist unbestritten, ich bezweifle das es im Forum jemand gibt der sein BHKW so laufen lässt.



    mfg

  • man man man,
    wenn ich hier schon wieder lese "2 Sachverständige"


    Klar ist ein BHKW-Betrieb ohne Grundlast zu hinterfragen,
    da die Wirtschaftlichkeit sicherlich leidet.


    Das kann den Wärmekunden aber doch vollkommen Schnuppe sein
    Ihr seid nicht Betreiber des BHKW und somit tragt ihr auch keinerlei wirtschaftliche Risiken !


    Ihr zahlt nur für die Wärme
    und das zum vereinbarten Preis.


    Wenn ihr Euch mit dem Lieferanten(ob nun BHKW-Betreiber oder nicht) fetzen wollt,
    dann braucht ihr einen anderen Ansatz. Dem ist es nämlich vollkommen freigestellt wie er Euch mit der Wärme versorgt.


    Aber Du gehst ja nicht auf unsere Fragen ein, lieferst uns keine Zahlen
    so dass wir Dir hier helfen könnten die Ursachen der hohen Wärmekosten zu ermitteln.

  • Das Problem sind hier auch wieder Pauschalaussagen wie kein WW=geht nicht.....


    Nachweisbar falsch. Wir haben in einem Industriebetrieb ein 16-kW-BHKW installiert, dieses heizt nur, WW geht über Untertischgeräte


    Nach einem Jahr 73.000 kWh Strom UND (Achtung, jetzt wird ein Schuh draus) 100% Eigenverbrauch, also Gelddruckmaschine...


    Konkret hier bei diesem Thema ist mir noch immer nicht klar, worum es dem Fragesteller den geht... kann aber auch an mir liegen....

  • Moin,

    Zitat

    Konkret hier bei diesem Thema ist mir noch immer nicht klar, worum es
    dem Fragesteller den geht... kann aber auch an mir liegen....

    geht nicht nur Dir so......


    Ich würde im konkreten Fall sehr gern helfen die Situation für die Mieter/Wohnungseigentümer zu verbessern, Ihr ja auch.


    Nur mit den dürftigen Infos kann man schlecht sagen "es wird falsch abgerechnet" oder "die Hydraulik ist falsch" oder "der Kontraktor hat ein Sittenwidriges Vertragswerk aufgesetzt".


    Ich befürchte es ist von allem etwas dabei |:-( |:-( |:-(

  • Ich suche einen Verbraucher, der von einem Mini BHKW mit Wärme Versorgt wird, der jedoch keine Warmwasser Abnahme hat und der auch
    den vom BHKW erzeugten Strom nicht nutzen kann.
    Falls es da jemanden gibt, würde ich gerne an ihn die Fragen stellen wie z.B. ob der Energieverbrauch nicht gestiegen ist etc.

    Macht Euch da bitte nicht zu viel Gedanken darüber, die groben Fehler die hier passiert sind wird sicher der Sachverständiger herausfinden.
    Er wird mir aber nicht sagen können, ob überhaupt ein BHKW unter diesen ungewöhnlichen Bedingungen realisiert wurde.

    Ich würde im konkreten Fall sehr gern helfen die Situation für die Mieter/Wohnungseigentümer zu verbessern, Ihr ja auch.

    Nur mit den dürftigen Infos kann man schlecht sagen "es wird falsch abgerechnet" oder "die Hydraulik ist falsch" oder "der Kontraktor hat ein Sittenwidriges Vertragswerk aufgesetzt".

    Ich befürchte es ist von allem etwas dabei

    So sehe ich das auch und vielleicht wird sich jemand melden, der unter diesen ungewöhnlichen Bedingungen versorgt wird. Pukl

  • Hallo Fuchs !
    Das Warme Wasser wird in jeder Wohneinheit mit 60 bis 100 Liter Elektroboilern gemacht. Diese laufen meistens auf Nachttarif.
    Der dazu notwendiger Strom kommt somit nicht von dem BHKW. Eigentlich schade, aber das ist nur eine Anmerkung ohne Wertung
    und braucht auch nicht beantwortet werden.
    Der Wärmezähler sitzt direkt vor dem Plattenwärmetauscher im Primärkreis , dieser wird mit der BHKW Wärme plus Unterstützung
    durch eine Gasheizung für die Spitzenlast.
    Speicher sitzt vor dem Zähler und Wärmetauscher, das ist nach meiner Meinung OK. Er hat nur 750 Liter was vermutlich manchen zu
    klein erschienen wird. Im Nebenhaus sitzt dann der nächste in gleicher Anordnung und Volumen.
    Somit kommen auf das BHKW mit 20 kW el. und 39 kWth die 1500 Liter Speicherkapazität.
    Mach Dir bitte keine Gedanken über Berechnungen. Du hast mir schon viel mit Deinem Beistand geleistet.
    Wie ich bereits 4 mal niedergeschrieben habe, ich würde nur gerne wissen, ob es ein Mini BHKW gibt, welches unter diesen
    seltsamen Bedingungen betrieben wird.
    Hallo Alikante!
    Den Gasverbrauch kann ich leider nicht mitteilen. Wir , die 32 Eigentümer bekommen nur über die Verwaltung eine Abrechnung
    von Ista, aus der man den Energie Verbrauch des Jahres entnehmen kann. Wärmezähler vor dem Plattentauscher auf der primären
    Seite.
    Danke für den Hinweis in Wikipedia, die dort aufgeführten Mehrkosten sind ja auf ein,zwei Familien Häuser bezogen.
    Dort findest du auch den Querverweis auf die Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei vertikalen Einrohrheizungsanlagen,
    wo es nicht so dramatisch zugeht.

  • Hallo Firestarter!
    Der Troll war 5 Tage mit seinen Schafen unterwegs und er blickt da womöglich nicht voll durch.
    Mit dem BHKW werden 32 Wohneinheiten in zwei Wohnblöcken mit je 16 Wohnungen beheizt. Nur beheizt,
    denn in jeder Wohneinheit befinden sich ein 60 bis 100 Liter Elektroboiler die aber nicht vom Strom des
    BHKWs beheizt werden.
    Die Verwaltung hat mit dem Betreiber des BHKWs ein Wärmeliefervertrag abgeschlossen.
    Die Wärme von dem BHKW wird durch eine Gasheizung für die Spitzenlast unterstützt.
    Abgerechnet wird nach einem Wärmezähler, der unmittelbar vor dem Plattenwärmetauscher im
    primären Kreis des BHKWs montiert ist. Für jeden Wohnblock gibt es einen separaten Zähler.
    Dieser ergibt dann den Arbeitspreis, der Leistungspreis und Verrechnungspreis kommt hinzu.
    Auf jedem Heizkörper befindet sich eine Zählereinheit- früher Verdampfungsröhrchen der bestimmte
    Einheiten aufzeichnet. Diese sind dann Anteilmäßig zu dem Gesamtverbrauch des Energiezählers
    zu Bewerten.
    Wie man dies nun fachmännisch Bezeichnet weiß ich leider nicht aber da kannst Du mir ja gerne
    Nachhilfe Unterricht geben. gez. Pukl

  • Moin

    Zitat

    die groben Fehler die hier passiert sind wird sicher der Sachverständiger herausfinden.

    ich glaub nicht dran, Sachverständige kosten in erster Linie viel Geld. Wenn per Sachverstand etwas herausgefunden wurde muß das dann in aller Regel vor Gericht sonst ändert sich nix. Aber man hat mit dieser Keule die Beziehungen zwischen Mieter/Vermieter/Eigentümer/Kontraktor soweit zerstört das Einigungen nicht mehr möglich sind.

    Zitat

    und vielleicht wird sich jemand melden, der unter diesen ungewöhnlichen Bedingungen versorgt wird

    die Chance ist sehr gering, und auch wenn sich Jemand meldet, welche Fragen soll er Dir beantworten??

    Zitat

    Danke für den Hinweis in Wikipedia, die dort aufgeführten Mehrkosten sind ja auf ein,zwei Familien Häuser bezogen.
    Dort findest du auch den Querverweis auf die Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei vertikalen Einrohrheizungsanlagen,
    wo es nicht so dramatisch zugeht

    Da unterliegst Du einem Irrtum es geht um MFH. Vorallem da Eure Regelung - nach Deinen Aussagen - schlecht eingestellt ist, keine geregelten Pumpen besitzt, keine Nachtabsenkung hat und nicht Aussentemperaturgeführt ist habt Ihr sicher einen Mehrverbrauch über 20%. Zur Frage der Abrechnung gelten auch Einschränkungen zb. machen Verdampferröhrchen nur Sinn wenn ein Kreislauf nicht mehrere Wohneinheiten abdeckt!

  • Zitat

    ich glaub nicht dran, Sachverständige kosten in erster Linie viel Geld. Wenn per Sachverstand etwas herausgefunden wurde muß das dann in aller Regel vor Gericht sonst ändert sich nix


    ... ich denke die Schwarmintelligenz hier im Forum
    schlägt den Sachverständigen. Kann auf jeden Fall bei der Ursachenfindung helfen.


    für's Gericht muss man den natürlich haben


    Zitat

    Die Verwaltung hat mit dem Betreiber des BHKWs ein Wärmeliefervertrag abgeschlossen.


    okay,
    dass ist nun sehr klar.
    Damit bring bitte nie wieder die VDI2077/3.1 ins Spiel.
    Die hat hier keinerlei Relevanz!!!


    Maßgeblich ist der Wärmemengenzähler und der Wärmeliefervertrag.


    Auch der BHKW-Betreiber an sich ist aus'm Spiel,
    der liefert seine Wärme, die auch entsprechend abgerechnet wird.


    Die Hausverwaltung gehört ins Boot geholt, diese hat schließlich
    a) Jemand beauftragt, bzw. die Installation(falls da Mängel sind und zu Mehrverbrauch führen) abgenommen
    b) einen Vertrag unterzeichnet, der vielleicht(!?) nicht dem Wirtschafltichkeitsgebot entsprechend verhandelt war.


    Wir wär's, wenn Du
    - die Ista-Abrechnung mal einscan'st
    - persönliche Daten schwärzt
    - und hier hochlädst (alternativ alikante vertraulich per mail sendest?)


    Dann fuchsen wir uns mal durch,
    was da so alles rauszulesen ist....Energiemengen, Preise, ect.

  • Danke für die Aufklärung.
    Inzwischen ist nach 5 monatiger Bearbeitung das Gutachten eingetroffen.
    Dort steht zu der sekundären Wärmeseite das man auf Grund des Alters und Zustandes der bestehenden Heizungsanlge
    keine einfache Lösungen durchführen kann. Zur Modernisierung ist es notwendig Berechnungen für den Hydraulischen
    Abgleich zu machen, Einbau von Wassermengenreglern, Wärmezählern,Thermostatventilen, Austausch der Heizkörper.
    Für die Umstellung sollten 5 bis 8 Jahre angestrebt werden.
    Ich bin kein Fachmann, aber das scheint mir plausibel zu sein, es muss sich also etwas radikal ändern.


    Wenn ich die vielen Beiträge der Forumteilnehmer wahrnehme, habe ich eigentlich eine falsche Formulierung gewählt.
    Es geht mir doch eigentlich nicht um die Kritik an einem BHKW , da fühlen sich gleich viele auf den Schlips getreten.
    Die richtige Überschrift oder Thema wäre gewesen:
    Kann ein Mini BHKW überhaupt wirtschaftlich arbeiten, wenn es nur eine Wohneinheit mit Heizungswärme versorgen
    soll.Das bedeutet keine Grundlast durch Warmwasserabnahme, keine Eigennutzung des erzeugten Stromes. Somit
    wird das BHKW nur an die 4000 Stunden/a Laufzeit kommen.
    gez. Pukl

  • Zitat

    Kann ein Mini BHKW überhaupt wirtschaftlich arbeiten, wenn es nur eine Wohneinheit mit Heizungswärme versorgen
    soll.Das bedeutet keine Grundlast durch Warmwasserabnahme, keine Eigennutzung des erzeugten Stromes. Somit
    wird das BHKW nur an die 4000 Stunden/a Laufzeit kommen.


    Falsch,
    die Wirtschaftlichkeit des BHKW-Betriebes kann Euch vollkommen Egal sein.
    Das ist das wirtschaftliche Risiko des Betreibers.


    Ihr zahlt nur die Wärme.


    wenn der Betreiber die Risiken durch schlechtes Konzept
    durch überzogene Wärmepreise ausgleicht,
    dann hat Eure Hausverwaltung einen schlechten Vertrag abgeschlossen.