Darf ich Strom an Mieter verschenken?

  • Hallo,


    kann mir da jemand helfen?


    Ist dem tatsächlich so, dass ich aus dem ganzen Verwaltungs-Schlamassel mit
    EEG-Umlage und Meldepflichten mehr oder weniger raus bin, wenn ich den
    im BHKW erzeugten Strom an die Mieter verschenke.


    Dann würde ich lieber für die erzeugte Wärme den
    respektablen Preis der örtlichen Fernwärme verlangen und dafür den Strom an die Mieter verschenken.


    So bekomme ich zumindest die ersten 10 Jahre den KWK-Zuschlag, die
    Mineralölsteuererstattung auf den Gesamtverbrauch, die
    Einspeisevergütung auf den Überschußstrom, einen vernünftigen Preis für die Wärme und die Mieter freuen sich über kostenlosen Strom.
    Der zusätzlich erforderliche Bezugsstrom wird anteilig weiterverrechnet.


    Und wenn es dann keine KWK-Zulage mehr gibt, sieht das vielleicht rechtlich alles nochmal ganz anders aus.


    Die Lieferverträge mit den Mietern könnten vermutlich auch sehr viel einfacher gehalten werden.