Pauschalierungsabschlag

  • Hallo,


    mein EVU will mir bei der Stromeinspeisung meines Dachs 0,18C/kWh Pauschalierungsabschlag abziehen gemaeß "Verbändevereinbarung II plus". Ist das o.k. oder Abzocke? Wäre dankbar für eine kurzfristige Antwort mit Argumentationshilfe.


    mfG Degenfeld

  • Hi,


    wieviel bleibt denn nach Abzug besagter Gebühr noch übrig? Kommst du dann noch auf den an Baseload (EEX-Preise)angelehnten Mindestbetrag?


    Falls nicht, würde ich mich allerdings auch etwas über die Idee des EVU wundern ... ;D ;D ;D


    Gruß Andy

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Ich frag mal dumm nach..
    Was in Dreiteufelsnamen ist den ein Pauschalierungsabschlag?
    Lassen die sich schon wieder was neues einfallen?
    Soweit ich mit meinem EVU gesprochen habe ist deren Aussage das VV II nicht mehr gültig ist seit Mitte des Jahres da die Netze jetzt ausgegliedert werden müssen.
    Ich würde einfach mal nachfragen was den jetzt gilt bei deinem EVU VV II oder das neue "gewälzte Prinzip" mit dem mich mein EVU ärgert.
    Nach Aussage vom Verband BHKW gilt wohl nach dem Gesetz das neue abwälzen.
    Scheinbar wird immer mehr versucht uns in kleinen Schritten klein zu kriegen.


    Allerdings wirst du wahrscheinlich sowieso mit Protest keinen Erfolg haben, alleine steht man da fast auf verlorenem Posten, die machen das einfach und warten auf die Klage, Geld genung haben die ja.
    Frag doch wirklich am besten mal beim BHKW Verband in Berlin nach http://www.bkwk.de/
    die können dir bestimmt da weiter mit Informationen weiterhelfen.


    Vergiss aber bitte nicht uns über den Fortgang zu unterrichten, dem nächsten hilft es vieleicht wenn da noch ein EVU drauf kommt.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Das KWK Gesetz sieht keinen "Pauschalierungsabschlag" vor.


    Die drei Komponenten: EEX Baseloadpreis des vorhergehenden Quartal, vermiedene NEtzkosten, KWK Zuschlag sind dem Betreiber zu vergüten. Ab dem 01.01.2006 sind das ca. 12 ct / kWh:-) :-(/