Wiederinbetriebnahme BHKW Konrad Weigel KWE 25P-4 AP

  • Hallo, nachdem ich mich schon seit 10 Jahren mit dem Thema befasse, soll es jetzt endlich konkret werden.


    Mir ist ein BHKW "zugeflogen", eben das KWE 25P-4 AP. Meine beheizte Fläche mit ca. 7-800 m² und ca. 6-8 Wohn- und Gewerbeeinheiten ist zwar etwas klein dafür, aber dafür kann ich die Anschaffungskosten vernachlässigen.



    Es ist ein Pflanzenöl-BHKW und mit Datum vom 30.6.2010 beim BLE nach § 61 BioSt-NachV registriert. (Maßgeblicher Zeitpunkt nach § 64: 16.6.2010)
    Einige 1000 Liter Rapsöl (geliefert von Hoyer) aus 2009 sind auch noch vorhanden.



    Das BHKW wurde anscheinend noch 2010 / max. 2011 wieder vom Netz genommen. (Rußprobleme wg 35 m hohem Schornstein)
    Unter der Haube sieht es aus, als käme es gerade aus dem Showroom.



    Wie gehe ich bei einer Wiederinbetriebnahme an neuem Standort sinnvollerweise vor?



    Es wird ein Betrieb nach EEG angestrebt, die Restlaufzeit dürfte dann ja etwa 14-15 Jahre sein ??



    Gruss



    Hartmut

  • Moin,


    hast Du Dokumente zur Erstinbetriebsetzung und Stillegung bekommen? Wenn nein versuche diese über BLE/VNB zu bekommen. Damit kannst Du das Gerät dann bei Deinem VNB wieder Neu mit alten EEG-Konditionen für die Restlaufzeit anmelden. Wichtig, Du benötigst auch alle Papiere für das Pflanzenölzeugs. Der Papierkram wird enorm werden, BLE , VNB , Zoll werden Deine besten Freunde :wacko:


    Achja, wenn Du Nägel mit Köpfen machen willst lass Dir den eingespeisten Strom per EEG und den selbst verbrauchten nach KWKG vergüten.




    Grüße

  • Hallo,
    ich habe eine Kopie des Anschreibens des BLE samt einem Formblatt, aus dem die relevanten Daten hervor gehen.
    Nachdem ich mir das noch etwas genauer angeschaut habe, habe ich auch den Zeitpunkt der tatsächlichen Erstinbetriebnahme entdeckt, dieses war 06/2008.
    Dann müsste die Restlaufzeit nach EEG am 31.12.2028 enden. Sehe ich das richtig?


    Ich weiß nicht, ob das BHKW offiziell stillgelegt wurde. So wie ich das sehr, wurde es einfach nicht mehr eingeschaltet. Ende letzten Jahres wurden dann die Leitungen gekappt, daraufhin habe ich die Anlage abgebaut. Mittlerweile müsste an dem Standort ein neues Gas-BHKW werkeln.


    Sind Stilllegungspapiere wichtig für mich?


    Für das Pflanzenöl habe ich eine Rechnungskopie von Hoyer aus 12/2009, kurz vor der Steuererhöhung. Die WEG setzt mir dazu noch ein Schreiben auf, in dem mir die Restmenge des übernommenen Rapsöls bestätigt wird. Reicht das?


    Gruß


    Hartmut

  • OK,


    wenn das Gas-BHKW kein Bio Gas verwertet solltest Du die Restlaufzeit bis 2028 nutzen können.


    Nachweisliche Stillegung könnte dazu führen das der Anspruch auf EEG entfällt oder aber Deine nutzbare Restlaufzeit länger wird :?: Da steck ich aber nicht so tief drin, sind nur Vermutungen.


    Gab es 2009 schon die Nachweispflicht für Pflanzenöl?? Wenn ja benötigst Du ein Zertifikat für das Pflanzenöl, Energie- und Mehrwertsteuer muß auf der Rechnung vom Lieferant stehen.


    Grüße

  • Mehrwertsteuer war 19%, weiterhin steht darauf:


    "Versteuert als Heizstoff! Incl. 0,00 Euro/100Ltr Energiesteuer. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem EnergieStG oder der Energie-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
    Die Ware wurde bereits versteuert und nach Par. 50 EnergieStG entlastet."


    Das Gas-BHKW ist stinknormal ans Berliner Gasnetz angeschlossen ...


    Gruss

  • Jo,


    damit bist Du erstmal fürs HZA sicher, aber nur für diese Restmenge.


    Auch wenn das BHKW am Gasnetz hängt könnte es bilanziell durchgeleitetes Biogas bzw. Biomethan als Treibstoff nutzen. Prüf das lieber genau nach.



    Grüße

  • Ich habe jetzt mal konkret nachgefragt bei der Firma, die das neue BHKW aufstellt / aufgestellt hat (kann gar nicht sagen, wie weit die schon sind), die Antwort steht aber noch aus.


    Gruss

  • Ich bin von der Masse an Informationen im Forum etwas erschlagen.


    Es gibt doch sicher schon irgendwo eine Art Leitfaden, wie bei der Aufstellung /Anmeldung vorzugehen ist.
    Einen fähigen Elektro- und Heizungsbaumeister (auch vom Energieversorger zertifiziert) habe ich hier auch, allerdings hat er auch noch kein BHKW aufgestellt...


    Beim Stöbern bin ich auch noch auf das Stichwort "Steuerlager" gestoßen. Das hört sich kompliziert und teuer an????


    Gruss
    Hartmut

  • Hallo,


    Informationen zum (technischen) Anschluß des BHKW ans Netz bekommst Du auf der Internetseite Deines VNB.


    Was Du bei Rapsöl zu beachten hast erfährst Du auf der Seite der BLE.


    Und ein Steuerlager benötigst Du für zukünftige Rapsöllieferungen nicht da Du das Zeug nur noch versteuert bekommst, natürlich hast Du bürokratischen Aufwand die Steuer entlastet zu bekommen. Das macht alles Dein HZA.


    Grüße