Förderung Mikro-KWK per KWKG-Novelle

  • Ein bemerkenswert deutlich und klar formuliertes Papier


    1. der Strommarkt funktioniert nicht, die Preise sind zu niedrig
    so dass sich große KWK nicht rechnet.
    2. man möchte die Großen aus den KWK-Topf stützen


    indem
    A) Das Ausbauziel von 25% gekappt wird (Taschenspielertrick indem man es auf die thermischen ummünzt)
    B) die Kleine KWK dafür rasieren


    TOLL


  • Bitte das KWK-Segment in der KWG-Novellenzeit nicht spalten: Keine Keile reintreiben zwischen Groß und Klein oder Gas und Kohle, das erschwert eine gemeinsame Linie innerhalb der KWK-Befürworter zu finden. Gegenwind gibt es noch genug aus den Reihen der KWK-Nicht-Befürworter.


    Es geht in dem KWK-Gesetz um die Technologie an sich. Jedem nach seinem Bedarf ist meine Devise, d.h. keine Über- auch keine Unterförderung. Das gilt sowohl für NM als auch BS (Neubau & Modernisierung; Bestandssicherung), daher auch mein Beitrag zur energiewirtschaftlichen Ursachenforschung so dass man auslotenn kann, welche Fördersystematik angemessen ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Gunnar,


    sicher geht es nur ums Geld, natürlich auf beiden Seiten.


    Nun erkläre mir doch mit welcher Subventionssumme die kWh Strom bei den 1 kW BHKW gestützt werden soll? Mit den neuen Wartungsverträgen liegen die Erzeugungskosten beim Ecopower 1.0 über 45 Cent netto pro kWh.


    Und weiter zu den Brennstoffzellen. Selbst wenn mit Subventionen die Einbaukosten bei 15.000 € liegen, ergeben sich ebenfalls Kosten von über 40 Cent pro kWh.
    Also wieviel Förderung ist zum kostendeckenden Betrieb nötig?


    BHKW und und geringe Kosten im Einfamilienhaus verträgt sich einfach nicht. Da bleibt als Alternative nur VSM.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Firestarter,


    dann erkläre Du mir doch mit welcher Summe die kWh aus den Micro-BHKW subventioniert werden muss, damit sie anschließend über den Heizstab als Wärme im Pufferspeicher landet.



    Mit freundlichen Grüßen

  • • Hoch effiziente mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung, die in ihrer Existenz gefährdet sind, werden für einen begrenzten Zeitraum gefördert, um ihren Bestand zu sichern.


    Das ist ja wohl deutlich genug um im Umkehrschluß festzustellen, das

    Da steht nichts von Mini, Mikro oder Nano-KWK.


    das doch etwas dazu steht - nämlich NICHTS !!!
    Was sitzen dort nur für Hirni's rum die glauben, die "kleinen privaten BHKW-Betreiber" könnten nicht lesen und (siehe firestarter) auch die Trick's nicht durchschauen ?!? :uebel: Hat man am Anfang den Einstieg der KWK nicht gänzlich verhindern können - jetzt wird's halt über diesen Weg "erledigt" ! Diese Spielchen sind doch einfach nur noch grauslig... :diablo:


  • Hallo Fuchs,
    mit wieviel ct/kWh wurde Solarthermie gefördert?
    mit wieviel ct/kWh wurde Wärmepumpe gefördert?


    Bei den beiden m.E. genug, damit die sich etablieren konnten
    ...und das fehlt halt noch immer bei den Kleinen KWK-Anlagen.


    Aktuell gibt's nen Deckel von 750mio p.a.
    ich denk, wenn man 20% nur für die Kleinen nimmt, ist man in spätestens in 10 Jahren durch.

  • Nun erkläre mir doch mit welcher Subventionssumme die kWh Strom bei den 1 kW BHKW gestützt werden soll?


    Suvention - Nein. Förderung - Ja. Der KWK-Zuschlag ist eine Preisregulierung. Obere Grenze wären 50 ct/kWh für eingespeisten KWK-Strom, sowas gab es mal für PV-Anlagen und das wurde damals vor der Kostendegression als angemessen empfunden. Ein 100.000 Keller-Programm steht noch aus.


    Nano-BHKWs kosten momentan noch rund 10.000 € + Einbringung. Aufgrund der Erträge im Eigenverbrauch (um 300 €/a) darf so eine stromerzeugende Heizung nicht mehr als 3000 € als eine Referenzheizung kosten. Damit wäre eine Impulswirkung von rund ca 6.000 € hilfreich. Umgelegt auf 3.000 Betriebsstunden pro Jahr und 10 Jahren Betrachtungshorizont sind das somit 6.000 €/30.000 kWh = 20 ct/kWh.


    Zitat

    Und weiter zu den Brennstoffzellen. Selbst wenn mit Subventionen die Einbaukosten bei 15.000 € liegen, ergeben sich ebenfalls Kosten von über 40 Cent pro kWh.
    Also wieviel Förderung ist zum kostendeckenden Betrieb nötig?


    Das IZES-Gutachten zur BZ-Markteinführung vom August 2012 "Analyse und Bewertung von Instrumenten zur Markteinführung stationärer Brennstoffzellensysteme“ hat im Auftrag des BMWi die Kröten in Japan gezählt: "Die Förderung im Jahr 2011 sieht für den privaten Betreiber einer ENE-FARM Anlage eine Investitionsförderung in Höhe von ca. 8.000 € vor, was ungefähr 32 % der Investitionskosten entspricht." (S. 25)
    "Im Juni 2010 wurde vom METI die „New Growth Strategy“ mit der Zielsetzung entwickelt, die energiepolitischen Programme auf essentielle Kernthemen zu fokussieren und ähnliche oder doppelte Vorhaben zu vermeiden. Dies betrifft unter anderem auch die Weiterentwicklung der Brennstoffzelle für den Fahrzeugeinsatz sowie zur Gebäudeversorgung. Die Technologie wird als wichtiger Bestandteil einer versorgungssicheren und emissionsfreien Energieversorgung angesehen und eine langfristige Förderung scheint dadurch gesichert." (S. 27)


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)