Anschluss SMA EnergyMeter+Sunny Island bei BHKW+PV-Anlage

  • Nein, hab das im PV Forum nur überflogen.


    2x SB3600 sin keine 10kWp


    wenn S7 wie ein "normaler" Ferrariszähler funktioniert wird er intern die gegenläufigen Ströme vorzeichenbehaftet addieren und so nur murx ausgeben.


    Ich kenne die Meßkonzepte, sie folgen den Vorgaben der VDE. Wie schon geschrieben, der VNB ist im Recht. Du kannst Deine Argumentation nur auf die äußerst geringen Strommengen stützen und hoffen das der VNB ein einsehen hat.


    Grüße

  • 2x 5,25kWp mit 70% hart = 2x3,6kW WR was bei nicht optimaler Ausrichtung Sinn macht.


    Z7 einfach ignorieren ;) Der wird nur über den Sunny Home Manager ausgewertet, und ist kein richtiger Zähler, sondern wie ein Messwandler zu sehen.

  • Moin,


    stand grad schön unter der Dusche da schoss mir Dein "Kraftwerk" nochmal durch den Kopf. Dazu die Frage warum Du dich überhaupt mit dem VNB streiten willst.


    Du hast Z5 und Z7 womit Du alle Werte hast um auf Autarkie zu regeln, auch und gerade wenn Z5 an der vorgegebenen Stelle installiert ist.


    Z7 erfasst ( ohne das durchgeschleifte BHKW ) die Momentanleistung der PV
    Z5 erfasst den Momentanbezug.


    Der Rest ist einfach: Z5 soll immer gleich Z7 sein ( ist Z5 kleiner Z7kann die Batterie laden, ist Z7 kleiner Z5 muß die Batterie entladen )


    Grüße

  • Über sowas machst du dir unter der Dusche Gedanken? nicht schlecht. ;)


    Ich glaube die Einpolige Darstellung von mir macht das nur komplizierter. Die Kennzeichnung mit Z"" ist teilweise unpassend von mir gewählt, obwohl ja auch gemessen wird.
    Z5 und Z7 sind keine Zähler, hierbei handelt es sich um die Energ Meter von SMA. Z4 ist ein nicht geeichter Zähler sogar noch ohne Rücklaufsperre, also total unbrauchbar. Z1/Z2, Z3 ZE1 sowie ZE2 sind die geeichten Zähler, genau so wie im Messkonzept 6 angegeben. Davon sind Z1/Z2 Z3 und ZE1 jeweils EHZ und ZE2 ein Hutschinenzähler.
    Deshalb scheitet Z5 und Z7 komplett aus. Z5 wäre ja dann der beim Speicher genannte "Energieflussrichtungssensor"


    Ich denke mal Gunnar wird sich demnächst auch noch dazu äußern. Wir hatten gestern ein langes und sehr informatives Gespräch dazu. Vielen Dank noch mal an der Stelle! Ich möchte ihm aber jetzt nicht vorgreifen.


    Gruß
    Tobl

  • Nein, Du verstehst mich falsch ( oder ich Dich? )


    Das die Energymeter von SMA keine "richtigen" Zähler sind ist klar, aber nur diese beiden Komponenten übergeben der Batterielade-/entladelogic die Leistungsdaten. Richtig?


    Deshalb möchtest Du ja den Z5 an der Stelle direkt nach dem Zweirichtungszähler haben - denn nur dort kann die Gesamtleistung der Anlage gemessen und somit dem SMA-Island der richtige Befehl gegeben werden.


    ABER - die Gesamtleistung der Anlage ergibt sich auch rechnerisch , nämlich aus Z5 + Z7 (jeweils mit Vorzeichen). Aus diesem Grund kannst Du Z5 auch nach dem "Abgrenzungszähler" Z3 setzen, natürlich vorausgesetzt der SMA-Island kann die beiden Energymeter verwalten und so wie beschrieben auswerten.


    Grüße

  • O, da muss ich erst mal weiter vorne anfangen:
    Der Sunny Home Manager hat 3 Zählereingänge. jeweils S0 oder D0. Einen für Netzbezug, einen für Netzeinspeisung und einen für PV-Erzeugung. der EnergyMeter Z5 übernimmt die Funktion der ersten beiden, dementsprechend kann ich diese auch nicht anders benutzen. Alterntaiv könnten man einen D0-Kopf auf Z1/Z2 setzen.
    Das gleiche mit der PV-Erzeugung hier kann ich einen S0/DO oder EnergyMeter einsetzen. Ich habe mich für einen zweiten EnergyMeter entschieden, um PV-Erzeugung und BHKW-Erzeugung gemeinsam in einem Portal darstellen zu können.
    Aber um zu deiner Frage zurückzukommen, ob das SMA das verrechnen kann: Nein, zumindest nicht aktuell. Das ganze ist von SMA eben erst mal nur so vorgesehen da Speicher + PV genutzt wird. Selbst ein zweiter Erzeugungszähler ist nicht möglich. Übrigens die Erzeugung der PV-Anlagen wird zusätzlich noch mal jeweils über Speedwire (so nennt sich die Ethernet Übertragung bei SMA) an den Sunny Home Manager übertragen. Außerdem habe ich noch eine Funksteckdose Z6 vor dem BHKW sitzen, mit der die Erzeugung gemessen wird.
    Die "Nullbezugsregelung" für den Speicher macht alleine der Sunny Island in Verbindung mit dem Z5.
    Der Sunny Home Manager ist in meinem Fall nur als Datenlogger zu sehen.


    Zu dem genau Zusammenhang zwischen SHM + SI + EM zur Regelung kann ich leider nix sagen. Evtl. kann Oscar dazu was sagen, da er ja zur Zeit an einer alternative zu dem EM am Arbeiten ist.


    Gruß
    Tobl

  • Die "Nullbezugsregelung" für den Speicher macht alleine der Sunny Island in Verbindung mit dem Z5.

    ok das ist Grütze und das AUS für die Berechnung über Z5+Z7.


    Dann bleibt wie schon weiter vorn geschrieben nur der gütliche Einigungsversuch mit dem VNB.


    Grüße


  • Ich habe ein Problem mit meinem Netzbetreiber: er Bemängelt den Anschluss meines SMA Energy Meters für meinen Sunny Island. Einen Tread dazu habe ich bereites im PV-Forum eröffnet, hier der Link dazu: http://www.photovoltaikforum.c…-bei-bhkw-pv-t105396.html


    Wenn ich es richtig verstehe, bemängelt der Netzbetreiber, dass theoretisch die Standby-Verluste des PV-Wechselrichters die Bilanzierung von BHKW und EES (Elektroenergiespeicher) durcheinanderbringen könnten. Hierzu gibt es ein passendes Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG 2011/2/2, dass sich um den Eigenverbrauch von Solarstrom und der messtechnischen Erfassung dreht, incl. dem Fall wenn ein Hybridstrom-Konzept mit PV und BHKW genutzt wird.


    Die Zählerkaskade (Folie S. 16) kann beliebig ausgeweitet werden. Man kann also ohne weiteres neben PV-Anlage und BHKW auch einen EES integrieren. Gemäß dem Schema wird zwischen zwei Abrenzungzählern die neue Erzeugungsanlagen mit eigenem Erzeugungszähler installiert. Wenn man nun aber einen Verbrauch hat, dass braucht man theoretisch Zweirichtungszähler, praktisch zählen die aber auch nicht 100,00000 prozentig genau, sondern haben Messtoleranzen. Darauf geht auch die Clearingstellen-Empfehlung 2011/2 in Teil 2 drauf ein, S. 34ff bzw. ab Randnotiz 90.


    Mein Vorschlag ist nun, den Netzbetreiber mit einem höflichen Schreiben auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen: "nur eine geringfügige mit herkömmlichen Messgeräten kaum oder gar nicht messbare elektrische Arbeit" (S. 35) und erläutern, dass auch mit dem zusätzlichen EES sich an dem Prinzip der Messungenauigkeit von geringfügigen Standby-Verbrauchen nichts geändert war. Die Clearingstelle <post@clearingstelle-eeg.de> und auch die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur <poststelle.bk6@bnetza.de> freuen sich sicherlich, wenn sie per CC über den Vorgang informiert werden und dass die Relevanz der damals getroffenen Empfehlung bis heute ausstrahlt.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin Gunnar,


    das sehe ich genauso - siehe vorhergehende Beiträge. ABER wenn der VNB da nen Fuchs am Schreibtisch sitzen hat wird das nix. Denn dieser "Graustrom" ist ja nicht Gottgegeben sondern wird erst dadurch möglich das der "Sensor" Z5 an eine Andere als die vorgegebene Stelle gesetzt wurde.
    Insofern kann man nur hoffen das er einlenkt.


    Grüße

  • So Antwortmail ist nach den Empfehlungen von Gunnar raus. Dann warten wir mal wieder ab auf eine Reaktion.


    ABER wenn der VNB da nen Fuchs am Schreibtisch sitzen hat wird das nix.


    Wie ich schon geschrieben haben, haben das früher 2 Sachbearbeiter gemacht, einer davon ist ein guter Bekannter von mir, der aber jetzt einen anderen Bereich übernommen hat. Und mein aktueller Sachbearbeiter hat wohl zuvor nur große Anlagen gemacht.


    Vielen Dank schon mal an euch!


    Gruß
    Tobl

  • Du kannst auch noch zusätzlich Mitglied im Verein werden.

    Auf die Idee bin ich vorher noch gar nicht gekommen, habe ich natürlich sofort gemacht :)


    Kurze Info zum Zwischenstand:
    Am Montag kam direkt eine Antwort vom Sachbearbeiter in ähnlicher,förmlicher Form das er die Mail an die relevanten Kollegen zur Klärung / weiteren Stellungsnahme weiterleiten werde. Es würde sich dann wohl jemand bei mir melden.


    Zusätzlich habe ich auf Empfehlung von Gunnar noch eine Mail an die Clearingstelle EEG geschrieben mit der bitte um Klarstellung wie in dem Fall zu verfahren ist oder eben ein Empfehlungsverfahren zu starten, wie man Speicher gesetzeskonform einbindet und abrechnet.


    Seitdem habe ich von keinem mehr was gehört.


  • Zusätzlich habe ich auf Empfehlung von Gunnar noch eine Mail an die Clearingstelle EEG geschrieben mit der bitte um Klarstellung wie in dem Fall zu verfahren ist oder eben ein Empfehlungsverfahren zu starten, wie man Speicher gesetzeskonform einbindet und abrechnet.


    Seitdem habe ich von keinem mehr was gehört.


    Ich vermute mal, dass Du von der Clearingstelle auch nicht zeitnah etwas hören wirst. Die sammeln erst mal und schauen, wo besonders arg im Feld der juristische Schuh drückt. Vielleicht packen sie die Anregung aus solchen Speicherfällen wie Deinem auch in ein aktuelles Empfehlungsverfahren zur Eigenversorgung nach §61 EEG. Hier sollen auch Fragen zur Messung beantwortet werden.



    Du gehört mit deinen Anlagen zwar unter die 10 kW Freigrenze nach §61 EEG, aber wenn dort etwas ausgeführt wird, dann ist das ein starkes Indiz, dass man das dort genannte Prinzip auch in anderen Fällen anwenden kann (wie man bspw. mit Messungenauigkeiten umgeht).


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)