Zähler für Stromfremdbezieher bei bilanzieller Durchleitung

  • Ich habe einen Gewerbetreibenden im meinem BHKW-Verbund, der Strom woanders her beziehen möchte. Er möchte gerne, dass ich ihm eine Bescheinigung über die enthaltene USt ausstelle für den Anteil, den ich vom Entsorger hinzukaufe, aber wenn ich das richtig gesehen habe darf ich das nicht. Ich bin übrigens nicht umsatzsteuerpflichtig.


    Deswegen möchte er seinen Strom komplett woanders her beziehen, was ich verstehe und natürlich auch mit einverstanden bin. Hier bietet sich die bilanzielle Durchleitung an. Muß ich meine geeichten Zähler durch Zähler des lokalen Netzbetreibers ersetzen lassen? Der fordert gemäß den technischen Anschlußbedingungen 2000 einen SLS-Schalter unterhalb des Zählers, der nicht vorhanden ist und laut Elektriker auch nicht nachgerüstet werden kann. Also Folge dessen müßte ich meine Zähleranlage erneuern. Also möchte ich lieber meine Zähler drin lassen. Kann ich dann trotzdem die bilanzielle Durchleitung in Anspruch nehmen? Oder ggfs von jemand anderem diese Zähler einbauen lassen?

  • Hallo NetterVermieter,


    für die bilanzielle Durchleitung benötigt der Drittbelieferte (Gewerbetreibender) eine Zählpunkt ID die vom Netzbetreiber zugewiesen werden muss. Dafür muss die Messstelle von einem offiziellen Messstellenbetreiber (MSB) und Messdiensleiter (MDL) = Marktpartner betrieben werden.
    Der VNB ist meist der grundzuständiger MSB/MDL oder ihr sucht Euch einen wettbewerblichen MSB/MDL.
    Fakt ist, dass in beiden Fällen die TAB des VNB eingehalten werden müssen. Im schlechtesten Fall muss für die Vergabe einer Zählpunkt ID bzw. Neuanschlusses die Kundenanlage erneut abgenommen werden.


    Viele Grüße,


    Philipp

  • Moin,


    eigendlich dürfen BHKW Betreiber nach KWKG als MSB/MDL auftreten. ABER die Bürokratie dahinter ist nicht zu verachten.


    Die TAB 2000 sind schon lange nicht mehr gültig. Und lass Dich von Deinem Elektriker nicht abwimmeln, in der Regel gibt es für alle Sammelschienensysteme Adapter auf DL, NH , oder SLS.



    Grüße

  • Mittlerweile habe ich auch mit der Bundesnetzagentur gesprochen, die Bearbeiterin dort sagte mir, meine Zähler könnten drin bleiben, der Netzbetreiber hätte keinen Anspruch darauf, seine Zähler einzubauen. Die swb sehen das wohl noch anders, aber die wissen auch noch nichts von der Aussage der Bundesnetzagentur.


    Jetzt weiß ich nur nicht, ob ich zuerst einen virtuellen Zählpunkt einrichten oder mein Pächter einen Belieferungsvertrag abschließen muss. Hat jemand so etwas schon mal gemacht?