Ich habe einen Gewerbetreibenden im meinem BHKW-Verbund, der Strom woanders her beziehen möchte. Er möchte gerne, dass ich ihm eine Bescheinigung über die enthaltene USt ausstelle für den Anteil, den ich vom Entsorger hinzukaufe, aber wenn ich das richtig gesehen habe darf ich das nicht. Ich bin übrigens nicht umsatzsteuerpflichtig.
Deswegen möchte er seinen Strom komplett woanders her beziehen, was ich verstehe und natürlich auch mit einverstanden bin. Hier bietet sich die bilanzielle Durchleitung an. Muß ich meine geeichten Zähler durch Zähler des lokalen Netzbetreibers ersetzen lassen? Der fordert gemäß den technischen Anschlußbedingungen 2000 einen SLS-Schalter unterhalb des Zählers, der nicht vorhanden ist und laut Elektriker auch nicht nachgerüstet werden kann. Also Folge dessen müßte ich meine Zähleranlage erneuern. Also möchte ich lieber meine Zähler drin lassen. Kann ich dann trotzdem die bilanzielle Durchleitung in Anspruch nehmen? Oder ggfs von jemand anderem diese Zähler einbauen lassen?