Einspeisung KWK-Strom in öffentliches Stromnetz und Messpreis - Kostendeckung möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich betreibe seit Oktober 2012 ein Nano-BHKW. Letztes Jahr musste das bisherige BHKW (Sanevo Whispergen) aufgrund eines Totalschadens und der Insolvenz des Herstellers gegen ein neues Gerät (Brötje EcoGen) ausgetauscht werden - leider, denn ich sah den Whispergen technologisch betrachtet führend im Bereich der Steuerung. Qualitativ hatte das System sicher einige Mängel, aber das scheint auch auf einige andere Hersteller zuzutreffen.


    Aufgrund des glücklicherweise fast 100%igen Eigenstromverbrauchs speise ich nur noch sehr wenig Strom ins öffentlche Netz ein. 2014 ist ein extremes Beispiel mit lediglich 82 kWh Einspeisung, denn wir haben aufgrund des Defektes des Whispergen einige Monate keinen Strom produziert. Es zeichnet sich aber ab, dass ich auch in Zukunft weniger Strom einspeisen werde.


    Für die Einspeisung muss ich einen jährlichen Messpreis entrichten, was ja an sich auch nicht das Thema ist. Allerdings erreiche durch meine Stromeinspeisung keine Kostendeckung mehr und das finde ich weniger erfreulich. Letztlich werde ich dafür bestraft, dass ich überhaupt Strom einspeise und das kann in meinen Augen nicht Sinn der Sache sein. Ich habe keine Gewinnerwartung, aber ich erwarte eine Kostendeckung über die Laufzeit des Systems.


    Jetzt kann man argumentieren, dass man KWK-Zulage, vermiedene Netznutzungsentgelte und Energiesteuer-Rückerstattung erhält und deutlich geringere Strombezugskosten hat, aber das deckt auf die eingespeiste Strommenge umgelegt nicht die Kosten für den Messpreis. Außerdem steht dem gegenüber, dass ein BHKWs höhere Wartungskosten gegenüber klassischen Brennwert-Thermen mit sich bringen und der eingespeiste Strom deutlich unter Wert vergütet wird. Die Vergütung deckt nicht einmal die Herstellungskosten.


    Ich möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten existieren, um in Bezug zum Messpreis kostendeckend Strom einzuspeisen? Offenbar gibt es Lösungen, z. B. durch bilanzierende Zähler oder auch im Rahmen der "Umsetzungshilfe zum KWK-G" des BDEW, Kapitel 1.1.5.2 "Eigenvermarktung". Kennt sich jemand hier im Forum damit aus? Kann man als Kleinproduzent von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, um die Kosten für den Messpreis zu reduzieren oder gar ganz weg zu bekommen? Was haben diese Möglichkeiten für Vor- und Nachteile? Gibt es vielleicht noch andere Alternativen?


    Der Stromversorger sieht keine andere Möglichkeit als die bisher existierende: Ich zahle für einen einzelnen Zähler, in dem Bezug und Einspeisung gemessen werden, doppelte Zählerkosten. Zwar ist der Messpreis für die Einspeisung niedrig, aber dennoch kann ich die Kosten nicht mit dem Erlös aus der Stromeinspeisung abdecken.


    Ich freue mich über Rückmeldungen und Informationen zu den getroffenen Regelungen mit den Energieversorgern.


    Viele Grüße


    TheExpert

  • Hallo alikante,

    Moin,


    sorry versthe ich das richtig, Du bekommst die 7,50€ p.a. nicht wieder rein??


    Grüße

    bei welchem Energieversorger zahlt man 7,50 EUR p. a. für den Messpreis? Bei mir sind das ca. 30,00 EUR p. a. Preislich OK, aber eben nur kostendeckend bei rund 1.000 kWh Einspeisung. Davon liege ich mit 82 kWh weit entfernt und von aktuellen Daten ausgehend würde ich 2015 hochgerechnet auf nicht einmal 300 kWh kommen und selbst die sind kaum zu erreichen, denn im Sommer produziert ein BHKW weniger Strom, weil naturgemäß weniger Wärme benötigt wird. Mit dem Whispergen hatte ich 2013 knapp 600 kWh eingespeist. Bei einem höheren EEX-Preis konnte ich gerade noch so die Kostendeckung erreichen, aber der EEX-Preis zeigt ja aktuell nicht gerade positive Tendenzen, was die Situation eher ungünstiger macht.


    Gruß


    TheExpert

  • Moin,


    wenn ich mir von google mal aktuelle Preisblätter verschiedener VNB suche dann bin ich mit 7,50€ noch hoch. Viele geben als Zählermiete / Messgebühr für ZRZ 0,00€ an.


    Ich glaube da gab es mal nen Spruch der BNetzA zu.



    Grüße