PV und Denkmalschutz - SIEG für Hausbesitzer

  • Hallo - mal eine aktuelle Meldung von der "2.Front"...
    :rolleyes:
    So erfreulich (für mich) das Urteil des VG Dresden vom 10.12.2014 ist - der 5-Jahres-Kampf dazu hat doch ganz schön geschlaucht...
    Jetzt kommt ja erst der "Nutzen" des Vorgehens: Der bisherige Vermögensschaden wegen Verhinderung der gesetzlich auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung" 2010 - 2014 kann auf etwa 20 T€ beziffert werden. Da ich als Kläger der diesbezüglichen Amtshaftungsklage beweispflichtig bin, muß zwangsläufig noch ein Gutachter vorgeschalten werden. D.h. die Verfahrensvorkosten werden wieder 4-stellig - ich bin aber auf weitere 5 Jahre eingestellt, wenn ich es noch erlebe... ;(


    Warum der Zeitungsartikel um 90° verdreht erscheint, erschließt sich mir nicht - wer ihn lesen will, wird das aber sicher hinbekommen... :D

  • Hallo Pamiru,


    ich freue mich für Dich, dass das Drama ein Ende hat. Und ich ärgere mich richtig darüber - aber vielleicht aus anderen Gründen als Du. Ich habe selbst ein denkmalgeschütztes Haus gekauft und von Grund auf saniert. Meine Erfahrungen mit den Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamts waren komplett anders als Deine: Ja, wir haben vieles besprochen, unterschiedliche Ansichten gehabt, ich wurde auch an der ein oder anderen Stelle überzeugt (nicht überredet ;) ). Aber die Stimmung war immer sehr positiv, weil wir alle "olle Häuser lieben" - und es ärgert mich sehr, wenn Hick-Hack und unsinnige Forderungen wie bei Dir den Ruf der Denkmalpflege allgemein demolieren. Denn dann werden noch weniger alte Häuser gerettet, weil es ja die ach so bösen Denkmalpfleger gibt, man nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen darf... Und das stimmt so einfach nicht.


    Auch die Diskussion zu PV auf Denkmälern verfolge ich schon lange. Ganz klar: Wenn man die PV Anlage (fast) nicht sieht - dann MUSS das ok sein. Dieser Hick-Hack bei Dir geht gar nicht. Aber wenn die PV-Anlage einfach von der Straße zu sehen ist, bin ich der erste der laut knurrend davor steht. Denn als Denkmalbesitzer muss ich akzeptieren, dass ich nicht einfach machen kann was ich will, mich VORHER mit der Denkmalpflege abstimme. Dafür bekomme ich steuerliche Vergünstigungen, Ausnahme von der EnEV. Und den Luxus, ein besonderes Haus zu besitzen.


    Also: Ich bin ganz auf Deiner Seite - und ärgere mich sehr, dass solche Probleme dem Denkmalschutz und alten Häusern schaden.


    Viele Grüße aus dem ehemaligen "Ruinchen"


    Dirk

  • Ich verstehe vollkommen, was du zum Ausdruck bringen möchtest : Das "Vorher abstimmen" ist ja nun mal das Einholen der gesetzlich vorgegeben denkmalschutzrechtlichen Genehmigung - ob man da vorspricht oder nicht, dieser Antrag muß gnz einfach sein was auch ich befürworte. Diesen bearbeitet dann eine natürlich existierende Person - nicht "die Behörde" ! Und da begann das Dilemma. Die Aussage der Frau Jung Vor-Ort vor Bescheiderteilung (!) war eine andere als dann geschrieben stand ! Warum dann zu einem solch banalen Vorgang das Innenministerium konsultiert werden mußte, erschließt sich mir nicht. Da nun "eine Krähe der anderen..." ,setzte dann namentlich benannte Frau Biermann von der Oberen Landesbehörde Dresden noch einen drauf, was ja meine Klage erst ausgelöst hatte: Wider besseren Wisents wurde eine "Augenscheinnahme Vor-Ort" behauptet, die objektiv mittels Foto's nachgewiesen überhaupt nicht stattgefunden haben kann - schlicht und ergreifend von Amt's wegen gelogen und vom Richter des VG Dresden "durch die Blume" ausgeführt ! Und hier greift eine Gesetzeslücke : Eine diesbezügliche Strafanzeige ist nicht zulässig !?! Es ist nun mittlerweile "stadtbekannt", das ebend besagte Dame auch die Verantwortung für die Verschandelung der Jägerkaserne (Backsteinbau aus dem Ende 18. Jahrhundert, wo die technische Verwaltung der Stadt Görlitz untergebracht ist !) durch umlaufenden Alu-Gaupenaufbau trägt. Ebenfalls hat sie entschieden, das das Landratsamt gegenüber vom Bahnhof auf denkmalgeschützten Gebäuden Fotovoltaik in der Größe von ca. 60 x 10 m aufbringen durfte. Damit ist das "zweierlei Maß" bei öffentlichen und privaten Gebäuden regelrecht dokumentiert. Nun wird diese persönliche Eigenmächtigkeit die Stadt Görlitz erhebliche Steuergelder kosten - nicht die Obere Landesbehörde ! Das ist es, was ich außerordentlich bedauere ! Schlußendlich geht es (ist noch gutachterlich korrekt festzustellen) um etwa 20 T€ aufwärts... Mein eigentliches Anliegen ist im 2. Satz des Presseartikel's eindeutig formuliert - ich selbst habe (da nicht im Objekt wohnend) nichts davon ! Diese "Verfahrensweise" betrifft ca. 1.600 MFH in Görlitz - diese Fläche wäre ausreichend, um die 55 T EW-Stadt selbst mit Strom zu versorgen... Das ist der Knackpunkt des Ganzen !
    Lassen wir weitere Polemik darüber - ist nicht zielführend. Meine Amtshaftungsklage befindet sich in Vorbereitung - für weitere 5 Jahre Dauer...? 8|