Hallo - mal eine aktuelle Meldung von der "2.Front"...
So erfreulich (für mich) das Urteil des VG Dresden vom 10.12.2014 ist - der 5-Jahres-Kampf dazu hat doch ganz schön geschlaucht...
Jetzt kommt ja erst der "Nutzen" des Vorgehens: Der bisherige Vermögensschaden wegen Verhinderung der gesetzlich auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung" 2010 - 2014 kann auf etwa 20 T€ beziffert werden. Da ich als Kläger der diesbezüglichen Amtshaftungsklage beweispflichtig bin, muß zwangsläufig noch ein Gutachter vorgeschalten werden. D.h. die Verfahrensvorkosten werden wieder 4-stellig - ich bin aber auf weitere 5 Jahre eingestellt, wenn ich es noch erlebe...
Warum der Zeitungsartikel um 90° verdreht erscheint, erschließt sich mir nicht - wer ihn lesen will, wird das aber sicher hinbekommen...