Hallo Zusammen,
ich hoffe hier kann uns zum Thema Umstellung auf ein BHKW auch jemand weiterhelfen, da wir hier sehr unklare Verhältnisse in unserem Mietshaus haben.
Wir sind ein 6-Parteien Haus und hatten bis 01.07.2013 EINEN einzelnen Eigentümer welcher im September 2012 ein neues BHKW im Nachbarhaus eingebaut hat und unser Haus nach Abschalten der alten Heizölanlage an dieses BHKW angeschlossen hat. Jetzt haben wir eine extrem hohe Nebenkostenabrechnung (siehe meinen anderes Thema) erhalten und haben einen Beitrag im BHKW Infotag entdeckt in welchem gesagt wird, das der Vermieter uns als Mieter gar keine Wärme verkaufen darf, sondern uns die Kosten des BHKW nur zum Selbstkosten bzw. Einkaufspreis in Rechnung stellen. Nun stellt sich uns die Frage, wenn unser ehemaliger Vermieter auch zeitgleich der Betreiber des BHKW ist, trifft diese Aussage dann zu ?
Dann wurden im Juli 2013 die Wohnungen im Haus an einzelne Eigentümer verkauft somit entstand eine Eigentümergemeinschaft und der ehemalige Vermieter hat als Betreiber des BHKW allerdings erst im August 2014 einen Wärmeliefervertrag mit der zuständigen Hausverwaltung abgeschlossen, jedoch nicht mit den einzelnen Eigentümern. Ist das so in Ordnung ? Und was passiert im Zeitraum VOR diesem Vertrag ?
Dann wurde im neuen Gesetz der Wärmelieferverordnung mitgeteilt, dass die Kosten des neuen BHKW nicht die bisherigen Kosten der Heizöl Anlage überschreiten dürfen (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). Ist dem so ?
Ich hoffe meine Fragen sind in diesem Forum richtig