Fragen zur neuen Wärmelieferverordnung seit 01.07.2013 mit Umstellung auf ein BHKW

  • Moin,


    ich sehe es wie Dachsgärtner, die 2013er Abrechnung klärt den Sachverhalt nicht auf. Ich könnte mir sogar Vorstellen das die Abrechnung so nicht rechtens ist, denn bis 31.06. wurde ja nach Heizkostenverordnung geliefert. Ausserdem war sicher nicht zum 01.01.13 plötzlich und genau das Öl aufgebraucht !!


    Also die Abrechnung 2013 würde ich persönlich nicht ohne weitere Erklärungen akzeptieren.


    Grüße

  • Hallo,


    also auf jeden Fall die Einzelrechnungen herholen.


    Zur überschlägigen Plausibilität
    in 2013 habt ihr ca. 35.000kWh lt. Ölrechnung verbraucht,
    was also einem spezifischen Verbrauch(inkl. WW) von 100kWh/m² entspricht.
    ...Der Wert wäre für einen Altbau schon recht gut


    in 2013 einen Wert von knapp 200kwh/m²
    ...für einen Altbau auch nicht unmöglich, tendenziell aber hoch


    Solch große Abweichung sind eher ungewöhnlich,
    dennoch gäbe es immernoch die Erklärung, dass in 2012 schon Öl-"Guthaben" aufgezehrt wurde....und der milde, aber lange Winter danach etwas höher lag.