Stromsteuerberfreiung auch für bezogenen Strom?

  • Hallo Dachsfreunde, -treiber, -ausbeuter, -fans und andere BHKW-Betreiber,


    kürzlich erhielt ich von meinem Dachspfleger in Kopie ein Schreiben, in dem er sein EVU um die Erstattung der Stromsteuer des gesamten, von ihm bezogenen Stroms ersucht.


    Begründet wird dies mit dem § 9 Abs. 1, Nr. 3a des Stromsteuergesetzes (StromStG):


    § 9 Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen


    (1) Von der Steuer befreit:


    3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und


    a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird
    .
    .
    .


    Hierzu gibt es ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF-Schreiben vom 19.06.2002 - III A 1 - V 4201 - 1/02) in dem es für den Bereich der Erneuerbaren Energien u. a. um die Erstattung der Stromsteuer für den zunächst (voll) eingespeisten und dann wieder vom EVU bezogen Strom für den Eigenverbrauch geht. Die Erstattung der Stromsteuer wird in dem BMF-Schreiben und einem anhängenden Kommentar eindeutig bejaht, ist natürlich in der Höhe auf die maximal eingespeiste Menge an kWh begrenzt.


    Ausdrücklich wird in diesem Schreiben auf folgendes hingewiesen:


    "Die vorstehenden Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn entsprechende Sachverhalte im Zusammenhang mit dem am 18.5.2000 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 12.05.2000 (...) oder dem am 1.4.2002 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.3.2002 (...) auftreten."


    Nach meinem (laienhaften) Verständnis könnte dies bedeuten, dass mir als KWK-Betreiber die Stromsteuer für den vom EVU bezogenen Strom erstattet werden müsste, sofern ich zumindest die gleiche Menge an Strom ins öffentliche Netz eingespeist habe, was bei den meisten Betreibern wohl der Fall sein dürfte.


    Diese Einschätzung wird gestützt vom HZA Magdeburg, nach dessen Aussage es dabei (bei der Stromsteuerbefreiung; Anm. d. Verf.) unerheblich ist, ob der selbst erzeugte Strom zwischenzeitlich an den Stromversorger verkauft und danach wieder zurückgekauft oder direkt vor der Einspeisung selbst verbraucht wurde.


    So, ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen klar und verständlich zum Ausdruck gebracht zu haben. Mich interessiert nun, ob schon jemand von euch von dieser Sichtweise gehört oder gar schon Erfahrungen damit gemacht hat. Als aufmerksamer Leser dieses Forums habe ich davon bisher noch nichts gelesen - oder habe ich da was übersehen?


    Viele Grüße


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • ^^ Nein hast Du nicht überlesen, ich bin zwar auch der Meinung das es so ist, aber eine abschließende Antwort steht noch aus.Steht übrigens seit 1/2 Jahr hier: http://www.kwk-infozentrum.info/html/okosteuer.html


    Sobald es konkretes gibt melde ich mich, sollte Dein Pfleger etwas schriftliches haben, würden wir uns alle sehr freuen, wenn Du es meldest.


    Mit meiner Energiesteuer auf die Spitzenlastheizung weiß ich auch noch nichts abschließendes. :rolleyes: Aber dafür gabs das Geld schnell zurück. ^^


    Wichtig, wer im gleichen Trafogebiet noch ein Gebäude (ohne KWK Anlage ) hat, kriegt da auch sein Geld wieder ( wenn`s klappt)

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  • Lieber Euse,
    bitte frag deinen Pfleger ob er dir das Dokument nicht hier zur Veröffentlichung überlassen kann.
    Ich würde mich gerne wieder bei meinem Versorger unbeliebt machen :D


    Und ich denke das es anderen genauso geht.
    Schleißlich ärgern die uns entsprechend ja genauso, und wenn es uns zusteht warum nicht.


    Also bitte schnell nachfragen und Bescheid sagen.
    Nach 2 Jahren tritt ja Verjährung ein, also muss ich schnellstens ein Schriftstück aufsetzen um dieser entgegen zu wirken.


    Schließlich muss man jede Quelle anzapfen um eine bessere rentabilität zu erreichen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Original von Bernd der Dachsausbeuter
    ...
    bitte frag deinen Pfleger ob er dir das Dokument nicht hier zur Veröffentlichung überlassen kann.
    ...


    Hallo @ all,


    ich werde morgen meinen Dachspfleger fragen, ob ich den Antrag - den ich übrigens noch eindeutiger formulieren würde - offiziell verwenden darf. Das BMF-Schreiben nebst Kommentar habe ich als Fax eines Faxes vorliegen, will sagen: es ist grottenschlecht und nicht mehr einzuscannen, d.h. ich werde mich wohl hinsetzen und das ganze von Hand abtippen müssen. Aber was tut man nicht alles für die Gemeinschaft. ;)


    Also habt etwas Geduld mit mir. Aber vielleicht ist das ganze auch so geheim, dass ich lieber den Deckel drauf halten sollte? "Information hiding" nennt man das, glaube ich, auf Neudeutsch. ))))


    Viele Grüße


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Zitat

    Aber vielleicht ist das ganze auch so geheim, dass ich lieber den Deckel drauf halten sollte? "Information hiding" nennt man das, glaube ich, auf Neudeutsch. ))))


    )))) Nein ist in Arbeit, nur müssen das die "Häuptlinge" entscheiden, die Sachbearbeiter entscheiden nix. Sobald es "grünes Licht gibt", kriege ich Bescheid und verlange es vom Versorger. Meines Wissens kann man in ganz 2007 noch für 2006 die Stromsteuern zurückverlangen.

  • Hallo !


    Das wäre doch mal ne nette "aufpeppung" des mal wieder sehr, sehr lausigen Baseloadpreises für das 1. Quart. 07 !!!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • So, liebe Freunde,


    nach einigen Telefonaten habe ich "grünes" Licht zur Veröffentlichung der verschiedenen Dokumente bekommen. Und wie es im Leben manchmal so spielt, schliesst sich dann und wann auch mal der Kreis.


    Nachdem ich mit meinem Dachspfleger telefoniert hatte, erhielt ich von dort den Hinweis, dass nicht er der Urheber des Schreibens sei, sondern ein Partner aus einem mit seiner Firma verbundenen Betrieb, der sich eingehend mit dieser Thematik beschäftigt hat. Ich wurde also an ihn weiter verwiesen. Nun gut, ein Anruf dort und schnell stellte sich heraus, dass dieser Partner auch hier im Forum, wenn auch aus zeitlichen Gründen nur in geringem Maße - tätig ist. Es habndelt sich um den User manneex1, der auch am 4.2. zu diesem Thema etwas geschrieben hat:


    Energiesteuergesetz


    Freundlicherweise hat er sich sofort damit einverstanden erklärt, dass ich die von ihm bereitgestellten Unterlagen hier für die Allgemeinheit zugänglich machen darf. Denn je mehr Betreiber ihre Rechte einfordern, um so schneller werden die EVUs reagieren müssen.


    So werde ich in Kürze Zug um Zug die Schreiben hier einstellen, bitte aber wie schon weiter oben geschrieben um etwas Geduld, da ich manches einfach abtippen muss und das dauert eben ein wenig.


    Viele Grüße


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo,


    es war mir leider nicht möglich, in dem ursprünglichen Beitrag etwas zu posten, da das letzte Posting von mir war und auch ein Editieren meines letzen Beitrages von gestern ist nicht mehr möglich, so dass ich die versprochenen Dokumente dort jetzt nicht veröffentlichen konnte. :evil:


    Da sie aber dort hin gehören warte ich nun sehnsüchtig auf ein Posting und stelle dann die Sachen ein, wenn man mich wieder lässt.


    @ Tom:


    Muss das eigentlich so restriktiv sein?


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo Dachsfans,
    ich beziehe meinen Strom von einem anderen Lieferanten (Lichtblick). Eingespeist wird der Strom natürlich beim örtlichen Netzbetreiber RWE.
    Hab ich das richtig verstanden, dass dann eine Rückerstattung der Steuer für den bezogenen Strom nicht möglich ist.


    Viele Grüsse


    hololoy

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Hallo zusammen,


    hier nun die Dokumente zu der eingangs geschilderten Thematik.


    Es handelt sich um einen Antrag an den zuständigen Enegieversorger auf Lieferung von steuerbefreitem Strom und der Erstattung der zu Unrecht erhobenen Stromsteuer:


    http://www.fesi-net.de/Dachs/Antrag%20StromStG.pdf


    Dazu die Anlage bestehend aus dem § 9 des Stromsteuergesetzes (StromStG):


    http://www.fesi-net.de/Dachs/%A7%209%20StromStG.pdf


    Als Erläuterung das BMF-Schreiben zur Stromsteuer (komischerweise im Netz nicht auffindbar) nebst Anmerkung:


    http://www.fesi-net.de/Dachs/B…er%20vom%2019.06.2002.pdf


    und (nachrichtlich) ergänzend das in vorstehendem BMF-Schreiben erwähnte BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer:


    http://www.fesi-net.de/Dachs/B…St%20vom%2004.12.2001.pdf



    Für die Nicht-Juristen unter uns keine ganz leichte Kost, aber ich denke es lohnt, sich mal mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Ich neige jedenfalls dazu, mein EVU damit zu konfrontieren und eine schriftliche Antwort einzufordern, dann hat man wenigsten was in der Hand, auf das sich aufbauen lässt.


    Eine zweite Stoßrichtung wäre eine Anfrage an das zuständige HZA mit der Bitte um eine verbindliche Auskunft zur Stromsteuerfreiheit des selbst erzeugten, eingespeisten und vom EVU zurückgekauften Stromes.


    An dieser Stelle nochmals meinen Dank an den user manneex1, der einen Teil dieser Dokumente erstellt bzw. zusammengetragen und der Veröffentlichung an dieser Stelle zugestimmt hat. (y)


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

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  • ^^ Wir sagen auch 1000 Dank ^^


    So viel ich weiß, ist es egal an wen man den Strom verkauf und bei wem man den Strom kauft. Man soll (angeblich) eine Bescheinigung vom Hauptzollamt für den ankauf von Steuerbefreiten Strom bekommen und muss diesen dann dem Strom liefernden EVU vorlegen, der dann um 2,05 ct den Strom billiger verkauft.


    Das Hauptzollamt weiß Bescheid und wartet auf Anweisung, beschleunigung der Anfrage leider nicht möglich, wie berichtet.


    Wer abschließend INFO`s hat - bitte sofort melden !!!

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  • Hier ein Zitat aus der Seite des Bundes der Energieverbraucher:


    Die Frage in unserem Fall ist aber, ob der einmal eingespeiste Strom (der ist ja verkauft und mit den 5,11 ct aus dem KWK gefördert) wieder stromsteuerbefreit aus dem EVU-Netz zurückgekauft werden kann? Da ist juristisch wirklich nicht ohne @:-


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Also ich habe heute grünes Licht zur Stromsteuerrückzahlung durch meinen Stromversorger vom HAuptzollamt erhalten.


    Leider liegen jetzt allerdings offenbar die Sachbearbeiter bei meinem Stromversorger in Onmacht, als ich Ihnen konkret sagte das ich jetzt zur Kasse bitte und Rückwirkend meine Stromsteuer wieder haben will.


    Aber wie gesagt, meine schriftliche Auskunft ( die ich allerding mehrfach stellen musste) lautet, das diese nicht erteilt werden kann, da es ja so im Gesetz stehe und ich mich privatrechtlich an meinen Stromversorger halten muss, damit dieser sie Auszahlt.


    Also die Hauptzollämter können nix dafür, wenn die Stromversorger dies nicht auszahlt, weil die Stromversorger offenbar keine Gesetze lesen können...... @:pille


    Also mein dringender RAT an alle - sofort bei Eurem Stromverkäufer - nicht dem der der Strom ankauft und auch nicht das Hauptzollamt - einen Antrag auf Stromsteuerbefreiung stellen und ebenfalls um nachträgliche Rückvergütung der Stromsteuer bitten.


    Angeblich soll auch Rückwirkend eine Stromsteuervergütng ausgezahlt werden können - nicht abwimmeln lassen !!!! ;)

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