Betriebskosten- und Stromabrechnung BHKW, Brennwerttherme und thermische Solaranlage für Mehrfamilienhaus 6 WE

  • Es ist anscheinend nicht ganz trival eine Abrechnung für das BHKW im MFH zu erstellen.
    Ich habe es versucht und hoffe auf Hinweise von euch, ob es so sinnvoll und angemessen ist.
    Hat jemand Information zur Abrechnung der Wärmeerzeugung des BHKW über die Betriebskosten, z.B. Berechungsbeispiele, Tabellenvorlagen etc..


    Neben dem BHKW (5KW ele/12 KW therm.) exisitiert noch eine Spitzenlast-Brennwerttherme (35 KW) und eine thermische Solaranlage (20 KW).


    Es handelt sich um eine MFH mit 6 WE. Das BHKW EcoPower4.7 verfügt über die Standardlösung zur Zählerabrechnung.
    Z1/Z2- Zähler des Energieversorgers; Z3-Zähler am BHKW (Z3 kwh); Gas-Zähler für das BHKW (Gas kwh) und separter Gaszähler für die Spitzenlast-Brennwerttherme; jede Mietwohung hat einen Stromzähler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler.
    Die Kwh des verbrauchten Gas am BHKW kann dierekt über die Daten in der Rechnung des Energieversorgers erfolgen.


    Jetzt habe ich den Anteil der Stromkosten berechnet: z3 kwh/Gas kwh*100%. Dieser wird von den Brennstoffkosten des BHKW abgezogen, die Brennstofkosten der Therme werden hinzugerechnet. Nun habe ich noch die Kosten für die Warmwasseraufbereitung herausgerechnet (Formel der Betriebskostenverordnung).
    Die Wärmekosten habe ich entsprechend den kwh der Wärmemengenzähler der jeweiligen Mietwohung zugeordnet
    Die Warmwasserkosten habe ich entsprechend den Warmwasserzählern der jeweiligen Mietwohung zugeodnet.


    Bezüglich der Stromkosten habe ich separate Verträge mit den Mietern abgeschlossen. Über die Stromzähler der Mietwohnung mit den vereinbarten kwh-Preis erfolgt die Abrechnung mit dem Mieter in einer von der Betriebskostenabrechnung unabhängigen Rechnung.


    Gehe ich richtig in der Annahme, dass die thermische Solaranlage nicht abgerechnet werden kann, da ja hier abgesehen vom Strom der Umwälzpumpe keine laufenden Kosten angefallen sind (Vorteil für den Mieter ggf. zukünftig im Mietpreis berücksichtigen) oder sollte man andererseits diese erzeugten Wärmemengen abrechnen - wenn ja zum Preis Energielieferanten? (hier 12 Mwh therm.).


    Welche Dinge sollte man eventuell noch beachten. Ist die Abrechnung so schlüssig oder sollte man etwas verändern. Ich möchte die 1. Abrechnung machen und möglichst wenige Fehler einbauen - ganz fehlerfrei wird es wahrscheinlich nicht sofort funktionieren.
    Ich hoffe auf hilfreiche Unterstützung in diesem Forum. Danke

  • Gibt es denn hier tatsächlich niemanden, der mir mit einem Beispiel für eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung für ein BHKW zu meinem geschilderten Fall weiterhelfen kann. Ich hoffe es gibt jemanden mit mindestens 2-3 jähriger Erfahrung in der Vermietung von mehreren Wohnungen.

  • Hallo,


    ist halt schon etwas komplex. Sofern es eine Abrechnung nach Heizkostenverordnung ist, können für die Solarthermie nur Pumpenstrom und Wartung umgelegt werden. Beim BHKW muss man schauen, was der richtige Schlüssel für Wärme und Stromanteil hinsichtlich des Gases ist. Die Stromkennzahl ist es nicht - soviel sollte klar sein. Wie das beim ecoPower ist, weiß ich nicht. Bei anderen BHKW setze ich einfach Strom und Wärmeleistung ins Verhältnis (http://youtu.be/dsVe4EVc9M0?t=2m31s). Was die Wartung des BHKW betrifft, so sind diese Kosten dem Strom zuzuschlagen und die Wartungskosten der Therme den Heizkosten. Denn ohne BHKW würde die Therme die gesamte Wärme zu gleichen Wartungskosten produzieren.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: