Wärmecontracting in Eigenregie, Abrechnung über Heizkostenverteiler

  • Liebes Forum,


    ich bastele grade an einer rechtlich sauberen Wärme-Conracting Lösung für mein 12 Parteien Haus.


    Die Grundlagen: Im Keller läuft ein Dachs und ein Brennwertkessel, die beiden sorgen für warmes Wasser und Heizung. Die Heizkostenabrechnung wird auf der Grundlage von elektronischen Heizkostenverteilern erstellt, es gibt keine separaten Stränge je Wohneinheit, also keine Wärmemengenzähler je Einheit möglich.


    Die Idee: Im Warmwasserkreislauf (wie gesetzlich vorgeschrieben) und im Heizkreislauf habe ich je einen Wärmemengenzähler installiert. Nun möchte ich die im Heizkreislauf gemessenen kw/h auf die Ablesedaten der eHeizkostenverteiler umlegen und nach einem noch zu kalkulierenden Preis abrechnen. Es soll für die Mieter nicht teuerer werden, als es bislang ist!


    Der Vorteil: Ich könnte eine in eine Solarthermieanlage oder gar einen Holzvergaserkessel investieren, und etwas für die Investition bzw. fürs Holzschippen zurückbekommen. Dann, als gewerblicher Anbieter, würden sich auch steuerliche Vorteile ergeben, schon bei der Investition!


    Fragen...

    • Ist dieses System rechtlich in Ordnung?
    • Sind elektronische Heizkostenverteiler dafür zugelassen?
    • Auf welcher Basis könnten Preisanpassungen (nach oben und unten) durchgeführt werden?
    • Müssen weiterhin 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten berechnet werden?
    • Kennt jemand ein solches Modell?

    Danke für Eure Beiträge!

  • Zu 1:sehe ich genauso wie Dachsbetreiber!
    Ich rechne für meine Mieter nur die tatsächlichen Kosten laut Heizkostenverordung ab - anders würde ich im Streitfall wahrscheinlich in Teufels Küche landen... ;(


    Wenn der Lieferant ein Dritter wäre (Frau, Kind, Eltern, GmbH usw.) sieht die Sache wahrscheinlich anders aus, da Du für die Lieferung von Wärme einen vorher bestimmten Preis je kWh bezahlst - wie der Dritte die Wärme erzeugt kann Dir dann aber egal sein. :whistling:

    zu 2:
    warum nicht? Du musst nur Deine gesamte Wärmemenge nach Heizkostenverordung abrechnen können.


    Zu 3:
    Wenn der Lieferant ein Dritter wäre, ist er Preis für die kWh ist wahrscheinlich frei verhandelbar (im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit gegenüber Deinen Mietern) und auch eine Indexbindung (Gas / Heizöl / Fernwärme) zur Preisanpassung dürfte dann vertraglich zu vereinbaren sein, ohne das es Probleme geben wird.


    Zu 4:

    Abrechnung nach Heizkostenverordnung! Auch wenn Du über einen Dritten beliefert wirst - d.h. 30% Grundgebühr


    zu 5:
    Habe mich mal eine zeitlang aus persönlichem Interesse damit beschäftigt - aber die Idee aus diversen Gründen wieder verworfen.

    Ist alles meine persönlichen Einschätzung - ohne genaueren rechtlichen Sachverstand ;-_


    Mit freundlichen Grüßen

    Solardachs

    Einmal editiert, zuletzt von Solardachs ()

  • Moin

    Bei einer therm. Solaranlage z.B. gar nix.

    nicht ganz richtig.


    Der Pumpenstrom darf umgelegt werden, evt. Reparaturen/Service wird genau wie beim Heizkessel behandelt und die Investition in die Anlage selbst ist ne Modernisierung und kann eine Mieterhöhung bedeuten.