Liebes Forum,
ich bastele grade an einer rechtlich sauberen Wärme-Conracting Lösung für mein 12 Parteien Haus.
Die Grundlagen: Im Keller läuft ein Dachs und ein Brennwertkessel, die beiden sorgen für warmes Wasser und Heizung. Die Heizkostenabrechnung wird auf der Grundlage von elektronischen Heizkostenverteilern erstellt, es gibt keine separaten Stränge je Wohneinheit, also keine Wärmemengenzähler je Einheit möglich.
Die Idee: Im Warmwasserkreislauf (wie gesetzlich vorgeschrieben) und im Heizkreislauf habe ich je einen Wärmemengenzähler installiert. Nun möchte ich die im Heizkreislauf gemessenen kw/h auf die Ablesedaten der eHeizkostenverteiler umlegen und nach einem noch zu kalkulierenden Preis abrechnen. Es soll für die Mieter nicht teuerer werden, als es bislang ist!
Der Vorteil: Ich könnte eine in eine Solarthermieanlage oder gar einen Holzvergaserkessel investieren, und etwas für die Investition bzw. fürs Holzschippen zurückbekommen. Dann, als gewerblicher Anbieter, würden sich auch steuerliche Vorteile ergeben, schon bei der Investition!
Fragen...
- Ist dieses System rechtlich in Ordnung?
- Sind elektronische Heizkostenverteiler dafür zugelassen?
- Auf welcher Basis könnten Preisanpassungen (nach oben und unten) durchgeführt werden?
- Müssen weiterhin 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten berechnet werden?
- Kennt jemand ein solches Modell?
Danke für Eure Beiträge!