Lange heizen wir nicht mehr mit Holz

  • Wenn es so weitergeht mit unserer "Beamtendiktatur", dann heizen wir nicht mehr lange mit Holz.


    Der Anhang ist aus dem Rundbrief meiner WBV (Waldbesitzervereinigung) - als ich den heute gelesen habe ist mir erst mal wieder die Galle hochgekommen :cursing:
    Offensichtlich langweilen sich manche in den warmen Amtstuben so sehr, dass nur noch Blödsinn aus diesen kommt...


    Mit freundlichen Grüßen


    Solardachs

  • Richtig so! Was Holzfeuerungen so an Dreck in die Umwelt pusten ist teilweise nicht feierlich. Die Hersteller hatten über 5 Jahre Zeit ihre Anlagen auf die verschärften Grenzwerte vorzubereiten und haben damals schon erklärt, es sein technisch ohnehin längst möglich. Was man so an Berichten liest, halten aktuelle Anlagen die Grenzwerte ein. Nur wenn minderwertiger Brennstoff eingesetzt wird oder die Anlagen falsch eingestellt sind, wird der Grenzwert gerissen. Mal abgesehen davon, dass der neue Grenzwert schon seit längerem bei Inanspruchnahme der Förderung einzuhalten war kommt jetzt eine Kontrolle. Und dann muss der Anlagenbetreiber halt nachbessern lassen, wenn seine Anlage die Umwelt verpestet ist doch klar. Offensichtlich sind da eher die Autoren der Waldbesitzervereinigung etwas panisch ob dem Verlust bisher unregulierter Pfründe und vor allem Reklamationen von Heizungsbesitzern, wenn minderwertiger Brennstoff Schuld bei Grenzwertüberschreitungen ist - Schadenersatz und so...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Habe mich heute mal etwas schlau gemacht:
    Die im Rundbrief genannte Stufe 1 stellt für moderne Heizungen gar kein Problem dar - auch meine Heizung (Bj. 97) sollte laut Auskunft von meinem Kaminkehrer keine Probleme damit haben.


    Problem ist die zweite Stufe:
    Hier ist der Grenzwert extrem um den Faktor 5 reduziert - das schafft man i.d.R. nur mit "aktivem" Filter - Zyklonabscheidung usw.


    Du hast Recht, was "Dreckschleudern" im Holzbereich betrifft - meist Kleinfeuerungsanlagen oder kleine Pelletsanlagen aus dem Baumarkt, in denen auch noch der Restmüll (Zeitungen, Sperrholz usw.) verheizt wird.
    Nur diese Anlagen werden von dieser Verordnung gar nicht erfasst, da zu klein d.h. weniger als 4 kW.




    Betroffen sind nur die Anlagen, welche auch jetzt schon regelmäßig alle zwei Jahre vom Kaminkehrer überprüft werden (Rußgehalt, Wärmeverlust, CO-Gehalt usw.) - und das sind mit Sicherheit nicht die Dreckschleudern!

  • Hier ist der Grenzwert extrem um den Faktor 5 reduziert - das schafft man i.d.R. nur mit "aktivem" Filter - Zyklonabscheidung usw.


    Die Hersteller hatten damals beteuert es sei technisch kein Problem dies sofort zu erfüllen. In 2014 haben die meisten Hersteller Pressemitteilungen herausgegeben, dass ihre Anlagen mit guten Pellets bereits tadellos nach Norm 2015 funktionieren - eben wie es schon seit Anfang des Jahres für den Erhalt der Förderung sein muss. Wie gesagt aber nur unter zwei Voraussetzungen: 1. Richtige Installation und Einstellung 2. Spezifikationsgetreuer Brennstoff. Wenn sich jetzt ein Verband der Brennstoffproduzenten gegen die neuen Regeln aufregt, sehe ich den Grund in 2. ;) Bisher gab es da ja ganz enorme Abweichungen bei der Qualität. Wenn das jetzt nicht mehr nur bei Abweichungen "auf den ersten Blick" auffällt, sondern auch nicht sichtbare Mängel mit Messungen aufgedeckt werden ist das sogar im Sinne der Heizungsbesitzer. Das die kleinen "Superstinker" mal wieder durch das Raster fallen ärgert mich sehr. Besonders die Stubenöfen mit Wassertaschen senken teilweise in ganzen Straßenzügen die Wohnqualität, da die dann oft täglich beschickt werden um Geld zu sparen - bis den Nachbarn nicht nur die Augen tränen, sondern sich ein Mob vor der Tür formiert.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wir reden hier aber nicht nur von Pelletöfen!


    Es gibt aber auch Hackschnitzelheizungen - welche eben keinen zertifizierten Brennstoff aus der Fabrik beziehen sondern ein Naturprodukt.
    Und hier macht es eben große Unterschiede aus,


    - ob Nadeln dabei sind
    - Rindenanteil
    - getrocknete oder Naturware (bei "hochwertiger" Trockenware habe ich z.B. schlechtere Abgaswerte im Staubbereich)
    - Holzart
    - Hackgröße
    - usw.


    Wenn ich mir den "Luftfilter" bei der Messung vom Kaminkehrer anschaue, welcher ins Labor kommt dann kann man eigentlich keinen Ruß erkennen. Wenn das jetzt auch schon nicht mehr gut genug ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr - ich denke da gibt es wesentlich größere Dreckschleudern die nicht belangt werden (Kaminöfen usw.)


    Und Öfen die jetzt schon relativ sauber sind, müssen nach der Übergangszeit "entsorgt" werden und durch neue ersetzt werden. Wir reden hier von Investitionssummen weit jenseits der 30.000 € in der Klasse ab 50 kW.

  • Es gehört bei der Feuerstättenschau auch zur Aufgabe des BZSM das Lager und den Brennstoff zu prüfen. Auch bei Stückholz. Meinen Holzstapel hat er noch nicht gesehen, hat aber auch eine schöne Art einen ins Gespräch zu verwickeln und auszuhorchen. ^^
    Das ist freilich keine Sicherheit das die Nutzer nicht doch Sperrholzmöbel durch den Kamin entsorgen. Neulich hab ich den Tipp aufgeschnappt das Holz für die Messung im Backofen zu trocknen...
    Bin auch immer wieder erstaunt wie viele Leute Probleme z.B.mit verrußten Scheiben haben, ein deutliches Anzeichen das irgendwas falsch läuft.


    Leider weiß ich aus einer aktuellen Messung eines baugleichen Ofens wie ich ihn habe das bei der Pflichtmessung der Grenzwert für Feinstaub gerissen wurde. Und wir Nutzer wissen im Moment nicht wie wir den drücken könnten.


    Der gepostete Rundbrief ist in der Sache aber keine wirkliche Hilfe.

    Zitat

    Dann müssen die Feuerungen einen Grenzwert von 0,02g/m³ Rauchgas (bisher 0,1mg/m³) einhalten.


    Grenzwert für was?
    Feinstaub natürlich, aus dem Text aber nicht zu entnehmen. Und der bisherige Wert ist falsch, auch weil er je nach Leistung stark abgestuft ist.
    http://schornsteinfeger.de/bil…iles/1bimschv20100126.pdf §5




    mfg JAU

  • Moin,


    ich sehe in dem Rundbrief auch eher Propaganda einer "gut betuchten" Interessengemeinschaft gegen eine an sich nützliche Sache - weil man finanzielle Einbusen befürchtet!!


    Nicht schön ist es natürlich wenn der eigene "gute Wille" - die Investition in eine nachhaltige Technologie im eigenen Heizungskeller - nun bestraft wird und der Kessel im Ernstfall stillgelegt wird. Wobei die Übergangszeit meist so lange gewählt wurden das der Kessel eh sein Brot verdient hat.


    Aus eigener Erfahrung - eigener Strassenzug mit 20% Holzkesseln im Bestand - kann ich sagen das wir an kalten Wintertagen ohne Luftbewegungen nahe der miesen Luftqualität von Ostzeiten liegen, obwohl damals alle mit Braunköhle gefeuert haben !!


    Grüße

  • Das ist aber genau der Punkt:
    Vermutlich wird sich Deine Luftqualität nicht verbessern - die ganzen Kaminöfen, offene Kamine, Pelletseinzelraumöfen und Küchenherde welche an einem kalten Wintertag angeworfen werden sind davon gar nicht betroffen :!:


    Die sind i.d.R. unter 4 kW Heizleistung und somit weiterhin als "Müllverbrennungsanlage" tätig. ;(


    Treffen tut es hauptsächlich die "großen" Heizungen, welche durch Pufferspeicher zum Großteil im Vollastbetrieb ( = Ein / Aus ) betrieben werden können und nicht den ganzen Tag vor sich hinqualmen. Und die auch jetzt schon relativ "gute" Grenzwerte einhalten müssen. ;-_


    Gerade im Hackschnitzelbereich sehe ich hier die größten Probleme, da hier nunmal kein 100 % reines Holz verbrannt wird, sondern eben auch Rinden- u. Nadelanteile dabei sind. Und hier die Grenzwerte nicht zu reißen macht die Sache vermutlich so teuer, daß "kleinere" Öfen (30 kW bis ? ) unrentabel werden.


    Wo ich Dir Recht gebe:
    Die Übergangsfristen (Danke "JAU" für die Verordnung) sind tatsächlich i.d.R. so lange, dass die alten Öfen am Ende ihrer natürlichen Lebensdauer stehen. Meine Anlage (Hackschnitzel 80 kW / Bj.97) hält die alten Grenzwerte locker ein - wird aber die neuen im Feinstaubbereich vermutlich reißen - 2024 wird mir das vermutlich aber bereits egal sein.


    Oder ich werden den Rußfilter von meinem Dachs missbrauchen müssen :D

  • Die sind i.d.R. unter 4 kW Heizleistung und somit weiterhin als "Müllverbrennungsanlage" tätig

    Leider nein, es sind in der Regel Kessel mit 14KW.


    Paradebeispiel mein direkter Nachbar, er hat sich zur bestehenden Gastherme ne Solarthermie+800L Puffer+Holzkessel einbauen lassen - der Umwelt zuliebe.


    Egal wann und wie er den Kessel anzündet es kommt immer 1/2 bis 2 Stunden lang beisend sauer/bitter stinkender, schwarzer Rauch aus dem Schornstein!!


    Der BSFM hat Ihm bescheinigt das sein Holz trocken ist, der Schornstein guten Zug hat und er richtig heizt. Der Heizi hat die Anlage mehrfach überprüft, konnte nix feststellen. Der Hersteller des Kessels schiebts natürlich auf alles Andere nur nicht sein Produkt.


    ||_ :thumbdown: Arschkarte also beim Endkunde ohne Aussicht auf Besserung.


    Wir haben uns mit dem Nachbar geeinigt das er nach 20Uhr nicht mehr nachlegt damit wir die Schlafzimmerfenster wieder öffnen können.


    Grüße

  • Aus meiner Sicht ist es wie alikante sagt. In den letzten Jahren wurde eher Anlagen <15kW angeschafft, auch meiner ist mit 14,9kW angegeben. Die fielen noch nicht unter Messpflicht und O2-Regelung war auch nicht vorgeschrieben, d.h. weniger Technik und daher auch nicht so teuer.



    mfg JAU

  • Das mit dem Filter wäre interessant!


    Link, Bauanleitung, Funktionsweise usw.
    Wäre für jeden Hinweis dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen
    Solardachs