Keine Garantie für Vitotwin 300-W von Viessmann bei " Fremdspeicher" / Eigene Maschienenversicherung?

  • Hallo Forum,
    ich betreibe den Vitotwin 300W an einem so genannten" Fremdspeicher" ( EFG Speedpower 2 )
    Die Firma Viessmann hat über meinen HB von mir folgendes verlangt zu unterschreiben:
    Hiermit bestätige ich auf alle Garantieansprüche, die einen störungsfreien Betrieb des Vitotwin betreffen, gegenüber der
    Firma Viessmann und der Firma XYZ zu verzichten. Die Firma XYZ (HB)gibt nur auf die ausgeführten Arbeiten, wie Rohrleitungen usw. eine Gewährleistung.
    Ich musste dies unterschreiben, sonst hätte keine Inbetriebnahme durch Viessmann stattgefunden.
    Man bemerke: Das BHKW stand schon auf dem Hof und war angezahlt.
    Ich als Kunde bin natürlich der Meinung, wenn im BHKW ein grundsätzlicher Fehler bzw. Materialfehler vorläge, muss Viessmann dies doch auf Garantie ersetzen. Gibt es hierzu schon Meinungen bzw. Erfahrungen?
    Was haltet ihr generell von dieser Vorgehensweise ???


    Nun habe ich ein Angebot von Allianz:
    Maschinenversicherung für stationäre Anlagen.
    Die Maschinenversicherung nach Allianz AMB 2012 deckt unvorhergesehene Teil und Totalschäden zum Beispiel aufgrund folgender Ursachen ab;
    Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz dritter
    Konstruktions- Material- Ausführungfehler
    Versagen von Mess, Regel oder Sicherheitseinrichtungen
    Überdruck nach Explosion
    Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
    Sturm, Frost, Eisgang, Erdsenkung usw.
    Das ganze soll 321 € pro Jahr Kosten mit einer SB von 500 € und einer Laufzeit von drei Jahren.
    Natürlich habe ich die neue Heizung auch der Gebäudeversicherung gemeldet, die diese aufnehmen wird als Ersatz für die alte Ölheizung.
    Ich bitte um Diskussion, auch wenn möglich von Leuten die ebenfalls eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben bzw. noch abschließen wollen.

  • Gibt es hierzu schon Meinungen bzw. Erfahrungen?
    Was haltet ihr generell von dieser Vorgehensweise ???

    den HB wg. mangelhafter Beratung anzeigen und von dem Einen auf seine Rechnung einen Vissmann-Puffer einbauen lassen.


    Aber was nutzt die Allianz-Versicherung, wenn nur max. 3 Jahre eine Deckung besteht? Die 1000 euro sind doch rausgeschmissenes Geld...
    so was klärt man doch vor her ab.


    Blöd ist, dass wenn man einen HB planen lässt, dass dieser es oft nicht kann und 2. schlecht regressierbar ist - daher immer Projektierung
    durch einen Planer machen lassen...weil den kannst du regressieren, nach einem Planungsfehler ( der ist zumindest versichert, der HB
    hat nur eine minimal-Deckung = unversichert / wenn HB pleite, dann eh egal...für den HB )




    Beim nächsten Anlass: einfach Vissmann meiden; .... ist so ( Vissmann verlangt mehr für den Namen, als für Qualität )
    Vissmann? Nie wieder ...

  • Hallo!


    Wie jetzt, du hast dich von Vissmann erpressen lassen?


    Wenn die bei mir mit einer solchen Forderung aufgeschlagen wären hätte ich sie sofort rausgeschmissen und wäre sofort zum Anwalt gegangen.


    Außerdem stellt sich die Frage ob eine gesetzlich geregelte Gewährleistung überhaupt einzelvertraglich ausgeschlossen werden kann.


    Sachen gibt's die gibt's gar nicht.


    Viele Grüße

  • 1) Viessmann schreibt sich Viessmann (tut weh in den Augen)
    2) Rechtlich vollkommen null und nichtig. Der Haftungsausschluss ist absurd, Viessmann muss belegen, wieso im Störungsfall der Fremdspeicher dran schuld sein soll.
    3) Geh zum Anwalt. Alles andere macht keinen Sinn

  • 1) Viessmann schreibt sich Viessmann (tut weh in den Augen)
    2) Rechtlich vollkommen null und nichtig. Der Haftungsausschluss ist absurd, Viessmann muss belegen, wieso im Störungsfall der Fremdspeicher dran schuld sein soll.
    3) Geh zum Anwalt. Alles andere macht keinen Sinn


    1. Kein Mensch sagt zu Viesmann....= Viiiiieeeeeesmann. Jeder HB sagt Vi-SS-Mann und nicht Vieeeeessmann.
    Daher Vissmann für mich und auch für Andere i.O:


    2. Wenn der Hersteller einen Vorbehalt einbaut, wird es beim späteren Rechtsstreit max. einen Vergleich geben - den Gutachter darfst du dann
    auch noch selber bezahlen usw.


    So was ist doch ein ganz klarer Planungs- und Einkaufsfehler. Da wurde falsch beraten und falsch für den Bauherren eingekauft.
    Den OEM-Speicher sich herausreissen lassen und gegen einen Vertrags-konformen sich tauschen lassen, von Vissmann.


    Beim nächsten Anlass einfach eine andere Firma nehmen, wie Ökofen, Buderus, Brötje, Fröling, usw. ....aber nicht so eine Kackfirma
    wie Vissmann.
    ( wir haben genug von Vissmann - und den Installateur hat man auch gleich mit raus geworfen )

  • Zur Erklärung:
    Ich wollte den " Fremdspeicher" haben, somit war / bin ich mein eigener Berater. Ich denke auch andere Hersteller haben ggf. Bauchweh mit
    Fremdspeichern. Ich wollte auch den Vitotwin 300-W, da er der einzige mit Stirling und Flüssiggas ist bzw. damals war.
    Wirkliches Problem ist der fehlende Eingang ( z.B. 0- 10V) mit dem man den Stirling zw. 600 und 1000 Watt regeln kann.
    Dies würde eine optimierte Leitungsregelung im Bezug auf den Eigenverbrauch ermöglichen.
    Aber evtl. kommt da noch was von Viessmann :whistling: .
    Ich versuche gerade eine Steuerung mit eingelesenen S0 Impulsen auf der UVR1611 hin zu bekommen.
    Kopie vom Garantieverzicht geht noch an Viessmann raus.

  • Hallo!


    Moment mal, von was reden wir hier. Von einem Garantie- oder Gewährleistungsausschluss? Das sind zwei Paar völlig unterschiedliche Stiefel. Einmal schreibst du von einem Gewährleistungsausschluss, ein anderes mal von einem Garantieausschluss. Was genau ist denn nun der Fall?


    Viele Grüße

  • Hallo!


    Moment mal, von was reden wir hier. Von einem Garantie- oder Gewährleistungsausschluss? Das sind zwei Paar völlig unterschiedliche Stiefel. Einmal schreibst du von einem Gewährleistungsausschluss, ein anderes mal von einem Garantieausschluss. Was genau ist denn nun der Fall?


    Viele Grüße

    es wird sich wohl schon um einen Garantieauschluss handeln, ...denn
    was interessiert eine Gewährleistung groß? ( Beweislastumkehr, Gutachterkosten, usw. )

  • Hallo,
    ich bin kein Anwalt ... auf dem Zettel vom HB steht: hiermit bestätig ich auf alle GARANTIEANSPRÜCHE, die einen Störungsfreien Betrieb des Vitotwin betreffen ... usw. Also keine / ( weniger ??? ) Garantie ... falls ich Gewährleistung geschrieben habe, war das falsch.

  • Mal abgesehen davon, dass sich @Viessmann_Werke der Sache jetzt vielleicht annimmt:
    Ein Teil der Frage war ja, ob eine Maschinenversicherung wie die oben genannte Sinn macht, insbesondere als Ersatz für evtl. wegfallende Garantieleistungen. (Die gesetzliche Gewährleistung ist m.W. unabdingbar.)
    Bei Garantieleistungen kann es sich ja nur um die Punkte 2) und 3) handeln. Das Problem scheint mir hier zu sein, dass (wenn z.B. der Stirling nach drei Jahren die Grätsche macht) der Versicherungsnehmer beweisen müsste, dass die Ursache ein Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler ist bzw. durch das Versagen eingebauter Messeinrichtungen (z.B. Temperaturfühler) zustande kam und nicht nur durch Verschleiß. Wie das in der Praxis gehen soll, ist für mich schwer vorstellbar.
    Über Bedienungsfehler (1) ein Vitotwin kaputtzumachen halte ich für nahezu ausgeschlossen, es sei denn, man macht es auf und schraubt drin herum, baut Original-Fühler aus und andere ein o.dgl. Ob eine Maschinenversicherung für Bastlerfehler einsteht, wage ich zu bezweifeln.
    Die unter 4) bis 6) genannten Risiken sind m.E. durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, zumindest wenn eine Elementarschadens-Versicherung mit dabei ist.


    Will heißen: Du drückst zunächst dreimal 321 € ab. Im besten Fall passiert über drei Jahre nichts, dann sind € 963 weg ohne Gegenleistung. Oder es passieren drei kleine Schäden à € 500, dann sind insgesamt € 2.463 weg. Immer noch ohne dass Du was davon hattest.
    Oder aber es passiert ein möglicher Versicherungsschaden (hier im Forum gerne genommen wurde z.B. "unerklärlicher bzw. irreparabler Leistungsabfall des Stirling auf 700 Watt"). Dann sind immer noch € 936 schon mal von vornherein weg. Um den Schaden streitest Du mit Viessmann und/oder der Versicherung drei Jahre, hast unterwegs Anwalts- und Gutachterkosten, und bekommst am Schluss - wenn Du Glück hast - im Rahmen eines Vergleiches 70% Deines Schadens zugesprochen, natürlich abzüglich der Selbstbeteiligung von € 500.


    Also ich würd's nicht machen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Solar_Oldi: Ich habe dein Schreiben erhalten.
    Erstmal vielen Dank dafür!
    An dem Schreiben lässt sich erkennen, dass es sich um kein offizielles Schreiben von uns handelt.
    Ich werde nun Kontakt zu deinem Heizungsbauer aufnehmen und klären, wie dieses Schreiben zu Stande gekommen ist.
    Sobald ich alle Details geklärt habe, werde ich dich darüber hier oder auch gerne per PN informieren.


    Schönen Gruß °be

  • Moin,

    Zitat

    An dem Schreiben lässt sich erkennen, dass es sich um kein offizielles Schreiben von uns handelt.


    Ich werde nun Kontakt zu deinem Heizungsbauer aufnehmen und klären, wie dieses Schreiben zu Stande gekommen ist.

    Genau für diese Art Kommunikation zwischen Hersteller und Betreiber ist dieser Teil des Forum eingerichtet worden!! :thumbup: :thumbup:


    Danke an SolarOldi und an Viessmannwerke das Ihr diese Platform so nutzt.


    Grüße