Hallo Forum,
ich betreibe den Vitotwin 300W an einem so genannten" Fremdspeicher" ( EFG Speedpower 2 )
Die Firma Viessmann hat über meinen HB von mir folgendes verlangt zu unterschreiben:
Hiermit bestätige ich auf alle Garantieansprüche, die einen störungsfreien Betrieb des Vitotwin betreffen, gegenüber der
Firma Viessmann und der Firma XYZ zu verzichten. Die Firma XYZ (HB)gibt nur auf die ausgeführten Arbeiten, wie Rohrleitungen usw. eine Gewährleistung.
Ich musste dies unterschreiben, sonst hätte keine Inbetriebnahme durch Viessmann stattgefunden.
Man bemerke: Das BHKW stand schon auf dem Hof und war angezahlt.
Ich als Kunde bin natürlich der Meinung, wenn im BHKW ein grundsätzlicher Fehler bzw. Materialfehler vorläge, muss Viessmann dies doch auf Garantie ersetzen. Gibt es hierzu schon Meinungen bzw. Erfahrungen?
Was haltet ihr generell von dieser Vorgehensweise ???
Nun habe ich ein Angebot von Allianz:
Maschinenversicherung für stationäre Anlagen.
Die Maschinenversicherung nach Allianz AMB 2012 deckt unvorhergesehene Teil und Totalschäden zum Beispiel aufgrund folgender Ursachen ab;
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz dritter
Konstruktions- Material- Ausführungfehler
Versagen von Mess, Regel oder Sicherheitseinrichtungen
Überdruck nach Explosion
Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
Sturm, Frost, Eisgang, Erdsenkung usw.
Das ganze soll 321 € pro Jahr Kosten mit einer SB von 500 € und einer Laufzeit von drei Jahren.
Natürlich habe ich die neue Heizung auch der Gebäudeversicherung gemeldet, die diese aufnehmen wird als Ersatz für die alte Ölheizung.
Ich bitte um Diskussion, auch wenn möglich von Leuten die ebenfalls eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben bzw. noch abschließen wollen.