Aktuelle Regelungen für PV-Eigenverbauch

  • Hallo BHKWler,


    wir hatten kürzlich (vor dem 01.08) eine größere PV-Anlage für den Eigenverbrauch geplant, allerdings auf dem Dach des Nachbarn,
    da dieses besser geeignet und das Gebäude nicht genutzt ist. Der Einspeisepunkt wäre bei uns auf dem Grundstück gewesen (100m ,Erdkabel).
    Die geplante Konstellation wurde vom Netzbetreiber verweigert.


    Gibt es aus Eurer Sicht Lösungen für das Problem?
    Wir möchten die Anlage auf des Nachbarn Dach errichten aber den Strom bei uns im Betrieb nutzen.
    Ist trotz EEG-Umlage noch wirtschaftlich. Größenordnung 50 kWp und 80 % Eigennutzung.


    Welche Regelungen sind maßgeblich?


    Vielen Dank!

  • Hallo Ying,
    ich habe hier im Forum einen Threat--Pv auf dem Nachbargrundstück.
    Dieses kann st hier nachlesen.
    Mein Anliegen ist seit ca. 2 Jahren bei der Clearingstelle.
    Ich schätze, in ein bis zwei Wochen kommt das Ergebnis.
    Alternativ---wenn nicht genehmigt, einen Stromliefervertrag mit dem Nachbarn.
    Wenn ich Bescheid bekomme, werde ich mich hier nochmals melden.
    Gruß
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Es ist nach Aussage des Netzbetreibers nicht zulässig, eine Anlage (Anlage im Eigentum, Dach gepachtet) auf einem Flurstück zu errichten, wobei
    der Einspeisepunkt auf einem anderen Grundstück liegt. Brandschutz wurde ebenfalls als Grund angegeben, da die Feuerwehr die Anlage
    im Falle eine Brandes nicht sofort einem Einspeisepunkt zuordnen kann. Aus meiner Sicht, müssten technische Lösungen möglich sein,
    wie z.B. ein Not-Aus-Schalter oder Ähnliches. Mich ärgert das sehr!


    Die Konstellation, dass der Nachbar die Anlage betreibt und den Strom an unsere Firma verkauft, ist aufgund steuerlicher Rahmenbedingungen wirtschaftlich uninteressant.


    @ah_df: Warum brauchen die bei der Clearingstelle so lange? Du warst garantiert nicht der Erste der diesen Missstand aufgezeigt hat.

  • als Inselanlage auf dem Nachbardach installieren und im eigenen
    Betrieb komplett einspeisen und verballern den Most
    oder
    in Batterieen speichern und dann verbraten.


    Eispeisen ist uninteressant. In paar Jahren nur ein Draufzahlgeschäft.



    was ist denn das für ein komischer Verein, diese Clearingstelle m. 1,5 Personal besetzt?
    Von wem werden die denn bezahlt, die "Unabhängigen" ?


    ps. da kann man nicht mal per Telefon was erfragen; ein äußerst mühsamer Apparat.

  • @ah_df: Warum brauchen die bei der Clearingstelle so lange? Du warst garantiert nicht der Erste der diesen Missstand aufgezeigt hat.


    hallo Ying,
    diese Angelegenheit war ursprünglich als Votums -Verfahren beabsichtigt.
    jedoch merkte ich dann, was so alles dahinter laufen muß----Beirat, nach Berin reisen etc.
    Dann habe ich auf ein Hinnweis-Verfahren geträngt.(ist nur für den Einzelfall )
    Als privat-laie versucht, alle Informationen zu liefern.
    Da aber die Angelegenheit überregional zu bewerten ist (gültig für ganz BRD ), wurde wieder ein Votums Verfahren daraus.
    Mein Netzbetreiber bringt die technischen Regeln der Elektrotechnick hier mit zur Argumentation.
    Zum Thema Netz -Aufbau habe ich keine Kenntniss.
    Auch die techn. Sicherheit---Brandfall etc. wurde genannt.
    Auch die Frage nach dem Verknüpungspunkt ist noch offen.
    Nun bin ich mit meiem Latain am Ende, und seit dem heutigen Tage ist der Solar- Förderverein mit eingeschaltet.
    Es geht auch um Kosten--wer bezahlt meinen Verteter ?
    In der Hoffnug, daß nun bald eine positive Entscheidung kommt.
    Guß
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Moin,


    mir ist nicht bekannt das die PV auf einem bestimmten Flurstück/Grundstück/Adresse exklusiv dem dort vorhandenen Übergabepunkt zugeordnet sein muß . Mein VNB hat in den Anmeldeunterlagen für PV auch Zeilen für unterschiedliche Besitzer/Betreiber Konstellation vorgesehen. Zwar Fordergründig um sein recht auf Betreten des fremden Grundstückes abzusichern aber immerhin.


    Ich habe ebenfalls vor die Garage meines Nachbarn mit PV zu belegen und den WR an meine Anlage zu knüpfen - aber das braucht bei mir noch Zeit.


    Grüße

  • Hallo,

    Gibts was Neues, insbesondere von der Clearingstelle?

    Nur Rückfragen--Nun soll dasVerfahren schriftlich durchgeführt werden--mit Hilfe des Solar-Fördervereins.
    Keine Angst---ich werde hier berichten.
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Wenn das Grundstück eh nicht genutzt wird, warum dann nicht die Anschlüsse zusammenlegen. Also das Grundstück kaufen, mieten oder pachten ... ?


    Spart dann eh die Grund/Zählergebühr.

  • Hallo Ying,
    leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen---kurz vor der Entscheidung d. Clearingstelle, wurde von meinem Energieversorger der Antrag zurückgezogen.
    Ich hatte kurz vorher mitgeteilt, daß meine Anlage seit geraumer Zeit in Betrieb ist, dies hatte zur Folge, daß mir illegales Verhalten unterstellt wurde.
    Ein Rücklaufgesperter Zähler wurde daraufhin eingebaut.
    Mir ist die Sache nun " zu Dumm " und ich kaufe mir einen E. Speicher---Verbrauchsverhalten optimieren, und dann ist "der Käse ist gegessen "
    siehe auch meinen Beitrag " Pv auf dem Nachbargrundstück "
    Erwin


    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0