• Ich möchte mal hier meine Erfahrungen beim Netzanschluss meines Smartblock BHKW mitteilen.
    Seit letzter Woche ist es dann endlich, nach Fertigmeldung durch den Elektriker im Dez 2013, der offizielle Anschluss erfolgt.
    Im März wurde das erste Mal bei der S-H Netz AG nachgefragt wann denn die Inbetriebnahme erfolgt. Es lag angeblich noch kein Antrag vor. Alles nochmal eingereicht. Dann Anfang Mai wieder nachgefragt. Jetzt war der Lageplan falsch. Lageplan nachgereicht, dann bekam ich endlich meinen Vertrag am 20.05.14 Dann wurde zufällig mein Bezugszähler ausgetauscht ( Eichfrist )
    Da merkte der Monteur das ich ja Strom einspeiste. Da bekam ich einen Anruf von der Netz AG das ich sofort mein BHKW abzustellen habe, weil der Anschluss an die Mittelspannung so nicht statthaft ist. Zur Erklärung : Ich betreibe noch ein 250 KW Biogas Bhkw und habe einen eigenen Trafo.
    Nach einem Termin von meinem Elektriker bei der Netz AG bekam ich dann die Ausnahmegenehmigung mein kleines BHKW in Betrieb zu nehmen.
    Vorraussetzung war aber Zählerschrankerweiterung und Einbau eines fernauslesbaren Zählers durch die Netz AG. Der wurde dann letzte Woche eingebaut , auch wurde der Bezugszähler gegen einen 2 Richtungszähler gewechselt. Der Bezugszähler war immer auch Fernauslesbar.
    Bei der Inbetriebnahme durch die EON und den Elektriker haben wir dann auch noch festgestellt das der EON Monteur auch noch die Phasen vertauscht hatte und das BHKW immer sofort auf Störung ging. Als ich dann der Herrn der EON fragte was dann mit meinen 45000 KW passiert die ich ja bisher schon erzeugt hatte und ich diese ja auch bez haben möchte, bekam ich zur Antwort, das nur die KW bezahlt werden die auf dem neuen Zähler gemessen werden.
    Wenn ein fernauslesbarer Bezugszähler vorhanden ist, muß auch ein fernauslesbarer Erzeugungszähler vorhanden sein um den KWK Strom abrechnen zu können.
    Einfach mal so 2500.- € versenkt.
    Gruß Matzi

  • Moin Moin,


    für eine nicht meßbare Leistung - ohne Zähler - kannst Du keine Entgelt verlangen.Könnt ja jeder kommen........


    Die Frage muß sein: Warum hast Du so viel eingespeist, so wenig selbst verbraucht?? _()_ _()_


    Grüße

  • Hallo!


    Wurde deinem NB die Erstinbetriebnamhe mitgeteilt? Warum hast du keinen eigenen Einspeisezähler setzen lassen? Wurde deinem NB zumindest der Zählerstand des Erzeugungszählers mitgeteilt oder Rechnungen geschrieben?


    Fragen über Fragen.


    Viele Grüße


    Warum verschwinden immer wieder Beiträge beim Absenden? Diesen hier habe ich min. zehn mal neu versucht abzusenden. Bin ich irgendwie zu doof?

  • Gabs auch eine "Fertigmeldung" an die Bafa ??


    Wenn es um den Erzeugerzähler geht kannst Du Glück haben, die 5,41Cent sind im prinzip auch per Jahresabrechnung einzufordern. Der Zählerstand war eben am 20.05. = 0,00kWh wer soll das Gegenteil beweisen??


    Grüße

  • es gab eine Fertigmeldung an die Bafa.
    Ich glaube im Januar. Geld habe ich auch schon bekommen.
    Auf dem vom Elektriker eingebauten Erzeugungszähler stehen jetzt 45000 KW
    Dieser wurde aber beim Einbau des fernauslesbarem Zähler abgeklemmt.
    Die Netz AG will aber nur den KWK Bonus der auf dem neuen Zähler ist bez.

  • Moin

    es gab eine Fertigmeldung an die Bafa.
    Ich glaube im Januar. Geld habe ich auch schon bekommen.

    bitte nicht verwechseln - der zuschuß aus dem MAP hat nix mit der Anlagenmeldung für die KWK-Vergütung zu tun!!! Bei der Anlagenmeldung bekommst Du eine ID die Du auch dem Netzbetreiber mitteilen mußt, ohne ID kein Anspruch auf Vergütung.


    Moment mal - der Netzbetreiber hat einen fernauslesbaren Erzeugerzähler für ein 16KW BHKW gefordert ?? Die sind doch total meschugge, das würd ich aber ganz schnell zur BNetzA faxen.


    Grüße

  • Was soll ich denn zur BnetzA faxen ?
    Die sind gekommen und haben den eingebaut.
    Sonst wird die Anlage nicht abgenommen.
    1 Tag nachdem der Zähler eingebaut war kamen 2 Herren und haben die Anlage abgenommen.
    Klare Aussagen von den beiden: wo ein fernauslesbarer Bezugszähler ist muß auch ein fernauslesbarer Erzeugungszähler sein.
    Gruß

  • Moin,

    Klare Aussagen von den beiden: wo ein fernauslesbarer Bezugszähler ist muß auch ein fernauslesbarer Erzeugungszähler sein.


    das ist m.M. Quark, denn nicht die Erzeugung wirkt aufs Netz sondern die Einspeisung. Insofern macht es keinen Sinn zusätzlich zum fernauslesbaren Zweirichtungszähler noch den Erzeugerzähler mit dieser Technik auszurüsten.


    Und selbst wenn..... das KWKG sagt das dieser Zähler von Dir gestellt werden kann, also hat Dein VNB nix zu wollen. Das kannste mit der BNetzA durchdrücken.


    Grüße

  • Grundsätzlich richtig.
    Aber mein Versorger sagt bei Mittelspannung ist das anders.


    Nun habe ich gestern gehört das in S-H genau so eine Anlage wie meine installiert ist ( auch Mittelspannung ) und der hat einen eigenen zähler
    alles von der S-H Netz AG abgenommen.
    Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber anscheinend nicht bei der S-H Netz AG.
    Gruß

  • Natürlich habe ich 3 Fernauslesbare Zähler.
    Einen für die Biogasanlage , und einen 2 Richtungszähler für den allgemeinen Verbrauch und für die Einspeisung des Erdgas BHKW.
    Und einen Erntezähler für das Erdgas BHKW.
    Gruß

  • So jetzt habe ich das erst mal eine EON Abrechnung für Sep bekommen.
    Bin aber etwas verwirrt.
    4 Pos sind auf der Rechnung alles ohne Komma
    Strom fiktive Einspeisung -105 €
    Strom echte Einspeisung - 30 €
    Strom Selbstverbrauch 53 €
    Entgelt laut Aufstellung 34.- €


    Gutschrift - 48 .- € alles Netto


    Weiß einer wie sich das zusammensetzt ?
    Wenn ich morgen bei der Hotline anrufe, dann sagt mir die freundliche Dame am Telefon, das kann ich ihnen nicht beantworten das muß
    ich an die Fachabteilung weiterleiten. Und da ruft nie einer zurück.
    Gruß Matzi