Hallo !
In diesem Thread wurde die Meinung geäußert, dass man ja nach den Vorschriften der EnEV dämmem muss (es ging um Bestand) !
Das ist eben nicht richtig !
Nachstehender Auszug aus der EnEV gibt schon viele Freiräume für eigene Entscheidungen !
Über die darunter stehenden Rechtsvorschriften zum EnEG und EnEV kann man sich in der Regel, die richtigen Maßnahmen zur Energieeinsparung, selber mit Vernunft und Verstand gestalten.
Ein MUSS gibt es im Bestand eingentlich nicht !
Anlagen zur EnEV 2014
3 Anforderungen Baubestand
...
Satz 2 ist nicht auf Außenwände anzuwenden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. Werden Maßnahmen nach den Sätzen 1 oder 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K)) eingebaut wird. Werden Maßnahmen nach den Sätzen 1 oder 2 ausgeführt und wird hierbei Satz 4 angewendet, ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K) einzuhalten, soweit Dämm-Materialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämm-Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
Die EnEV ist an das EnEG-Wirtschaftlichkeitsgebot § 5 gebunden
Nach wiederholter Rechtssprechung der Oberverwaltungsgerichte muss im Bestand eine Wirschaftlichkeit der Maßnahme nach ca. 10 Jahren gegeben sein !
Das ist in der EnEG keine Empfehlung sonder ein MUSS. Da sind sich viele Energieberater gar nicht drüber im Klaren !
EnEV §25 Befreiungen
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Zum Lüften, Heizen und Dämmem :
Nach meiner Meinung gehört zur Schimmelvermeidung Lüften und Heizen !
Es wird eigentlich sehr viel falsch geheizt ! Die Nachtabsenkung ist das größte Übel beim Heizen.
Der Anteil der Strahlungswärme ist bei der übliche Konvektionsheizung viel zu gering(10-20%)
Läßt man die Heizung durchlaufen, kann man die Vorlauftemperatur, als Beispiel, von erforderlichen 50 Grad auf ca. 35 Grad absenken. Der Effekt ist, dass der Anteil der Strahlungswärme auf ca. 50 % erhöht wird. Die Strahlungswärme hat die Eigenschaft (im Gegensatz zur Konvektion>nur Lufterwärmung) die Oberflächentempereaturen erheblich zu erhöhen. Das Bedeutet, es gibt keinen Schimmel mehr und die Wohlfühl-Raumtemperatur des Menschen liegt als Nebeneffekt um 1-2 Grad tiefer. Schimmel wäre dann ausgestorben !
Es gibt mehrer Untersuchungen zur Innentemperaturen auf den Außenwänden beim Vergleich mit ungedämmten und gedämmten Fassaden: Rechnerisch kann die Innenwandtemperatur durch Dämmung um bis zu 4 Grad erhöht werden. O.g Untersuchungen haben aber keien Anstieg der inneren Oberflächentemperaturen auf den Außenwänden ergeben. Die Ursache ist derzeit nicht erklärbar !
Gruß
Alfons B.