Diese ***dwfw***dgfw*****vgvwr
Nun ja,
mal schaun wie schnell die Gerichte sind.
Bis dahin,
kann man sich ja mal auf den Seiten des BMWI rumtummeln um aktuell Stand zu sehen
http://www.bmwi.de/DE/Themen/E…eg-reform,did=617412.html
Schön z.B. die Antworten auf einzelne Fragen
ZitatAlles anzeigen37. Müssen auch private Erzeuger künftig EEG-Umlage für den Strom zahlen, den sie selbst verbrauchen?
Bei der Eigenstromversorgung sollen künftig alle einen Beitrag zu den Ausbaukosten für die erneuerbaren Energien leisten. Eigenversorger ist, wer seinen Strom selbst erzeugt und verbraucht, also beispielsweise auch private Haushalte, die Strom aus ihrer Photovoltaikanlage verbrauchen.
Für Strom aus neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen oder neuen Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK), der in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Stromerzeugungsanlage genutzt wird, muss eine auf 40 Prozent reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden (siehe oben). Für Strom aus konventionellen Anlagen fällt hingegen die volle Umlage an.
Außerdem wird eine Bagatellgrenze eingeführt: Bei kleineren Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens zehn Kilowatt werden die ersten zehn Megawattstunden, die selbst verbraucht werden, nicht mit der EEG-Umlage belastet. Das heißt: Für das Solardach auf einem Einfamilienhaus oder für kleine KWK-Anlagen wird in der Regel weiterhin keine EEG-Umlage fällig. Soweit ein Betreiber einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungsanlage mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt mehr als zehn Megawattstunden selbst verbraucht, muss er für die Strommenge, die die zehn Megawattstunden übersteigen, die verminderte EEG-Umlage zahlen.
oder
Zitat38. Schwächt die Beteiligung der Eigenstromversorger an der Finanzierung des EEG nicht den Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist deshalb nur fair, wenn die Lasten auf möglichst viele Schultern verteilt werden und auch Eigenstromversorger ihren Beitrag leisten. Daher werden auch sie an der EEG-Umlage beteiligt. Beide Gruppen zahlen jedoch eine reduzierte EEG-Umlage. Um die Wirtschaftlichkeit von neuen Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen weiterhin zu gewährleisten, wird mit der EEG-Novelle eine Verordnungsermächtigung mit ins Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) aufgenommen, die die Bundesregierung in die Lage versetzt, die Belastungen der Eigenversorgung durch die EEG-Umlage mittels einer Anhebung der entsprechenden Fördersätze für die betroffenen Anlagen im KWKG auszugleichen.
hehe....na mal schaun, ob das automatisch durchgezogen wird
....Werden die Fördersätze KWK also von 5,41 auf knapp 8ct Erhöhht?
irgendwie glaub ich nicht daran.
und selbst wenn....was sit denn das für ein Ding? Juhu, EEG-Umlage stabilisiert, jetzt geht die KWK-Umlage nach oben?
Dann werden wir also in Zukunf als Bösewichte an den Pranger gestellt?!