EEG 2014 mit EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aus BHKW!

  • Diese ***dwfw***dgfw*****vgvwr


    Nun ja,
    mal schaun wie schnell die Gerichte sind.


    Bis dahin,
    kann man sich ja mal auf den Seiten des BMWI rumtummeln um aktuell Stand zu sehen
    http://www.bmwi.de/DE/Themen/E…eg-reform,did=617412.html


    Schön z.B. die Antworten auf einzelne Fragen




    oder


    Zitat

    38. Schwächt die Beteiligung der Eigenstromversorger an der Finanzierung des EEG nicht den Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien?



    Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist deshalb nur fair, wenn die Lasten auf möglichst viele Schultern verteilt werden und auch Eigenstromversorger ihren Beitrag leisten. Daher werden auch sie an der EEG-Umlage beteiligt. Beide Gruppen zahlen jedoch eine reduzierte EEG-Umlage. Um die Wirtschaftlichkeit von neuen Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen weiterhin zu gewährleisten, wird mit der EEG-Novelle eine Verordnungsermächtigung mit ins Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) aufgenommen, die die Bundesregierung in die Lage versetzt, die Belastungen der Eigenversorgung durch die EEG-Umlage mittels einer Anhebung der entsprechenden Fördersätze für die betroffenen Anlagen im KWKG auszugleichen.


    hehe....na mal schaun, ob das automatisch durchgezogen wird
    ....Werden die Fördersätze KWK also von 5,41 auf knapp 8ct Erhöhht?
    irgendwie glaub ich nicht daran.
    und selbst wenn....was sit denn das für ein Ding? Juhu, EEG-Umlage stabilisiert, jetzt geht die KWK-Umlage nach oben?
    Dann werden wir also in Zukunf als Bösewichte an den Pranger gestellt?!

  • hehe....na mal schaun, ob das automatisch durchgezogen wird
    ....Werden die Fördersätze KWK also von 5,41 auf knapp 8ct Erhöhht?
    irgendwie glaub ich nicht daran.
    und selbst wenn....was sit denn das für ein Ding? Juhu, EEG-Umlage stabilisiert, jetzt geht die KWK-Umlage nach oben?
    Dann werden wir also in Zukunf als Bösewichte an den Pranger gestellt?!


    Ich glaube das auch nicht, dass man diese Option über die Verordnungsermächtigung konsequent nutzt. Ausserdem wird man damit nur ein "Fördermittelkreislaufgesetz" realisieren, weil die Belastung von einem Topf in einen anderen Verschoben wird.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Angenommen man hat ein BHKW mit unter 10 kW und eine PV mit unter 10 kW


    Das eine läuft auf KWK das andere auf EEG - das sind dann zwei Anlagen, oder?


    Das heißt dann aber automatisch, man kann 20 000 kWh verbrauchen ohne EEG Umlage, oder :?:


    Wenn ich dann noch ein BHKW mit Biomethan betreibe ist das dann eine dritte Anlage .||.
    Natürlich hätte ich auch noch als vierte Anlage ein Kleinwindrad zu bieten... ;-_


    Mit freundlichen Grüßen


    Solardachs

  • Das heißt dann aber automatisch, man kann 20 000 kWh verbrauchen ohne EEG Umlage, oder :?:


    Nee, nur 10.000kWh.


    Zur Info:

    Zitat

    (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
    ...............
    4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; ..................


    Da steht nix von je Anlage.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)