EEG 2014 mit EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aus BHKW!

  • Könnte auch mit dieser regelung klappen als unzulässigen Eingriff in das Privateigentum durch den Staat, da es keine Abgabe an den Staat ist sondern eine "Vermögensabgabe" zur Zwangsfinanzierung von anderen Unternehmen. Damit reduzieren die meinen Ertrag um den Ertrag einer andern Firma zu erhöhen.


    Tja, Oskar, aber nix anderes ist doch auch die KWKG-Abgabe, die die Leute auf Ihrer Stromrechnung finden und die EEG-Abgabe, die die auch noch finden...


    Ist eben so....

  • Tja, Oskar, aber nix anderes ist doch auch die KWKG-Abgabe,


    Du hast es falsch verstanden. Wenn alle gleichmäßig mit der Umlage belastet werden ist es ja ok. Hier findet aber eine Befreiung der Großverbraucher auf Kosten anderer statt und dann auch noch mit eine Abgabe auf die Verwendung meines Eigentums. Wir finanzieren einen Kostenvorteil der Großverbraucher, die damit ihre Gewinne erhöhen indem wir auf die Verwendung unser Eigentums eine Abgabe bezahlen, die keine Steuer oder ähnliches ist. Die kommt nicht der Staatskasse zugute sondern Privatunternehmen. Dann kann man auch gleich eine Abgabe auf den Gemüseanbau im eigenen Garten erheben um die Gemüselandwirte zu fördern. Dort gibt es ja auch Arbeitsplätze.


    Das Ganze ist schon so grotesk, dass z.B. Schlachthöfe von der EEG-bzw. Netzendgeldumlage befreit werden, damit diese wettbewerbsfähig sind aber ihre Konkurrenz aus der EU sich über die Dumpingpreise der deutschen Schlachthöfe beschweren und die deswegen teilweise ihre eigene schließen müssen.


    Ein weiteres Beispiel sind die Zementwerke. Die "kaufen" Kunststoff vom gelben Punkt und werden dafür noch bezahlt, dass sie dieser Müll energetisch verwerten. Die haben bereits einen negativen Energiepreis und bekommen zusätzlich eine EEG- bzw. Netzendgeldbefreiung.


    Ein weiteres Beispiel sind die Großbäckereien. Die könnten ihre Backöfen auch mit Gas befeuern aber durch die ganzen Befreiungen bzw. Ermäßigungen ist Strom für die preiswerter. Die kaufen ihren Strom hauptsächlich nachts wo der Strom an der Börse dann z.T. verschenkt wird. Der Stromeinsatz dient also nur der Gewinnmaximierung und hat mit Arbeitsplatzerhalt nichts aber auch gar nichts zu tun.


    Es geht hier nicht um die EEG-Umlage aber es geht um die Befreiungen und die damit begründete Umlage auf meinem Eigenverbrauch.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • ==> Siehe unten: Wer will mein Geld haben?


    Es ist nicht zu fassen.


    Mit dem heutigen Gesetzenwurf hat es die Regierung geschafft, die
    Industrie weitergehend zu entlasten, während der Mittelstand und der
    Privatverbraucher noch weiter belastet wird.


    Für BHKW-Betreiber steckt der Hammer in § 58:


    Ja, die Zwangsabgabe auf BHKW-Strom kommt. Rd. 3 Ct/kWh derzeit;
    Ausnahmen gibt es .... natürlich für die Industrie.


    Das Problem ist die 10.000 kWh-Grenze, nicht die 10 kW-Grenze.


    Meine besonders energiesparende Erdwärmepumpe (geplant war für 2014 der
    Betrieb mit BHKW-Strom aus einem Dachs) fällt natürlich komplett
    in diese Regelung (außer sie geht noch als Bestandsanlage durch).


    Der Witz ist tatsächlich, würde ein Keilriemen statt Kopplung über
    Generator/Motor verwendet, würde die Zwangsabgabe nicht fällig werden.


    Absurd!


    Die Wirtschaftlichkeit jeglicher Klein-BHKW wird damit wohl absolut
    erledigt sein in naher Zukunft. Gratulation, liebe Regierung, Ihr habt
    es geschafft.


    Lieber Kohlestrom kaufen, der mit 50% Effizienz erzeugt wird, als
    BHKW-Strom mit 85...95% selber nutzen.


    Bleibt nur zu hoffen, dass eine der Klagen gegen die Gesetzesnovelle
    Erfolg hat, und das Ganze wieder gekippt wird.



    BMWi Gesetzentwurf EEG-Reform 2014 (PDF)


    Siehe § 58.


    ==> Ich beteilige mich mit 500 Euro an einer Klage gegen diesen Gesetz, sollte es in dieser Form kommen.

  • sonder ggf. auch Lastgangmessung für Mikro-BHKW, wenn man die "Reduzierung" auf 50 Prozent in Anspruch nehmen will.


    Jeder normaler Verbraucher bis 100 kW benötigt keinen Lastgang sondern wird nach standart Lastprofile abgerechnet. Das ist nur Schikane :!::!::!: Wer sich so was ausdenkt ist Krank im Kopf oder Lobbyist mit dem Ziel die Eigenerzeugung zu unterbinden.

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  • Jeder normaler Verbraucher bis 100 kW benötigt keinen Lastgang sondern wird nach standart Lastprofile abgerechnet.


    Lastgangmessung ist derzeit erforderlich bei einem Bezugsstrom 100.000 kWh oder einer Erzeugungsanlage 100 kW. Bei der geplanten EEG-Umlage ist die Formulierung derzeit, dass der Eigenverbrauch aus Neuanlagen grundsätzlich auch mit der EEG-Umlage belastet wird, sich die Belastung aber um 50 Prozent reduziert, wenn es sich um eine KWKG- oder EEG-Anlage handelt. Dieser Absatz 8 sagt, dass der Strom gleichzeitig verbraucht werden muss (http://www.bhkw-infothek.de/?p=20662). Damit wären ja aber auch Stromspeicher raus... andererseits spricht er von einer kumulierten 15-Minuten Menge... Diese Messwerte gibt es aber nur bei Lastgangmessung. Absolut unverständlich! Das könnte man nun so auslegen, dass es eine Lastgangmessung immer braucht - oder aber auch nicht, weil die Gleichzeitigkeit ja sowieso gegeben ist. Sollte die Formulierung so unsauber bleiben, wird es mal wieder lustig mit dem VNB - achnee, mit dem ÜNB... wieder eine Stelle mehr zu beackern.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • mit dem ÜNB....


    Der Text lautet:
    "(1) Übertragungsnetzbetreiber können von Eigenversorgern für Strom, der den Eigenversorgern
    nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird, die EEG-Umlage verlangen."
    Hier steht "können" und nicht "müssen". Warum soll sich ein ÜNB mit etwas befassen, was ihm kein Ertrag bring aber jedem Menge Aufwand und Kosten. Hinzu kommt, dass nur in Häuser mit mehr als 10.000 kWh pro Jahr die Möglichkeit besteht über die Bagatellgrenze zu kommen. Weiter ist jede Anlage für sich zu betrachten. Also für die PV 10.000 kWh und für das BHKW auch noch mal 10.000 kWh. Bei PV gilt sogar jede Anlage, die mit einem Abstand von mehr als 12 Monate errichtet wurde als eine separate Anlage. Wenn man also z.B. 2 PV-Anlagen mit je 9,9 kWp und einen Batteriespeicher hat, kann man aus diesen Anlagen bis zu 20.000 kWh verbrauchen ohne die Umlage bezahlen zu müssen. Aus dem BHKW kämen noch mal 10.000 kWh dazu. Um es auf die Spitze zu treiben könnte man noch eine Windkraftanlage installieren und weitere 10.000 kWh generieren. 40.000 kWh reichen dann sogar für ein größeres MFH. Da dürften dann sehr viele BHKW usw. nicht zahlungspflichtig werden und ob die ÜNB den Aufwand betreiben ohne eine Euro zu erhalten mit ggf. noch viele Verfahren in Grenzfällen, wage ich zu bezweifeln. Für den Datenabgleich braucht der ÜNB auch noch Software, denn ohne kann er die vielzahl der Anlagen nicht mehr bearbeiten und die muss auch noch geschrieben werden.

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  • Mit dem heutigen Gesetzenwurf hat es die Regierung geschafft, die
    Industrie weitergehend zu entlasten, während der Mittelstand und der
    Privatverbraucher noch weiter belastet wird.

    Nein, Uli, denn mit "Industrie" ist eben auch der Mittelstand gemeint, sprich die 40-Mann-Firma, die sich ein BHKW anschafft und künftig 0,93 Cent auf den Eigenverbrauch zahlt. Hierdurch wird die Anlage aber nicht unwirtschaftlich....


    Die Wirtschaftlichkeit jeglicher Klein-BHKW wird damit wohl absolut


    erledigt sein in naher Zukunft. Gratulation, liebe Regierung, Ihr habt


    es geschafft.

    Die Wirtschaftlichkeit von Klein-BHKW unter 5 kW war NOCH NIE gegeben! Daran kann keinerlei Zweifel bestehen und dies lässt sich auch vorrechnen.


    Meine besonders energiesparende Erdwärmepumpe (geplant war für 2014 der


    Betrieb mit BHKW-Strom aus einem Dachs) fällt natürlich komplett


    in diese Regelung (außer sie geht noch als Bestandsanlage durch).

    Kapiere ich nicht. Die WP kann ja nicht als Bestand gelten. Und wenn der Dachs existiert, sprich vor dem 01.08.2014 am Netz ist, musst Du nichts zahlen, ist doch klar geregelt...

    Ein weiteres Beispiel sind die Großbäckereien. Die könnten ihre Backöfen auch mit Gas befeuern aber durch die ganzen Befreiungen bzw. Ermäßigungen ist Strom für die preiswerter. Die kaufen ihren Strom hauptsächlich nachts wo der Strom an der Börse dann z.T. verschenkt wird. Der Stromeinsatz dient also nur der Gewinnmaximierung und hat mit Arbeitsplatzerhalt nichts aber auch gar nichts zu tun.

    Das halte ich für Blödsinn. Die Großbäckereien sind Sondervertragskunden und werden kaum Strom direkt an der Börse kaufen, das machen nur sehr sehr wenige.... Die haben vielmehr einen erheblich höheren NT-Anteil, weshalb der Strompreis dann günstiger ist...


    Aber teurer als Gas (bei der Menge 4,5 Cent netto/kWh) ist der Strom IMMER! Ich denke, ohne dass ich Bäcker bin, dass elektrisch beheizte Öfen einfach besser zu regeln sind als mit Gas betriebene Öfen. Es gibt ja auch Gasherde, deren Backofen dann aber elektrisch ist, ich z. B. habe so einen....


    Wir sollten das Fluchen und den Mond anbellen sein lassen, es hätte viel schlimmer kommen können....


    .

  • Die Großbäckereien sind Sondervertragskunden und werden kaum Strom direkt an der Börse kaufen,


    Ich rede ja nicht von den Bäckereien mit 20 bis 30 Filialen sondern von der Backindustrie. Wenn die von den Netzentgelte befreit sind zahlen die nur noch den Börsenpreis. Tagsüber brauchen die so gut wie keinen Strom.

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  • Zitat

    Wir sollten das Fluchen und den Mond anbellen sein lassen, es hätte viel schlimmer kommen können....


    Also manchmal verstehe ich die Betreiber nicht.


    Hey, Sie haben mir diesmal nur die Beine abgeschnitten, der Kopf ist noch dran.
    Super hätte schlimmer kommen können.....


    Was kann daran schlimmer kommen?
    Wer so argumentiert, dem ist scheinbar nicht zu helfen.


    Mich kotzen genauso die Nutzer an die sich immer melden mit.
    "Oh wie toll, mich trifft es nicht,
    Bin zu alt, zu klein oder sonst irgendwas.
    Nur weil es einen persönlich mal grad nicht trifft ist das trotzdem keine der allgemeinheit nützende Änderung!
    Und ein ist sicher! Bei der nächsten Änderung erfinden die was für den nächsten kleinen Anteil der Altbetreiber, hat ja bereits gut geklappt.
    Mekern ja nur die wenigen die es betrifft, die anderen ducken sich weg, trifft Sie ja diesmal nicht.....


    Die EEG Änderungen die jetzt beschlossen werden sind nur dazu da.
    1. EEG und und Private oder Bürgerenergien abzuwürgen
    2. Gewachsene veraltete Strukturen, mit hohen Renditen für einige wenige, noch länger am Markt zu halten.
    3. Noch mehr Kosten auf die EEG Umlage abzuwälzen, damit noch mehr "dummen" Bürger suggeriert werden kann, Energiewende ist "Scheisse"


    Meine Meinung
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Bernd, es ist doch vollkommen egal, ob es mich trifft oder nicht....


    BHKW >10 kW bleiben nach wie vor interessant, egal, ob in Hotels (50% EEG) oder in der Industrie (15% EEG)


    Kleinere Anlagen waren vorher schon schwer zu rechnen und sind es jetzt noch schwerer... Das ist alles.... Und guck Dir nochmal den allerersten Entwurf von Gabriel an.... da sah es stockfinster aus verglichen mit jetzt...

  • Echt ein Schwachsinn


    ...und ich ertapp mich zu ersten Male mit Überlegungen
    in völliger Resignation zu verfallen.


    Wozu beruflich und ehrenamtlich (auch politisch) überhaupt sich noch einsetzen...
    - aus Überzeugung, umweltfreundlichkeit?
    - im tiefen Bewusstsein, dass es der richtige Weg ist und nur gut genug erklärt werden muss, damit sich dass Wissen durchsetzt
    - beruflich einen Aufbau mitzumachen, wo Geräte nicht nur abgedrückt werden, sondern wirklich Kunden richtig beraten werden?
    - .....wozu tu ich mir das alles an???


    Die wollen nicht
    Die werden nie wollen


    und wenns im normalen Leben schon schwer ist, den Schritt in die richtige Richtung zu gehen,
    so wird ein Konglomerat aus 2 Konzernparteien immer zwei Schritt zurück gehen.


    Warum tut man sich das an, wenn Sachverstand dort keinen Einzug findet


    Ich hab kein Bock mehr

  • Moin,


    Zitat

    Die EEG Änderungen die jetzt beschlossen werden sind nur dazu da.
    1. EEG und und Private oder Bürgerenergien abzuwürgen
    2. Gewachsene veraltete Strukturen, mit hohen Renditen für einige wenige, noch länger am Markt zu halten.
    3. Noch mehr Kosten auf die EEG Umlage abzuwälzen, damit noch mehr "dummen" Bürger suggeriert werden kann, Energiewende ist "Scheisse"


    das sehe ich auch so. Die "Energiewende von Unten" ist einigen Herren ganz schön quer gekommen, nun haben diese Herren mit hilfe Ihrer Lakaien in Amt und Würden klar Schiff gemacht um weiterhin Gewinne einzufahren.


    Wir sollten uns das definitiv nicht gefallen lassen! Ich bin auch gern bereit ein paar hundert Euro für eine Klage beizusteuern. :vinsent:


    Grüße

  • Hallo!


    Auch wenn es mich wohl nicht treffen wird kann ich Bernd nur zustimmen. Ich bin auch bereit Geld für eine evtl. Klage locker zu machen. Ob das dann was bringt ist die Frage. Es ist halt wie immer schon. Es wird uns scheibchenweise untergejubelt, ein wenig gewartet bis sich alles wieder beruhigt hat und dann kommen die nächsten Scheibchen. Und so würgt man gezielt das ab was sich gerade im Aufbau befindet.


    Viele Grüße
    Joachim