BHKW-Betreiber und ihre Messstellenbetreiber können Bauform und Installationsort von Stromzählern selbst bestimmen. Die TAB von Netzbetreibern dürfen keine zu restriktiven Vorgaben machen, entschied erst die Bundesnetzagentur und dann das OLG Düsseldorf. Mehr dazu -> http://www.bhkw-infothek.de/?p=20292