Endlich auch mal etwas Positives: BNetzA und OLG Düsseldorf kassieren Regelungen zu Stromzählern in TAB der Netzbetreiber

  • BHKW-Betreiber und ihre Messstellenbetreiber können Bauform und Installationsort von Stromzählern selbst bestimmen. Die TAB von Netzbetreibern dürfen keine zu restriktiven Vorgaben machen, entschied erst die Bundesnetzagentur und dann das OLG Düsseldorf. Mehr dazu -> http://www.bhkw-infothek.de/?p=20292

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: