Abrechnung von Netzbetreiber: Mess.-Abrechnungskosten

  • Hallo,


    2006 habe ich mir als Überzeugungstäter in mein schon betagtes Einfamilienhaus einen Dachs HKA2 Gas einbauen lassen und bin bis heute zufrieden!
    Lasse ich die Investition ausser acht (Ich war jung und hatte das Geld), fahre ich deutlich günstiger als mit meiner alten Anlage!
    Damals, 2006, hat die EON Hanse mir monatlich für "Messkosten", 2,63€ in Rechnung gestellt.
    Ab 2007 hieß das dann Abrechnungspreis und kostete 12,38€, 2011 dann Entgelt für Messung und ab 2012 bezahle ich wieder "Entgelt für Abrechnung" in Höhe von jährlich 191,64 Netto, was pro Monat nun mit ca. 19,-€ zu Buche schlägt.
    Beim stöbern durch das Forum bin ich auf mehrere Beiträge gestoßen, die mich zweifeln lassen, ob das so rechtens ist, u.a ein Hinweis darauf, dass Mess.- und Abrechnungskosten für geförderte Anlagen nach KWKG nicht erhoben werden dürften.


    Was ist denn nun wirklich war?
    Was zahlen andere Forumsmitglieder in Schleswig-Holstein für die Abrechnung an die S-H Netz AG?


    Und, wenn der KWK Zuschlag (5,11 ct.) wegfällt und ich dann auch noch jährlich ca. 220-€ (Tendenz steigend) für die Abrechnung zahlen soll, muss ich mir ernsthaft überlegen, ob ich mein geliebtes Haustier wegen drohender Armut in andere Hände geben sollte, da das Geld fürs Futter nicht mehr reinkommt!


    Für Hinweise wäre ich sehr Dankbar.


    Gruß Rainer

  • Wem gehört der KWK-Erzeugungszähler?
    Getrennter Einspeise- und Bezugszähler in wessen Eigentum - oder 2-Richtungs-Zähler von E.ON?
    Schreibst Du eine Rechnung oder lässt Du den Zählerstand von SH-Netz multiplizieren und mit Ust. ausrechnen?
    Einspeisevertrag? Wenn ja, was steht dort zu den Kosten?


    Grundsätzlich ist bei SH-Netz zu empfehlen deren Zähler zu nutzen - kostet so 20,- Euro pro Zähler im Jahr. Auf den Einspeisevertrag aber zu verzichten (ggf. kündigen) und zu schreiben, dass man selbst entsprechend dem Gesetzlichen Anspruch Rechnungen schreiben wird. Dann bieten die einem an, gegen Portoerstattung die Abrechnung zu machen ;)


    Näheres erfährst Du von der BHKW-Forum e.V. Geschäftsstelle in Neuendorf - dort läuft ein BHKW mit diesen Modalitäten ;) Telefon -> 04121-9080509

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Neuendorfer,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Der Zähler: Vierquadranten-2-Richtungszähler gehört der EON. Ich bin Privatmann und habe kein Gewerbe angemeldet.
    Seit Anfang an liest die EON, heute die Netz AG den Zähler per Funk aus und schickt mir monatlich die Abrechnung. Ich habe mich aus beruflichen Gründen darum nicht weiter gekümmert, es lief halt zufriedenstellend und unterm Strich war die Bilanz für mich ok. Große wirtschaftlich Erwartungen hatte und habe ich nicht. Wie gesagt, bin ich Überzeugungstäter.
    Da ich mich jetzt zur Ruhe gesetzt habe, habe ich diese Dinge mal näher durchleuchtet und habe mir die Frage gestellt, ob es richtig seien kann, dass eine Dienstleistung, die mal 2,63 pro Monat gekostet hat nach sieben Jahren jetzt fast das Achtfache kostet.
    Ich meine nicht.
    Eine Anfrage, die ich vor ca. einem Jahr bezüglich der Abrechnungskosten telefonisch bei der Netz AG gestellt habe , ist trotz hoch heiligem Versprechen mir das genau zu beantworten und mich zurückzurufen, unbeantwortet geblieben.
    Ich frage mich natürlich auch, wie das Betreiber von Nano BHK's machen, wenn die unter solchen Konditionen einspeisen? Verschenken die den Strom? Denn bei dem bisschen was die einspeisen, können die bei den Kosten ja fast auf das bisschen Vergütung verzichten!

  • Das teure wird vermutlich die Funkauslesung und die Blindleistungsmessung sein. Für diese beiden Punkte gibt es keinerlei Rechtsgrundlage und Notwendigkeit. Eine Zwei-Richtungs-Messung der Wirkarbeit reicht.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: