Man stelle sich vor ich sanierte ein Mehrfamilienhaus

  • in dem sich 8 Wohnungen befinden.
    Diese will ich nach erfolgter Sanierung vermieten.
    Für die Warmwasserbereitung und Heizung gedenke ich ein BHKW zu verwenden.
    Der quasi nebenbei erzeugt Strom soll nach Möglichkeit von den Mietern abgenommen werden, der "Überschuss" ins Netz eingespeist werden, benötigter "Extrastrom" vom EVU der Region zugekauft werden.
    Die Mieter krieg ich als Kunden, indem ich ihnen den Strom immer für einen Cent weniger anbiete als das örtliche EVU.
    Nun meine eigentlichen Fragen als völliger Neuling in Sachen BHKW:
    Welche Organisationsform ist die beste hierbei? Ich als Vermieter als Privatperson? Sollte ich ggf. eine GmbH gründen?
    Werde ich denn nun EVU im Sinne des EnWG wenn ich meinen Mietern meinen Strom verkaufe? Welche Abgaben habe ich ggf. zu entrichten, welche Förderung kann ich bekommen?


    Ich hoffe, ich habe das passende Unterforum getroffen. Wenn nicht, bitte ich um Verschiebung.
    Die Frage mag unpräzise erscheinen, das liegt daran, dass ich insgesamt noch ein Wenig planlos bin, wie ich die Nutzung des BHKW sinnvoll in das Sanierungskonzept einbeziehen kann.
    Ich bin jedem dankbar, der mir ein paar Hinweise geben kann.

  • Hallo marcmd,


    willkommen im Forum. Grundsätzlich bist Du im richtigen Forum. Deine Fragen habe ich mir vor mehr als 4 Jahren auch gestellt.


    Verwende doch erst mal die Suchfunktion rechts oben. Bei Eingabe der relevanten Begriffe wirst Du schon viele ANtworten auf Deine Fragen finden.

  • Hallo Herzogsweg,


    ich habe die Suchfunktion ausgiebig genutzt. Leider habe ich nichts finden könne, was meine Fragen zu beantworten vermocht hätte.
    Es ist wahrlich nicht meine Art, einfach drauf loszufragen, ohne vorher selbst zu suchen. Aber da ich nichts präzises fand, hatte ich die Hoffnung, dass mir evvtl. jemand sagen kann, was er für den besten Weg hält.

  • Hallo marcmd,


    du hattest ja zu diesem Thema in 2011 schon einmal bzgl. eines Projektes mit DDR - Platte umfängliche ANtworten erhalten.


    Aber unter folgenden Punkten findest Du garantiert Antworten. Dazu öffne in der Startleiste den Button Forum.


    Dann schaust Du einfach bei;


    . BHKW-Forum Community


    - Allgemeines zu KWK


    - Download Datenbank


    . Rund ums BHKW


    - Energieversorger usw.


    - Finanzamt, Bafa usw.


    - Förderprogramme


    - WEG und Mieterabrechnung


    uvam.

  • Hallo Herzogsweg16,


    nochmal danke, dass Du versuchst mir zu helfen. Ich habe jetzt eben stundenlang noch einmal Deine Hinweise in den betreffenden Themen gesucht.
    Leider habe ich überhaupt nichts gefunden, was mich irgendwie voran bringt. Offenbar bin ich zu dusselig, die Forensuche vernünftig zu bedienen, denn die Ergebnisse die ich finde, bringen mich wie gesagt nicht weiter.
    Wenn Du meine Fragen vor vier Jahren auch gestellt hast, dann kannst Du sie mir ja vielleicht beantworten...

  • Hallo marcmd,


    also ich dachte schon, ich stelle mich immer kompliziert mit Computertechnik an. Aber scheinbar gibt es noch intelligentere Profi´s zu geben :D .


    Also, wenn Du auf die Startseite vom Forum schaust, dann steht ganz oben das Loge vom BHKW-Forum.de. Darunter kommt eine Leiste die von links mit Portal beginnt. Dann folgt Forum mit so gelben Briefumschlägen. Dort einfach draufklicken und schon tut sich die große Welt des Wissens aus diesem Forum vor Dir auf.


    Ich hoffe, jetzt klappt es. :thumbup:

  • Hallo Herzogsweg16,


    Du missverstehst mich. Die Suche bedienen ist nicht das Problem. Es kommt nur nicht sinnvolles dabei raus, ich finde zwar eine schier unendliche Latte an Dokumenten, jedoch werden meine Fragen hierin kaum beantwortet.
    Ich kann z.B. keinen Beitrag finden, der mir schlüssig darlegt, welche Organisationsform besser ist, ob ich den Strom als Vermieter als Privatperson verkaufen soll, oder ob ich hierfür eine Gesellschaft gründe. Ebensowenig finde ich belastbare Aussagen darüber, wie es sich nun mit der Frage verhält, ob man als stromliefernder Vermieter EVU nach EnWG wird oder nicht.
    Ich hab zwar Jura studiert, bin aber im gesamten Thema BHKW blutiger Laie und finde auf obige Fragen keine Antworten im Forum. Ich erhoffe mir ein paar Tips, von Leuten die das was ich gerade vorhabe schon praktiziert haben.

  • Da hätt ich zwei knackige Antworten


    - Nein, als BHKW Betreiber der seine Mieter beliefert fällt man nich unter das EnWG und man ist kein EVU


    - welche Gesellschaftsform oder ob überhaupt Gesellschaft hängt von Deinen persönlichen Verhältnissen ab - das solltest Du mit Deinem Steuerberater und/oder Anwalt klären, jede Variante hat Vor- und Nachteile


    Grüße Marcus

  • @ alikante,


    aber nur so lange, wie ich den Strom als Privatperson an die Mieter verkaufe.


    Gründe ich eine GbR oder GmbH, um z. Bsp. die Vorsteuer aus der Investition geltend machen zu können, dann werde ich automatisch zum Energielieferanten mit entsprechender Meldepflicht an die BnetzA, Abführung der EEG-Umlage usw.


    Die EEG-Umlage über die Gasverstromung zu umgehen, gestaltet sich bei 8 Mietparteien schwierig, keiner versteht es so richtig. Mit der Umlegung der EEG-Umlage auf den Strompreis fahre ich unterm Strich immer noch preiswerter als jeder andere Anbieter in meinem Einzugsgebiet. Somit gibt es auch keine Diskussion mit den Mietern.


    Wichtig ist auf jeden Fall, mit jedem Mieter einen Stromliefervertrag abzuschließen, wo man ihm z.Bsp. auch einen günstigeren Strompreis garantiert. Da meine Mieter alle sehr sparsam im Stromverbrauch sind und kaum einer mehr als 1.500 kwh/p.a. verbraucht, nehme ich diesen Verbrauch als Berechnungsgrundlage. Ich nehme also den günstigsten Anbieter ( ausgeschlossen sind natürlich die bekannten Windeier ) in meinem Einzugsgebiet, dessen Preis pro kwh x 1.500 zzgl. Arbeitspreis und teile das ganze dann durch 1.500. Der sich daraus ergebende reale Preis pro kwh ist dann meine Preisgrundlage. Die Mieter bekommen dann ihren Strom ca. 1 - 1,5 Cent günstiger, zahlen keinen Arbeitspreis, da die Endzähler ja meine eigenen sind. Natürlich muss ich dann jedes Jahr schauen, dass mich der Bezugsstrom nicht teurer kommt, als das was die Mieter an mich zahlen. Bei jährlichem Wechsel hat das bisher auch immer funktioniert.

  • Moin

    dann werde ich automatisch zum Energielieferanten mit entsprechender Meldepflicht an die BnetzA, Abführung der EEG-Umlage usw.

    Wenn Mieter beliefert werden muß auch der private BHKW Betreiber eine Meldung bei der BNetzA abgeben. Aber weder das noch abführen der EEG Umlage stellen Ihn in anderen Belangen einem VNB oder Stromhändler gleich, die Tätigkeit des BHKW Betreibers wird durch das KWKG gedeckt. EnWG ist wieder eine andere Baustelle.


    |__|:-) Grüße

  • Auch nicht ;)


    Wer nur innerhalb einer Kundenanlage Letztverbraucher beliefert, muss das nicht bei der BNetzA anzeigen.
    -> Vgl. § 5 Satz 1 EnWG
    -> http://www.energieverbraucher.…__2110/NewsDetail__14248/


    Wer Letztverbraucher mit Strom "beliefert", muss die EEG-Umlage abführen. Dazu zählt der Verkauf von Strom! Nur wenn sich die Mieter selbst versorgen (Stichwort: Lohnverstromung durch den BHKW-Betreiber) ist aufgrund des Tatbestandes des Eigenverbrauchs nicht umlagepflichtig.
    -> Vgl. § 37 Abs. 2 und 3 EEG
    -> http://www.bhkw-infothek.de/na…mlage-fur-bhkw-betreiber/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer ()

  • Ich danke euch beiden für die Hinweise, das hat mir schon einmal sehr geholfen.
    Dass ich ein BHKW einbauen werde ist sicher, seit gestern treibt mich aber noch eine andere Idee um, vielleicht hat damit auch schon jemand Erfahrung. Ich habe vor gut 10 Jahren auf einem anderen Objekt eine PV-Anlage verbauen lassen. Der Großteil des produzierten Stroms geht aber ja direkt ins Netz des örtlichen EVUs, weil in der Zeit in der die Anlage ihren Peak hat kaum ein Verbraucher an ist. Abends, wenn meine Mieter nach Hause kommen und Strom abnehmen gibt die Anlage nicht mehr viel her. Weil sich PV damit nur begrenzt lohnte, habe ich das jetzt lange ignoriert. Nun habe ich aber vorgestern gelesen, dass die Speichertechnik mittlerweile wohl soweit ist, dass sie den Tagesbedarf eines Mehrfamilienhauses speichern und zeitversetzt wieder abgeben kann. Das brachte mich auf den Gedanken, es wäre doch genial, wenn man eine ordentlich große PV-Anlage und ein BHKW kombinieren würde und die Energie über einen Zwischenspeicher "bündeln" würde. PV und BHKW eignen sich in meinen Augen auch besonders gut, da die PV-Anlage eben genau dann ihren Leistungspeak hat, wenn für die BHKW-Wärme kaum Abnehmer da sind und andersrum, wenn das BHKW viel Wärme erzeugen muss (morgens, abends) ist die PV-Anlage weit ab vom Peak.
    Hat irgendjemand hier im Forum schon mal versucht, ein größeres Objekt damit "nahezu autark" zu kriegen?
    Das würde mich richtig reizen.

  • Moin

    Hat irgendjemand hier im Forum schon mal versucht, ein größeres Objekt damit "nahezu autark" zu kriegen?

    Also wenn Du zu diesem Thema nix in der Forensuche findest bekommst Du nen Orden ( Drei schwarze Punkte auf gelber Binde ) ^|__|^

  • Hallo marcmd,


    nun, du hast 8 Wohnungen im Haus. Wenn man von 1500kWh/a bis 4500kWh/a ausgeht, dann hast du schon mal einen Strombedarf von ca. 12000kWh bis 36000kWh (eher sogar mehr) so als Hausnummer per anno.


    Angenommen, du hast gute Wärmeabnahme im Haus und es wäre ein Dachs oder EcoPower als BHKW installiert, dann hättest du bei einer Laufzeit von ca. 6000h ca. 30000kWh produziert.


    Es gibt eine Faustregel im Internet (ich weiss nicht mehr, wo ich sie gelesen habe), die besagt, dass der Stromspeicher ca. 2-fache bis 3-fache des Strombedarfs speichern sollte - d.h. du brauchst ca. 90000kWh am Speichervolumen im Jahr. (zyklenzahl, Wirkungsgrad, etc. - ich gehe bewusst jetzt nicht darauf ein).
    Mit welcher Technologie will man das bewerkstelligen - Litium oder Blei? Für Litium musst du wohl einen 6-stelligen Betrag ausgeben, für Blei weniger aber musst den Speicher immer im Auge behalten - zumindestens eine App, die dir ermöglicht den Speicher zu monitoren.
    Im Haus wird wohl Drehstrom benötigt oder anders gesagt an allen drei Phasen werden verbraucher hängen - ergo, das System muss drehstromfähig sein oder 3-fach installiert werden (je Phase 1x).


    Vollkommen autark wirst du damit nicht werden - aber man könnte dadurch bestimmt ca. 75% des erzeugten Stroms selbs verbrauchen, vielleicht an manchen Tagen sogar bis 95%. Du wirst aber bestimmt etwas zukaufen müssen.


    So, damit du etwas zum Lesen hast, hier der Link zum Speichersystem von Oskar und/oder Christof:
    Biete Stromspeichersystem 15(30) kWh


    Gruss
    BigBen

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