Hallo liebe Gemeinschaft,
ich hab heut eine fachliche Frage und hoffe auf Unterstützung,
da die Auslegung der TRGI doch für etwas Diskussionsbedarf sorgt.
Wir installieren Blockheizkraftwerke
und gehen so häufig in Bestandsbauten, wo typischerweise an bestehenden Gasleitung für die Kessel, eine Abzweigleitung für die Gasversorgung des BHKW geschaffen wird.
Bei einer Abzweigleitung mit <138kW wird lt. TRGI direkt hinter dem Abzweig ein GS gefordert.
Wir liegen gelegentlich mit 130kW knapp unter der Grenze
und installieren Pflichtgemäß den GS16.
Nun haben wir bei einigen Anlagen das Problem,
dass die Druckschwankungen, welche durch An-/Abschaltvorgägnge des Kessels in der Hauptleitung auftreten, glatt den GS in der Abzweigleitung auslöst. Damit erkennt das BHKW einen Gasfehler und geht erstmal in Störung. Dummerweise läuft dann das BHKW nicht automatisch wieder an.
Hat hier jemand einen Lösungsansatz?
Konkret -wo die Meinungen bei uns auseinandergehen- ist denn wirklich ein GS hier überhaupt erforderlich? Wir sind hier i.d.R. in einem nicht-allgemein-zugänglichen Aufstellraum .
M.E. geht es doch hauptsächlich um den Manipulationsschutz und warum hier plötzlich ein GS für ein weiteres Gerät gefordert ist, wo direkt daneben 2 500kW-Kessel an ner 65er Leitung hängen.
Ich bitte um konstruktive Interpretationshilfen.
Idealerweise hat jemand entsprechende, fachlich belastbare Info's.