Problem bei Umstellung auf Stromverkauf an Mieter (MFH)

  • Hallo,


    Mein Netzbetreiber verlangt, dass der 2-Richtungszähler zum BHKW und den "BHKW Mieterkunden" nachgelagert ist und ein eigener Zählerkasten angelegt wird ("keine Vermischung" der Zähler). Diese Umstellung ist schwierig und sehr teuer, vor allem da 5 von den potentiell 15 BHKW Kunden (inkl 2 Hauslichtzähler) im Gartenhaus sind, so dass ich eine neue Stromleitung dorthin legen müsste. Zudem müsste ich bei jedem Neumieter, der nicht so wie der Vormieter weitermacht, wieder alles von "meinem Zählerkasten" zum "SWM Zählerkasten" umklemmen lassen.

    Die SWM profitieren so natürlich davon, dass ich ihnen Strom für ca. 6,0€ cent/kWh (inkl Mwst) verkaufe, den sie dann hinter meinem 2-Richtungszähler an meine Mieter umleiten und für ca. 26,2€ cent/kWh (inkl Mwst) weiterverkaufen...


    Ich hätte gerne, dass der 2-Richtungszähler VOR sämtlichen Mietern (auch die bei den SWM bleiben) eingebaut wird, da so das Problem mit dem Gartenhaus gelöst ist (siehe Situation aktuell und umgestellt im Schema anbei), und dass ich den SWM-Zähler jedes BHKW Mieterkunden in den beiden bestehenden Zählerschränken sobald er von den Stadtwerken ausgebaut ist durch einen eigenen ersetze. Der Saldo des Summenzählers / 2-Richtungszählers zu den verbleibenden einzelnen SWM Mieterzählern kann leicht mit mir als einem Abnehmer verrechnet werden.


    Das wollen die SWM aber nicht. Habt Ihr eine Lösung? Kann/soll ich mich an die Bundesnetzagentur wenden? Ein Elektriker, den ich kontaktiert hatte, will sich nicht mit den SWM anlegen...


    1000 Dank für jeden Tipp im Voraus! :thumbup:

  • Du hast einen Anspruch auf einen Zwei-Richtung-Zähler als abrechnungsrelevanten Zählpunkt und hinter diesem werden alle Mieter-Zähler installiert. Egal ob die Mieter von Dir versorgt werden oder von einem Dritten. Bei der Belieferung durch Dritte muss der Unterzählerwert mit dem Wert des Zweirichtungszählers verrechnet werden.

    -> Erklärung mit mehr Text
    -> Folien zum Thema
    -> Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3b KWKG


    Lösung: Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG androhen.
    Bei Weigerung dieses Verfahren bei der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur einleiten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • 1000 Dank, die Email an die SW Netze ist abgeschickt:


    Guten Tag,


    Ich bin Besitzer eines MfH in
    xxx mit 9 Mietern plus Hauslicht im Haupthaus und 4 Mietern plus
    Hauslicht im Gartenhaus. Als Betreiber einer BHKW Anlage und der beiden
    Hauslichtanschlüsse bin ich SWM Vertragspartner. Z.Zt. beliefere ich meine
    Mieter noch nicht als Kunden, möchte dies aber gerne bald für alle
    Interessenten tun. Das BHKW ist ein Dachs HKA MSR2 G 5.5 - Erdgas ohne
    Kondensator, in Betrieb seit November 2009.


    Das Schema auf Ihrer Webseite
    "Eigenverbrauch mit Kundenbelieferung" verlangt, dass einen
    Gesamtzähler parallel zu den SWM Kundenzählern für nachgeschaltete BHKW
    Kundenzähler und den BHKW-Zähler installiert wird.


    Ich würde Sie bitten, mir entsprechend
    §4 Abs. 3b des KWKG zu genehmigen, diesen Gesamtzähler als
    abrechnungsrelevanten Zählpunkt (Summenmesspunkt) vor der Trennung der Stromversorgung in Haupt- und
    Gartenhaus, also vor sämtlichen
    Abnehmern/Mieterzählern
    einzurichten, egal ob die Mieter von SWM, einem
    Dritten oder mir versorgt werden. Dies würde mir erlauben, die interessierten
    Mieter meines Gartenhauses auch mit BHKW Strom zu versorgen ohne ein neues
    Stromkabel vom Haupthaus zum Gartenhaus legen zu müssen.


    Möchten einige Hausbewohner
    den Strom nicht vom BHKW Betreiber beziehen, erfolgt gem. § 4 Abs. 3a KWKG eine
    Verrechnung deren Verbräuche mit dem Gesamtbezugszähler. In der Praxis werden
    die Verbräuche der betreffenden Unterzähler vom Gesamtbezugszähler abgezogen
    und separat mit dem Stromlieferanten der betreffenden Parteien verrechnet.


    Somit ist es nicht
    erforderlich wegen wechselnder Teilnehmer an der BHKW Versorgung die
    Elektroinstallation ändern zu müssen. Ergo werden die Zähler, die von den SWM
    ausgebaut werden, am selben Platz im Zählerschrank von mir mit neuen Zählern
    ersetzt, da der Einbau eines neuen Zählerschrankes unmöglich ist und das
    jeweilige Umklemmen eines Neumieters, der nicht den selben Strombezug wie der
    Vormieter wünscht, ein nicht zumutbarer Mehraufwand wäre.


    Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KWKG
    möchte ich auch die Möglichkeit nutzen, einen eigenen, mit einer Rücklaufsperre
    versehenen Einspeisezähler zu verwenden, der in Reihe mit Ihrem Bezugszähler
    mit Rücklaufsperre installiert wird. Somit zählt mein Zähler die eingespeiste
    Energie und Ihr Zähler die von mir bezogene Energie. Da beide Zähler
    rücklaufgesperrt sind und alle drei Phasen kummuliert betrachten, ist eine
    korrekte Abrechnung gewährleistet.


    Wenn ich richtig verstehe,
    entspricht meine Anfrage auch den Vorgaben der Bundesnetzagentur und
    Clearingstelle.


    In
    Erwartung eines positiven Bescheids Ihrerseits entgegensehend verbleibe ich mit
    freundlichen Grüssen,

  • Hallo Polytrops,
    wie ist es bei dir weitergegangen? Lieferst du erfolgreich Strom an die Mietparteien?
    Ich beabsichtige auch meine Mietwohnungen selbst zu versorgen.
    Kannst du mir Tipps geben, wie vorzugehen ist?
    Wie hast du das vertraglich mit den Mietern geregelt?
    Gibt es irgendwo Musterverträge?
    Wird das vergleichbar mit den Nebenkosten abgerechnet oder muss das als Gewerbe neu angemeldet werden?


    Ich hoffe das sind nicht zu viele Fragen auf einmal und würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
    Beste Grüße.

  • Hallo henner,


    Wieviele Partein hast du im Mietshaus? Wenn es nämlich zu viele sind kannst du keinen dirketmessenden Übergabezähler mehr nehmen. Diese Entscheidung ist auch direkt abhängig von der Absicherung des Hausanschlusses. Meist liegt die Grenze bei den VNB bei 80A- darüber ist Wandlermessung angesagt.


    Bist du auch im Netzgebiet der SWM? Schau mal auf unsere Seite - da stehen noch ein paar Interssante Infos zur Mieterstromvermarktung.


    Viele Grüße
    Philipp

  • Hallo Philipp,
    insgesamt sind es 8 Wohneinheiten mit einem Jahresstromverbrauch von ca. 12000kWh in 2013.
    Kann ich da nicht einfach den Zweirichtungszähler direkt an den Hausanschluss setzen und dann jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler versehen (Also Eon kann seine Zähler abholen und sich die Jahresgebühren von der Backe wischen)?
    Ich würde dann mit den Mietern einen Preis pro kWh vereinbaren, der meinem Preis für Bezugsstrom entspricht (z.Zt. 26,95 Cent - Naturstrom).
    DIe Mieter würden sich die Jahresgebühr beim EVU sparen und ich hätte kein Risiko und statt KWK-Vergütung eine ordentliche.
    Da der Strom nicht durch das öffentliche Netz fließt (innerhalb meines Gebäudes) wäre es doch keine Direktvermarktung sondern Eigenverbrauch, oder?



    Vielen Dank und freundliche Grüße!

  • Hallo henner,


    mit der Zählerkonfiguration liegst Du goldrichtig. Bei 8 Parteien geht es locker noch mit einem direkt messenden Übergabezähler. Allerdings wird Eon das nicht gefallen, da sie 8 Zählpunkte und damit die Grundgebühr verlieren. Auch die teilweise länger laufenden Stromlieferverträge der Parteien müssen beendet werden.
    Was auch noch ein Knackpunkt sein wird ist die Motivation der Mieter Deinen Strom zu nehmen. - Jeder Bürger hat die freie Wahl des Stromlieferanten. Das Erlassen der Grundgebühr ist aber schon das richtige Mittel um den Parteien klar aufzuzeigen, welchen Mehrwert der Localpool für sie hat.
    Eigenverbrauch ist nur gegeben wenn der Anlagenbetreiber zu gleich seinen selbst produzierten Strom verbraucht. Was Du machst ist Belieferung an Dritte, hier muss die EEG-Umlage an den ÜNB abgeführt werden. - Du wirst zum Stromlieferanten.
    Direktvermarktung ist der Stromverkauf über das öffentliche Netz an einen anderen Abnehmer z.B. buzzn. Üblicherweise geht der sonst einfach an den Verteilnetzbetreiber.


    Viele Grüße und frohe Ostern!


    Philipp

  • Wenn sich da EON entgegen gesetzlicher Regelungen dazu (!) querstellt - Mißbrauchsverfahren bei der BNA einleiten mit Kopie an EON. Da reicht i.d.R. dann schon die Ankündigung dessen...

  • Das wäre "sinnvoll"


    Ein Zähler für beide Richtungen und jeder Nutzer erhält einen eigenen, der INTERN zum Abrechnen. Das führt zu einer "gewissen" Ordnungspflicht mit Zählerständen usw. die im nächsten Jahr Grundlage zur Berechnung dienen usw.


    Es sollte möglich sein, wenn diese eigenen Zwischenzähler geeicht, verplombt usw. sind.


    Ungeeichte Zähler sind nicht für Abrechnungszwecke zugelassen.



    Lassen sich die Mieter da drauf ein, dann wäre das BHKW und die Elektrik für mein Dafürhalten optimal eingesetzt.



    Wie der "eigene Strom" aufzuteilen wäre, könnte man über die Einzelbezüge gewichtet aufteilen - nur hat man "normale Mieter", dann fühlen die sich in der Regel betrogen. Zumindest EINER und der zieht dann vor Gericht und klagt blöde rum - ohne dabei zu erkennen, daß er sich damit nur selbst schadet.


    Im Idealfall sind die Mieter aber "ausreichend wenig dumm", den Vorteil selbst erkennen zu können und freuen sich über die freundliche Geste vom Vermieter.

  • Hallo piramu48,


    da hast Du natürlich recht, die Netzbetreiber stellen sich nur dumm an. Da wollte letztens ein VNB eine doppelte Sammelschiene (zusätzliche Kosten: 12.000 €). Bei einem anderen LCP war das Kind schon in den Brunnen gefallen. Hier wurde auf Wunsch der Stadtwerke zwei riese Zählerschränke verbaut. Einer für interne Belieferung einer für externe Belieferung. Ein Schrank war komplett ohne Zähler, rate mal welcher?
    Der Strom an sich wird nicht aufgeteilt. Der Localpoolstromgeber verkauft einen Mischstrom an seine Mieter, dieser ist aus seiner KWK-Anlage und Reststrom aus dem Netz. Das Verhältnis des Strommixes im LCP ist für alle gleich. - Sonst müsste man ja auf jeder Turnusabrechnung für den Stromnehmer einen anderen Strommix ausweisen. Auch diesen per RLM zu erfassen wäre ein wenig zu viel des Guten.
    Gegen Uneinigkeiten und klagende Mieter gibt es ordentliche Stromlieferverträge und passende AGB, die alles erläutern.


    Viele Grüße,


    Philipp