Remeha Evita: Zähler für erzeugte kWh und Gasverbrauch

  • Hallo zusammen, auch ich liebäugele mit dem Kauf eines Micro-BHKW (Vorgabe: Flüssiggas). Aufgrund der Raumhöhe (Keller mit Kappendecke, maximal 2,00m hoch) kommt ein Dachs nicht in Frage, den hätte mir mein Installateur am liebsten verkauft. Stattdessen denke ich über die eVta 25s nach. In dem Zusammenhang habe ich einige Fragen, bei denen mir vielleicht Besitzer solch einer Anlage weiterhelfen könnten.


    Da ich bisher über die verbaute Steuerung keinerlei Informationen bekommen konnte möchte ich z.B. wissen, wie ich die Menge des erzeugten Stroms erfahre (dies wird ja schließlich für die Abrechnung mit dem EVU benötigt). Der Installateur meinte, im Lieferumfang sei dazu ein Zähler für Hutschienenmontage enthalten. Ist dieser Zähler geeicht (auch für 10 Jahre)?


    Wie erfahre ich während des Betriebs, ob im Moment gerade eingespeist wird und daher der Zeitpunkt für Stromverbrauch günstig ist (z.B. für Spül- oder Waschmaschine)?


    Schließlich müsste ich für die Energiesteuererstattung wissen, wie hoch der Gasverbrauch der Anlage ist. Wird dazu einfach ein profaner Gaszähler vor die Therme montiert oder ist dieser Wert über die Steuerung abrufbar?


    Danke im voraus für sachdienliche Hinweise...

  • Hallo Kadege,


    der Stromzähler im Set hat in der Regel eine MID Zulassung, ist also als "Erzeugerzähler" geeignet.
    Die Menge des ins Netz eingespeisten Stromes wird aber nicht mit diesem Zähler erfasst !! Vielmehr bedarf es dazu eines Zweirichtungszählers, dort wo aktuell Dein allgemeiner Bezugszähler hängt.
    Wenn ausschließlich die Evita an dem Flüssiggastank hängt benötigst Du keinen Gaszähler. Die Abrechnung der Energiesteuer erfolgt dann auf Basis Deiner Flüssiggasrechnung.


    mfg

  • Danke für die schnelle Antwort. Nein, es hängen noch andere Verbraucher am Tank.


    Der Zweirichtungszähler zählt aber doch nur, was ich ins öffentliche Netz einspeise, oder? Ich muss aber doch auch die gesamte erzeugte kWh-Zahl wissen, da diese Basis für den KWK-Zuschlag von 5,41 ct ist. (Was bedeutet MID-Zulassung?)


    Edit: Merke gerade, dass ich um Ursprungsposting die Frage nicht klar formuliert hatte...

  • ok,


    dann benötigst Du für die Remeha einen eigenen Gaszähler.


    MID = „Measurement Instrumements Directive“
    (Deutsch übersetzt mit „Messgeräterichtlinie“).


    http://www.google.de/url?sa=t&…bv.47883778,d.Yms&cad=rja


    Ja, deshalb ja Zwei Zähler. Einmal der "Erzeugerzähler" aus dem remeha Set ( der erfasst den gesamten KWK-Zuschlagsberechtigten Strom ) und zum anderen der Zweirichtungszähler vom VNB.


    mfg

  • dann benötigst Du für die Remeha einen eigenen Gaszähler.


    MID = „Measurement Instrumements Directive“

    Also gibt die Remeha selbst keine Auskunft über die verbrauchte Gasmenge.


    MID - aus dem von dir genanten Link geht allerdings nicht hervor, ob der beiliegende Zähler für 10 Jahre geeicht ist. Dies ist m.E. aber doch erforderlich?

  • So sieht der Aufbau aus:
    http://www.bhkw-infothek.de/bh…oc-elektrische-einbindung


    Es ist durchaus sinnvoll zusätzlich zum Zweirichtungszähler des VNB einen eigenen Zweirichtungszähler zu installieren. Die gibt es auch für die Hutschiene und können dann meist einfach über der 3-Punkt-Befestigung für die VNB auf die Tragschiene geklemmt werden. Dieser eigene Zähler sollte dann über Impulsausgänge oder besser noch So+M-Bus verfügen (kann ich besorgen), dann kannst Du mit einer zusätzlichen Steuerung Deine Verbraucher und das BHKW optimal strombedarfsgeführt und wärmegedeckelt betreiben. Passende Steuerungslösungen gibt es bei http://www.energietec.eu (Tom3244 hier aus dem Forum). Die Steuerung im eVita ist "dumm", die kann nur einschalten wenn es kalt wird - wie eine normale Heizung.


    Für die Gasmengenerfassung braucht es einen Gaszähler, wenn Du keine weiteren Verbraucher hast reicht der bisherige. Da die eVita intern zwei Brenner hat, verfügt das Gerät nach meinem Kenntnisstand über eine ungeeichte Erfassung, welche aber durch ein Bauartgutachten durch die Hauptzollämter für die Energiesteuerentlastung akzeptiert wird.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: