Stromerzeugende Heizungen sorgen für graue Haare in den Finanzämtern und in Folge dessen auch bei den Betreibern von kleinen BHKW. Steuerberater Rüdiger Quermann beleuchtet daher in einem Gastartikel ausführlich den Mythos der Gewerbeanmeldung, die Unternehmereigenschaft, das Umsatzsteuerwahlrecht sowie den Wert von Wärme und Strom.
-> http://www.bhkw-infothek.de/na…haftigen-die-finanzamter/
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