Hallo
da sieht man das jedes FA irgendwie sein eigenes System anwendet. Mir wird vom FA empfohlen wenn ich keine Gewinnabsicht durch den Verkauf von Strom habe und der Betrag so gering ist kann man weder als Unternehmer noch als Gewerbetreibender tätig sein. Selbst auf die Kleinunternehmerreglung kann man verzichten. Man gibt dann den geringen Betrag wie Zinseinkünfte bei der Steuer mit an und somit wird es verrechnet. Mein BHKW stellt Hobby dar. Was nützt wenn ich Einnahmen von max 100 EUR durch den Verkauf von Energie habe und dann vom Lohnsteuerhilfeverein zum privaten Steuerberater gehe und 250 EUR mehr bezahle, da kann ich komplett auf Einspeisung verzichten.
MfG
Carbon