Stromerzeugende Heizungen und das Finanzamt...

  • Sie sind nur für Zwecke der Umsatzsteuer anzunehmen."


    D.h. die Hin- und Rücklieferungen !?! Es wird aber leider nun generell der Direkt- und/oder Eigenverbrauch an Stelle nur des "geldwerten Vorteiles lediglich die so errechnete MwSt." anzusetzen, auch noch eine "fiktive Vergütung" als Lieferung einer nicht existierenden Ware unterstellt...- sowohl im EEG- als auch KWKG-Bereich. Ich halte das schlicht für Betrug, denn ich bezahle damit eine Lieferung, die ich nie erhielt !?! :cursing:

  • Moin

    Ich halte das schlicht für Betrug, denn ich bezahle damit eine Lieferung, die ich nie erhielt !?! :cursing:

    warum nicht?? Du hast den Strom verbraucht und Du hast eine Vergütung dafür bekommen.


    mfg

  • Hier erstmal eine Kurzinfo:
    nach dem Stress der letzten Monate hat mir das Finanzamt endlich mitgeteilt, das ich einen 3. geänderten Umsatzsteuerbescheid für 2011 erhalte. Sie haben es jetzt eingesehen, das mir die volle Vorsteuer zusteht. Das war aber ein wahnsinniger Kampf, der viel Energie gekostet hat. Ich werde in den nächsten Tagen mal "diese Geschichte aus dem Tollhaus" zum Besten geben. 8o8o8o
    Bis dahin!!!
    Schönes WE

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Hallo auch!


    @ x-bommel.... Glückwunsch, ich hänge gerade voll drin im Ärger mit dem Finanzamt, der Energieversorger hat, mir trotz Mitteilung, für das Jahr 2012 eine falsche Gutschrift geschickt.
    Bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und habe die Kleinunternehmerregelung beantragt (Umsatzsteuer) . Dies habe ich (zum Glück hab ich das schriftlich) dem EVU mitgeteilt und nach langem hin und her scheint jemand warm zu werden und hat mein Problem dort aufgegriffen. Nur das Finanzamt drängt mich jetzt mit Fristen!


    Gruß
    Krafti

  • Ich habe mich bisher noch nicht beim Finanzamt gemeldet weil ich mir immer noch unsicher bin bezüglich der Kleinunternehmerregelung. Nicht weil ich nicht weiß was das ist, sondern ich kalkuliere immer wie wild hin und her ob es sich rechnet. Ich habe allerdings nirgendwo eine vernünftige vorbereitete Aufstellung der "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" gefunden und habe deswegen mir eine eigene gestrickt. Was mir aber bisher keiner sagen konnte ist, wie man den Gasverbrauch berücksichtigt. Wenn ich doch für die Wärme des Stirlings die erzeugte Menge versteuern muß, also die Umsatzsteuer dafür abführen muss, dann müsste ich doch auch die dafür eingesetzte Menge an Gas als Betriebskosten dagegen rechnen können, oder?
    Ich habe meine Kalkulation als Diskussionsgrundlage mal angehängt. Hat einer eine bessere Abrechnung?
    Bin für jede Hilfe dankbar ! ;)
    Kleiner Nachtrag: Ich habe auch eine PV Anlage, weswegen der Zwischenzähler der Einspeisezähler in der Kaskade ist.

  • Moin moin marcust,


    Deine Rchnung hat Fehler wie EEG, Eigenverbrauch, Feste- und Varialekosten usw.


    Kläre bitte mit Deinem Hauptzollamt die Anforderung für die Energiesteuererstattung beim Stirling ist.


    Bei reinem Eigenverbrauch würde ich auf Kleinunternehmer anmelden.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Deine Rchnung hat Fehler wie EEG, Eigenverbrauch, Feste- und Varialekosten usw.

    Erst mal Danke für Deine Hilfe, aber die Aussage hilft mir auch nicht so richtig. Was ist der Fehler beim EEG ?
    Den Eigenverbrauch habe ich doch berücksichtigt und auch satt ver(Umsatz)steuert.
    Fest und Variable kosten sind genau die Frage. Die festen sind z.B. die Afa und die variablen sind doch z.B. der Gasverbrauch des Stirlings, oder ?

  • Festkosten = AFA 10 Jahre + Kapitalkosten
    Variable Kosten= Treibstoff+Wartung+Kehr-und Messgebühr+Betreiberkosten(Beaufsichtigung, Steuerberater, Abrechnungskosten, Messkosten usw.)
    Erlöse=Stromerlös EEX+VNNe+KWK-Zuschlag,+ Wärmeerlöse bei Wärmeverkauf
    Kosten abzüglich Ertrag = Eigenkostenanteil für den Eigenverbrauch. Es ist z.Z.auf den Stromeigenverbrauch keine EEG zu entrichten.
    Ist für ein BHKW ein eigener (vor oder nachgeschalteter) GAS-, Strom- und Wärmezähler vorhanden, werden die Kosten für die Lieferung des Eigenverbrauchs danach aufgeteilt.


    Der Zukaufstrom hat mit der Abrechnung des Eigenkostenanteils für Strom und Wärme nichts zu tun, aber er enthält die EEG-Abgabe des Versorgers.

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  • Jepp,


    im Blatt "Daten" Zeile 26 müssen noch Kosten ergänzt werden.


    im Blatt "G+V" kannst du die Zeilen 22-25 löschen , für 3500kWh (Produktion) gibts den KWK-Zuschlag und für 1500kWh (Einspeisung) gibts extra EEX+VNNE


    für 2000kWh (Eigenverbrauch) wirst Du wohl oder übel auch Selbstkosten ansetzen und versteuern müssen (bestenfalls)


    mfg

  • OK, das mit den Betriebskosten habe ich mir schon gedacht, aber es wird nirgendwo erwähnt. Ich glaube die Schreiben das alles bei den PV Leuten ab und die haben ja keine "richtigen" lfd. Kosten. Den Fehler für VNEE habe ich auch verstanden. Danke ! Aber wie berücksichtige ich die selbst verbrauchte Wärme ? Ist mein Ansatz OK ?
    Und noch eine Frage:
    Ich habe fast zeitgleich eine PV Anlage installiert und möchte für diese Anlage auf die Anwendung der Kleinunternehmerregel verzichten. Kann ich denn dann die Kleinunternehmerregel für das BHKW anwenden ?

  • Wenn eine Person einmal eine Umsatzsteuernummer erhalten hat, gilt diese für alle seine gewerblichen Tätigkeiten. Somit kann er sich auch nur für eine Form der Veranlagung entscheiden. Die Steuernummer für gewerbliche Tätigkeit BHKW z.B. ist für die Einkommenssteuer. mit dieser wird der G.oder V. angegeben. Wie alle Anlagen der Einkommenssteuererklärung.
    Auskünfte was für Dich notwendig ist kann nur ein Steuerberater erteilen !!


    Die Wärmekosten werden meist aus Wärme kWh X Vergleichswert Kesselanlage X Gaspreis ermittelt.


    Es gibt Finanzämter die für Strom einen Äquivalents preis von 0,18 € /kWh el. netto als Geldwertenvorteil ansetzen.

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  • So liebe Leute, hier mein Chaosbericht mit dem Finanzamt:
    2012:
    Nachdem Mitte des Jahres 2012 die Umsatzsteuermeldung für 2011 abgegeben wurde, erhielt ich Mitte Oktober 2012 den Umsatzsteuerbescheid für 2011 mit der Rückerstattung der vollen Vorsteuer für mein BHKW.
    2013:
    Mitte Februar 2013 kam die Mitteilung, dass eine Umsatzsteuersonderprüfung ansteht. Diese wurde am 27.02.2013 durchgeführt. Dabei schaute sich die Dame vom FA alle technischen Einrüstungen an, insbesondere das BHKW. Ich erklärte ihr die technischen Daten des BHKW und die technische Einspeisung der PV-und BHKW-„Ströme“.
    Als Endergebnis dieses Tages teilte sie mir mit, dass das BHKW weit weniger als 10% unternehmerisch arbeitet (viel Wärme für Privat, etwas Strom, und davon auch noch viel für Privat), und ich im Prinzip den §15 UStG nicht erfülle. Sollte sie nichts anderes finden, müsste ich die volle Vorsteuer wieder zurückzahlen. Ich hatte ihr in diesem Gespräch gleich angekündigt, das ich dann juristische Schritte dagegen unternehmen werde.
    Am selben Abend schrieb ich sowohl an das Bundesfinanzministerium, als auch an das Landes-Finanzministerium. Von Schäuble kam zwar keine Reaktion, aber eine Mitarbeiterin des LFM antwortete mir am 15.03.2013. Sie würde vom FA einen Bericht anfordern.
    Am 19.07. dann die Antwort aus dem LFM: Leider muss sie die Meinung des FA teilen, das mir der Vorsteuerabzug nicht gewährt werden kann, da ich mit dem BHKW weit weniger als 10% unternehmerisch tätig bin. Wie schon bei der Umsatzsteuersonderprüfung war die Erklärung eigentlich identisch – viel private Wärme, etwas Strom, den ich auch zu großen Teilen privat verbrauche. Damit liege ich bei gut 5%, also §5 UStG nicht erfüllt.
    Die Antwort von mir waren insgesamt 6 PDF, wie z.B. das Urteil von 2008 und Infos von Steuerberater zur Behandlung von BHKWs. Diese Dokumente leitete die Mitarbeiterin an das FA weiter.
    Alle bearbeitenden Stellen des FA hatten von mir über den gesamten Zeitraum mehrmals auch das Schreiben des BFM vom 14.März 2011 erhalten, bzw. hatte ich die entsprechenden Mitarbeiter auch mdl. darauf aufmerksam gemacht. Sie hatten also spätestens von mir erfahren, wie mit BHKWs steuerrechtlich umzugehen ist.
    Am 19.08. kam dann der Prüfungsbericht der Umsatzsteuersonderprüfung, der eindeutig sagte: Bitte zahlen Sie die gezahlte Vorsteuer zurück,und da Sie diese Summe monatelang zu Unrecht hatten, bitte auch noch gleich 63 Euro Nachzahlungszinsen (Dateianhang1+2)!!!
    So, das war heftig. Ich brauchte nochmals einen knappen Tag, um im Internet nach Lösungen zu suchen. Letztlich war in der BHKW-Infothek das Problem durch Steuerberater Rüdiger Quermann gelöst worden (Bericht vom 27.05.2013). Der Kernsatz ist:“ Umsatzsteuerrechtlich wird demnach auch der gesamte selbst erzeugte und dezentral verbrauchte Strom an den Netzbetreiber geliefert und von diesem an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert.“
    Das ist eigentlich einer der vielen Infos aus dem Schreiben BFM vom 14.03.2011.
    So, nun hieß es, das FA mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, nämlich mit Paragraphen, Abschnitten und Absätzen, die meine Meinung belegen (Dateianhang3).
    Ich schickte also Widerspruch und Beschwerde wegen einem falschen Prüfbericht zum FA. Nach einer Woche traf dann auch der geänderte (falsche) Umsatzsteuerbescheid ein. Auch darauf gab es einen Widerspruch von mir.
    Am 18.09.2013 bekam ich dann endlich Antwort auf meinen Widerspruch (Dateianhang4). Lapidar wurde darin mitgeteilt, dass ich lt. Schreiben vom BFM vom 14.03.2011 mein BHKW zu 11,11% unternehmerisch nutze, und mir mit einem geänderten Umsatzsteuerbescheid „abgeholfen“ wird.
    Endlich, nach 7 Monaten hatte das FA endlich geschnallt, das sie im Unrecht waren. Diese Monate hatten mir eine Menge Kraft und Energie gekostet, so dass ich das Schreiben des FA, trotz der guten Meldung, eigentlich für eine Frechheit halte.
    Am selben Tag ging noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter des FA weg. Ein Grund von mehreren war die Aussage des FA, das sich mit dem geänderten Umsatzsteuerbescheid ja mein weiteres Schreiben (das war meine Beschwerde) erledigt hat. NEIN – HAT ES EBEN NICHT. Das FA kennt eine Arbeitsanweisung des BFM nicht, arbeitet also nicht danach, und das seit 2,5 Jahren. Wie viel falsche Steuerbescheide werden auf dieser Grundlage wohl in diesen 2,5 Jahren verschickt worden sein?
    Bei so viel Unfug, den das FA fälschlicherweise unternommen hat, erwarte ich mindestens eine Entschuldigung! Und natürlich hat ebenfalls die Bearbeiterin beim Landes-Finanzministerium alle Infos zu meinem Fall erhalten
    Heute früh erhielt ich übrigens von meinem Steuerberater die Mitteilung, dass der dritte Umsatzsteuerbescheid für 2011 eingetroffen ist. Ergebnis: Alles auf Null – Vorsteuer bleibt bei mir – keine Zurückzahlung – Ende Gut-Alles Gut ?!?! Na wir werden sehen. :evil: :evil::evil: