Hallo zusammen,
es wurde zwar bereits im Forum einmal durchgekaut aber ich bin mir trotzdem nicht sicher wie das mit der Rückerstattung der Stromsteuer funktioniert bzw. ob es überhaupt funktioniert.
Ich darf an der Stelle mal das StromStG zitieren.
§3: Steuertarif
Die Steuer beträgt 20,50 €/MWh
§9: Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen
(1) Strom ist von der Steuer befreit,
1. ...
2. ...
3. wenn er in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, geleistet werden.
Kommentar: Für Strom aus Mikro-BHKW der im Objekt verbraucht wird muss keine Stromsteuer abgeführt werden. Die letzte gerichtliche Auslegung des Begriffs räumlicher Zusammenhang sieht die steuerfreie Entnahme des KWK Stroms aus dem gleichen NS-Netz vor in dem an andere Stelle eingespeist wurde.
Das bedeutet doch, dass ein Besitzer eines Mikro-BHKW Strom einspeist und an den Netzbetreiber verkauft. Dieser Netzbetreiber könnte an einen Dritten den Strom ohne Stromsteuer weitergeben, das wird er aber nicht machen... Stünde dann dem Besitzer des BHKWs nicht die Stromsteuer zu, die der Netzbetreiber sozusagen einspart? Oder muss der Netzbetreiber die Einsparung später an den Staat weiter geben?
Was meint ihr? Ich mein eins ist klar, der selbst verbrauchte Strom muss nicht versteuert werden...
Grüße