Das leidige Thema - Rückerstattung der Stromsteuer

  • Hallo zusammen,


    es wurde zwar bereits im Forum einmal durchgekaut aber ich bin mir trotzdem nicht sicher wie das mit der Rückerstattung der Stromsteuer funktioniert bzw. ob es überhaupt funktioniert. ?( ?(


    Ich darf an der Stelle mal das StromStG zitieren.


    §3: Steuertarif
    Die Steuer beträgt 20,50 €/MWh


    §9: Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen
    (1) Strom ist von der Steuer befreit,
    1. ...
    2. ...
    3. wenn er in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, geleistet werden.


    Kommentar: Für Strom aus Mikro-BHKW der im Objekt verbraucht wird muss keine Stromsteuer abgeführt werden. Die letzte gerichtliche Auslegung des Begriffs räumlicher Zusammenhang sieht die steuerfreie Entnahme des KWK Stroms aus dem gleichen NS-Netz vor in dem an andere Stelle eingespeist wurde.


    Das bedeutet doch, dass ein Besitzer eines Mikro-BHKW Strom einspeist und an den Netzbetreiber verkauft. Dieser Netzbetreiber könnte an einen Dritten den Strom ohne Stromsteuer weitergeben, das wird er aber nicht machen... Stünde dann dem Besitzer des BHKWs nicht die Stromsteuer zu, die der Netzbetreiber sozusagen einspart? Oder muss der Netzbetreiber die Einsparung später an den Staat weiter geben? ?(


    Was meint ihr? Ich mein eins ist klar, der selbst verbrauchte Strom muss nicht versteuert werden...


    Grüße

  • Ganz verstanden worauf du hinaus möchtest habe ich noch nicht, aber:


    Sobald du den Strom kaufst/verkaufst wird die Stromsteuer mit einbezogen... Es bezieht sich ja auf die "steuerfreie Entnahme" (Entnahme = Unentgeltlich - so stell ich mir das zumindest vor...)


    D.h. Stromsteuer einsparen kann letzten Endes nur der Anlagenbetreiber der seinen eigenen Strom nutzt.

  • Stromsteuer einsparen kann letzten Endes nur der Anlagenbetreiber der seinen eigenen Strom nutzt.

    richtig :!: :!:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Ganz Deutliches JAIN - ich hatte da mal eine längere Auseinandersetzung mit meinem HZA. ;-_ ;-_


    Der Strom welcher von Deinem BHKW ( Eigenverbrauch der Komponenten die für die Stromherstellung technisch nötig sind !! ) verbraucht wird ist per Gesetz Steuerfrei.
    Nachweisen könntest Du das mit einem eigenen Zweirichtungszähler ( zb.anstelle des Erzeugerzählers ) oder wenn Erzeugung und Verbrauch des BHKW über Zwei getrennte Strippen laufen würden!!
    Logisch das es hier nur um Strommengen gehen kann die aus dem Netz bezogen wurden, auf die Du also nachweislich Stromsteuer gezahlt hast. UND - nun kommt der Hammer - wegen 5 Euro macht der Zoll sich nicht krumm, es gibt eine Mindestgrenze unter der kein Auszahlung gemacht wird ( glaub 15 oder gar 20€ )


    Achja, ich habe mich gut 5 Jahre mit dem HZA rumgestritten. Meinen Rapsöler hatte ich aber zwischenzeitlich abschalten müssen, damit war der Fall fürs HZA erledigt - ohne Begründung!!!!


    mfg