Hallo Christian90,
dem normalen BHKW-Betreiber stehen die Möglichkeiten einer exakten Verbrauchsmessung leider nur selten zur Verfügung. Selbst mit einem einfachen Prüfstand gestaltet es sich schwierig, exakte Werte zu messen.
Zum einen muss über einen langen Zeitraum gemessen werden. Messungen unter 12 Stunden weisen unserer Erfahrung nach zu starke Abweichungen auf. Entscheidend sind zudem konstante Betriebsparameter. Wenn Ihre Messung nur eine Minute zu lang oder zu kurz war, bedeutet dies eine Abweichung um 0,6 kW. Wenn die leicht schwankende elektrische Leistung eine Leistungserzeugung von 7,6 oder 7,4kWh zur Folge hatte, würde dies einer Abweichung von bis zu 0,4 kW entsprechen.
Zu anderen muss den Monatsangaben des Gasversorgers vertraut werden. Dass es sich bei Erdgas um ein kompressibles Medium handelt, wirken sich Druck und Temperatur stark auf den Energiegehalt pro m³ aus. Die pauschale Zustandszahl des Gasversorgers geht von durchschnittlichen Werten aus. Die wirkliche Zustandszahl errechnet sich aus der aktuellen Gastemperatur, dem Gasdruck, der Gasfeuchte und dem Luftdruck. Allein die Änderung der Gastemperatur am Zähler von 15 auf 20°C kann ein Abweichung von bis zu 0,5 kW bedeuten!
Wir wollen Ihre Messungen wirklich nicht schlecht machen, aber ich glaube Sie sehen, wie komplex dieses Thema ist!
Bei Ihren Werten wurde wahrscheinlich die Umrechnung vom Brennwert Hs zum Heizwert Hi nicht berücksichtigt. In der Regel wird bei Erdgas von einem Unterscheid von 11% ausgegangen:
Verbrauch Hs: 3,52m³/h x 0,9655 x 9,767kWh/m³ = 33,19kW
Verbrauch Hi: 33,19 kW / 1,11 = 29,90 kW (+/- der möglichen Toleranz, siehe oben)
Aktuelle BHKW werden bei uns regelmäßig mit einem Verbrauch von 29,0kW gemessen. Im letzten Hocheffizienznachweis wurde uns sogar ein Verbrauch von nur 28,9kW bestätigt (Juni 2012, smartblock 7,5).
Abschließend noch ein Wort zur Wirkungsgradberechnung:
Wir BHKW-Hersteller werden letztendlich dazu angeleitet, die Wirkungsgrade bezogen auf den Hi anzugeben.
Die Richtlinie 2004/8/EG, die die Grundlage für die Hocheffizienzbewertung bildet, bezieht sich eindeutig auf den Heizwert. Selbst die neue, noch in Prüfung befindliche, EN50465 (Entwurf) schreibt vor, dass der Wirkungsgrad bezogen auf den Hi ermittelt werden muss.
Von legalisierten Betrug kann somit in keiner Weise die Rede sein! Dass Wirkungsgrade über 100% physikalisch nicht real sind, steht jedoch außer Frage...
Mit herzlichen Grüßen aus Freystadt
Andreas Weigel