um Wartungsvertrag: ich denke gelesen zu haben das Fremdgeräte nicht angeschlossen werden darf..
peinlich wenn nach 5-8 Jahren sowas festgestellt wird...Garantie weg.. kann sein muss nicht!
Son Quatsch. Dafür gibt es extra den Hydraulikplan 2. Außerdem läuft die Garantie nur 2 Jahre. Beim Vollwartungsvertrag machen die einen "Anlagencheck" und wenn der positiv ausfällt gibt es auch nach 5 Jahren nix zu meckern.