Bitte die Gesetze bis zu Ende lesen!!
BimSchG gilt ab 1MW Feuerungsleistung - da ist der Eco1.0 knapp drunter
mfg
Bitte die Gesetze bis zu Ende lesen!!
BimSchG gilt ab 1MW Feuerungsleistung - da ist der Eco1.0 knapp drunter
mfg
Bitte die Gesetze bis zu Ende lesen!!
BimSchG gilt ab 1MW Feuerungsleistung - da ist der Eco1.0 knapp drunter
Aber nur ganz knapp.
Falls keine Genehmigung erforderlich, ist eine schriftliche Mitteilung beizulegen
Vielen Dank für eure Antworten, und wo bekomme ich dann die schriftliche Mitteilung her??
Viele Grüße Thomas
BimSchG gilt ab 1MW Feuerungsleistung - da ist der Eco1.0 knapp drunter
Na, na, bitte etwas mehr Gelassenheit. Das "k" und das "M" sind im Alphabet und auf der Tastatur doch ganz dicht beieinander. 1kW oder 1MW, wer wird denn da so pingelig sein.
leider meine Stadtwerke..
Danke für die schlauen Sprüche die nicht weiterhelfen, ich benötige eine "schriftliche Mitteilung ".
Und Die Frage ist wo her bekommt man diese?
Falls keine Genehmigung erforderlich, ist eine schriftliche Mitteilung beizulegen.
so ein Käse, Du benötigst nichts der gleichen!!
mfg
Hallo,
gute Nachrichten habe mit unserem BSFM gesprochen also ich darf mein BHKW im Container bauen und auch dicht am Wohnhaus platzieren. Das Abgasrohr sollte mindestens 1 Meter über die Dachkante enden und im senkrechen Abgasrohr sollte eine dicht zu verschließende Messöffnung sein und das ganze sollte druckdicht sein, da das Rohr nicht länger als 3 Meter ist kann auf eine Revisionsöffnung verzichtet werden an der Unterseite sollte aber eine zu verschließende Öffnung für Kondensat sein. Da ganze sollte im Innern wärmetechnisch Isoliert sein. Die neuen Verordnungen sprechen nicht dagegen.
MfG