Hallo Zusammen,
ich befasse mich gerade mit der Meldepflicht und bin mir nicht 100% Sicher ob die Ausnahmen bei mir gelten.
Ich möchte mit dem geplanten BHKW meine zwei Tanten mit Stom versorgen. Die 3 Grundstücke liegen alle direkt aneinander, ich muss keinen öffentlichen Grund überqueren. Jedes Grundstück hat aber seinen jeweiligen Besitzer. Es sollen nur noch einen Hausanschluss geben, über den alle 3 Parteien versorgt werden.
Nach § 5 Anzeige der Energiebelieferung zählt das in meinen Augen als geschlossenes Verteilernetz. Oder?
Des weiteren bin ich der Meinung das ich eine Energieanlage habe, die sich auf ein räumlich zusammengehörenden Gebiet befindet. Oder?
Ich hatte vor kurzen ein Vorort Gespräch mit meinem EVU, das wieder erwartend sehr positiv war.
Er sagte mir, das er nicht weiß ob ich mich bei der Energiebehörde Mittelfranken Anmelden müsse auf grund des § 110 ENWG.
Ich steh da gerade irgendwie auf dem Schlauch und komme nicht weiter.
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte
Beste Grüße
Wech