PV-Anlage -> Eigenstrom auf dem Nachbargrundstück?


  • Die 7,5KW Grenze ist schon richtig gewählt, darüber gelten schärfere Anschlußbedingungen.


    Welche 7,5 kW Grenze? Ich kenne lediglich das Energiewirtschaftsgesetz, das für die Zähler im §21c folgendes offenbart:



    Da momentan noch keine Messsysteme am Markt verfügbar sind (das BSI-Schutzprofil ist IMHO immer noch nicht fertig), brauch man noch keine BSI konformen Smart Meter für Anlagen größer 7 kW einzubauen. Das kommt aber irgendwann.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin Gunnar,


    ja, ich glaub das meinte ich.


    Hab mich schon dumm und dusselig gesucht wo ich das aufgeschnappt hatte. Im grunde sind das spezielle eHZ ( edl 23?? ) mit denen eine Einspeisevergütung nach Netzbedarf realisiert werden kann - also in den großen Plan "Wegfall der statischen Lastprofile" fallen.


    mfg

  • ich wünsche einen guten Tag,
    und komme nochmal zurück auf meinen ersten Beitrag zurück.
    mein Widerspruch wurde vom Netzbetreiber definitiv abgelehnt.
    So nun bin ich der Meinung, daß man sich von den "Großen " dieser Gesellschaft nicht alles gefallen lassen muß.
    Frage an alle Leser hier:
    kennt jemand einen Rechtsanwalt, welcher sich mit dem EEG auskennt ?
    Ich bitte um Information.
    vielen Dank
    und Grüße
    Erwin
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    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Moin Erwin,


    ich hatte schonmal darum gebeten das Du die schriftliche Äuserung Deines NB hier einstellst, ich bitte Dich erneut darum und am besten gleich noch die beiden ANA .( Von mir aus auch als PN oder Mail )


    Was willst Du mit einem RA den Du bezahlen mußt wenn die EEG-Clearingstelle Dein Anliegen kostenlos behandelt??


    mfg

  • Was willst Du mit einem RA den Du bezahlen mußt wenn die EEG-Clearingstelle Dein Anliegen kostenlos behandelt??


    Die Clearingstelle braucht Monate für eine Entscheidung. Mit einem Anwalt lässt sich auch im einstweiligen Rechtschutz von heute auf morgen etwas bewirken. Nur leider scheitert das dann daran, dass sowohl die Wald- und Wiesenanwälte, als auch die Richter an den ordentlichen Gerichten keine Ahnung vom Energierecht haben :pfeifen: Die Anwälte, die das Thema beherrschen nehmen auch einen guten Aufschlag im Vergleich zum Normalo-Anwalt. Die Vertreten sonst nur die großen Vier und ihre Stadtwerke... Aulinger halte ich z.B. für eine gute Adresse. Ansonsten mal nach EEG und Kanzlei Googlen... und die vergessen die alleine oder zu zweit tätig sind aber mehr als 3 Schwerpunkte haben ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • ´n Abend,


    alikante sprach im Dezember 2012 die steuerliche Seite an und befürchete eine Kürzung um 20%. Hier die nachfolgende gute Nachricht:


    Das Finanzministerium BW äußerte sich Anfang Februar 2013 zur Besteuerung der Anlagen, für die die 80%-Regelung gilt.


    Das Schreiben: http://www.mfw.baden-wuerttemb…tovoltaik_2013.713672.pdf


    Gegen die Befürchtung bleibt es grundsätzlich bei der alten Regelung. Alles kann abgeschrieben werden, die Vorsteuer kann zu 100% gezogen werden. Der Eigenverbrauch bei der Umsatzsteuer bzw. die Privatnutzung bei der Ertragsteuer werden über den entsprechend hohen Ansatz der Privatnutzung kompensiert.


    Es scheint also immer noch zu gehen, erst mal zu optieren und nach Ablauf der Frist zur Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG wieder Kleinunternehmer zu werden.


    Unabhängig hiervon müssen wir das anstehende Urteil des BFH zur Wertermittlung von Strom und Wärme bei einem BHKW im Auge halten. Das dürfte analog für die PV-Anlagen gelten.



    Viele Grüße

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    Heute bekam ich Post von der Clearingstelle.

    Was willst Du mit einem RA den Du bezahlen mußt wenn die EEG-Clearingstelle Dein Anliegen kostenlos behandelt??

    Kostenlos ?
    Ich soll eine Interessengruppe auswählen, für diesen Fall, um als Beisitzer zu fungieren.
    Würde ich dies nicht tun, so kann die Clstelle das Votum aussetzen, bzw. das Hinnweisverfahren anwenden, um die Beteiligung von Interessengrupen sicherzustellen.
    Zitat:" wenn sie und die andere Seite eine Interessengruppe ausgewählt haben oder ein Verfahren ohne Beisitzer durchgeführt werden soll, werden wir sie in einem gesonderten Schreiben zur Zahlung des Verfahrensentgeltes auffordern. "
    Nun meine Frage:Ich kenne keine Interessengrupe,



    Die Clearingstelle braucht Monate für eine Entscheidung

    Das ganze läuft seit 11/ 2012---05/14 sind 19 Monate, und noch keine Aussage.

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  • Nunja, zwischenzeitlich hat man bei der Clearingstelle EEG Verfahrensgebühren eingeführt. Diese bemessen sich nach der Anlagenleistung und es gibt einen Rechner auf deren Webseite. Mit 7 kWp liegt man bei 50 Euro. Ich stelle mir aber die Frage, warum hier binnen zwei Jahren nicht mal Druck gemacht wurde von Euch? Ihr hättet ja auch einfach bauen und anschließen können... Nunja! Gefragt wurde nach einem Anwalt. Wende Dich mal an Dr. Legler von Rechtsanwälte Günther in Hamburg. Der hält zu Netzanschlussfragen öfter mal Vorträge zusammen mit Referenten vom BHKW-Forum e.V. - der Trägerverein hier vom BHKW-Diskussionsforum ist übrigens auch eine akkreditierte Interessenvertretung bei der Clearingstelle EEG, danach fragtest Du ja. ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • @ah_df:


    in der Zwischenzeit hat sich einiges getan, für diverse Konstruktionen - ähnlich Deiner - gibt es sogar Verträge zum download.


    http://www.pv-eigenstrommanager.de/


    Ich kann auch nicht verstehen warum Du uns nicht die Korrespondenz zwischen Dir und VNB zur Verfügung stellst - ich halte es immernoch für Möglich das hier einfach große Mißverständnisse nachwirken.


    Grüße

  • Faktisch ist es so, dass die Gebietsmonopole trotz aller Gesetzesnovellen fortbestehen. Praktisch alle Grundstücke sind an Energienetze angeschlossen und es kommt zu wirtschaftlichen Einbußen, wenn zwei Netze kollidieren und damit in den meisten Fällen zum Rechtstreit. Ein Teil dieser Einbußen ist auf technische Probleme zurückzuführen. So, wenn zwischen zwei Stromnetzteilen eine galvanische Kopplung erfolgt. Diese lässt sich zwar immer umgehen, weil jeder Stromwandler elektrische Energie in magnetische und zurück in elektrische Energie gewandelt, wodurch mögliche technische Nachteile einer galvanischen Kopplung vermieden werden.
    Trotzdem ist man auf den guten Willen des Netzbetreibers angewiesen, der niemals, ohne eine wirkliche Gesetzesreform, auf seine wirtschaftliche Macht verzichten wird.
    Ich halte die gesamten Reförmchen und Novellen, mitsamt der Einrichtung von "Clearingstellen", für Augenwischerei.
    Faktisch lebt der Geist von 1935 fort.


    Ich möchte damit nicht das Hitlersche Gesetz von 1935 kritisieren, das in unserem Krieg sehr nützlich wurde. Kritisieren möchte ich aber, dass es heute dazu genutzt wird, die natürlichen Monopolinhaber reich zu machen und die Energiewende zu verhindern.
    Sich mit großen Monopolen anzulegen, ist häufig mit Ärger und finanziellen Verlusten verbunden. Um die Energiewende und das dezentrale Netz möglich zu machen, reichen die bisherigen Maßnahmen und die Einrichtung von "Clearingstellen" nicht

  • Hallo Leute,
    Nun muß ich diesen alten Beitrag wieder mal hoch schieben.
    Seit Dez 2012 liegt die Geschichte bei der Clearingstelle---ohne Entscheidung.
    Nachdem ich in diversen Schriftverkehr angegeben habe, daß die Anlage " in Betrieb " ist, wurde mein Netzbetreiber sauer.
    1)---Einbau eines Rücklaufgesperrten, neuen Zweirichtungszähler
    2)---Verfahren bei der Clearingstelle zurückgezogen
    Begündung:Verstoß gegen das Energiwirtschaftsgesetz und der techn. Anschlußbedienungen.
    Durch den Zähler Rücklauf kam es in der Vergangenheit zu einer"unberechtigten
    Stromentnahme "
    Unterschlagung der Netzentgelde mit den verbundenen Abgaben, wie ..Umsatzsteuer, Strom
    steuer, Konzessionsabgabe, EEg Umlage.
    Das Verfahren ist aus strafrechtlicher Sicht zu bewerten, und soll durch ein Gericht geklärt werden.
    Nun,die Clearingstelle wird dies nicht weiter verfolen.
    Und nun ?????
    Kommt der Gerichtsweg--was mache ich dann ???
    Hat jemand eine Idee, was mir weiterhilft ??
    viele Grüße
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
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    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Es wurden schon mehrere Kanzleien genannt, die Dir helfen können... Nimms mir nicht übel, aber bei der jetzigen Eskalationsstufe und den bisher schon eher unpräzisen Angaben mit hin und her wird dir rumgeschreibe im Forum nicht viel bringen. Du musst alle Unterlagen jemandem geben, der sich damit auskennt und sich durch den Berg durcharbeitet.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: