Die 7,5KW Grenze ist schon richtig gewählt, darüber gelten schärfere Anschlußbedingungen.
Welche 7,5 kW Grenze? Ich kenne lediglich das Energiewirtschaftsgesetz, das für die Zähler im §21c folgendes offenbart:
ZitatAlles anzeigen§ 21c Einbau von Messsystemen
(1) Messstellenbetreiber haben
a) in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65) unterzogen werden,
b) bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch größer 6 000 Kilowattstunden,
c) bei Anlagenbetreibern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
jeweils Messsysteme einzubauen, die den Anforderungen nach § 21d und § 21e genügen, soweit dies technisch möglich ist,
d) in allen übrigen Gebäuden Messsysteme einzubauen, die den Anforderungen nach § 21d und § 21e genügen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
(2) Technisch möglich ist ein Einbau, wenn Messsysteme, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, am Markt verfügbar sind. Wirtschaftlich vertretbar ist ein Einbau, wenn dem Anschlussnutzer für Einbau und Betrieb keine Mehrkosten entstehen oder wenn eine wirtschaftliche Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die alle langfristigen, gesamtwirtschaftlichen und individuellen Kosten und Vorteile prüft, und eine Rechtsverordnung im Sinne von § 21i Absatz 1 Nummer 8 ihn anordnet.
Da momentan noch keine Messsysteme am Markt verfügbar sind (das BSI-Schutzprofil ist IMHO immer noch nicht fertig), brauch man noch keine BSI konformen Smart Meter für Anlagen größer 7 kW einzubauen. Das kommt aber irgendwann.
Gruß,
Gunnar