Privat vermaktung von Stom

  • Hallo Leute


    Ich habe da einen Artikel gelesen das der Strom jetz privat vermaktet werden darf und der Zuständige Netzbetreiber uns in Ihren Bilanzkreis aufnehmen mussssss.


    sie auch BIlanzkreis2012 KWK Lesefassung KWKG 2012_Stand 141211_Bi.pdf


    Wann tun wir uns endlich zusammeen!!!!!!


    Wer kann uns da weiterhelfen unser Recht zu bekommen


    Sonnenreiche Grüße



    Hitschi

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
    Elektroinstallation, SPS Technik, Eib- Partner, Fachpartner von Varta, Alarmanlagentechnik nach VDS
    Inhaber Christof Kühr, Negertalstr. 2a, 57462 Olpe Unterneger
    Mail: Christof.Kuehr@freenet.de / Hompage:C-Kuehr.de.tl


    NUR WER HANDELT KANN ETWAS VERÄNDERN :thumbup:

  • Sonnenreiche Grüße


    Hitschi


  • Neu aufgenommen wurden in §4 des KWK-Gesetzes Regelungen


    zur Möglichkeit einer Vermarktung des Stromes durch den Betreiber


    der KWK-Anlage. In einem solchen Fall ist der Netzbetreiber


    verpflichtet, den eingespeisten KWK-Strom direkt dem Bilanzkreis


    des Anlagenbetreibers oder ggf. dem eines von ihm genannten


    Dritten zuzuordnen. Dann entfällt die Ankaufs- und Vergütungspflicht


    des Netzbetreibers hinsichtlich des eingespeisten KWKStroms;


    bestehen bleibt jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der


    Zuschläge entsprechend §7 des Gesetzes. Bei Verzicht des Anlagenbetreibers


    auf eine Bilanzkreiszuordnung ist der Netzbetreiber


    verpflichtet, den eingespeisten Strom in einen eigenen Bilanzkreis


    aufzunehmen.


    wer es immer noch nicht gefunden hat.


    sonnenreiche Grüße


    Hitschi





    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
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  • Hast du mit buzzen schon erfahrung


    Monatliche gebürh 8 Euronen na ja ich habe meinen eigenen Zähler


    aber rechne mal selber


    Gruß Hitschi

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
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  • Moin Mädelz,


    @ Hitschi - Markus zweifelt die Regelungen des KWKG nicht an, er kennt sie genauer als die meisten anderen. Aber er hat Dich darauf hingewiesen das im KWKG keine Angaben zu den entstehenden Gebühren - welcher Art auch immer - gemacht wird. Also wenn Du es genau wissen möchtest frage doch einfach Deinen Netzbetreiber welche Kosten er Dir berechnet wenn Du direkt Vermarkten möchtest.


    ;-)_)

  • Hallo Hitschi,
    nicht direkt wenn du mehr als 8700Std. jährlich einspeist machst du gewinn.
    Auserdem ist es eine Vorreiterfirma die als Vorbild dienen kann. Wie sowas funktionieren kann.
    Gruß
    Pfleger

  • Das ist keine große Neuerung. Die eingespeiste Strommenge wurde auch vor der neusten KWKG-Novelle bei einer Direktvermarktung vom Käufer in dessen Bilanzkreis geholt (Beispiel: buzzn GmbH). Wenn man den Strom aber nicht einem Dritten verkauft, der den in seinen Bilanzkreis holt, sondern dem eigenen Bilanzkreis zugeordnet bekommen möchte, so muss man diesen eigenen Bilanzkreis erstmal haben. Der Spaß kostet mehrere zehntausend Euro im Jahr. Viel Spaß!


    Hat man 1) keinen eigenen Bilanzkreis und 2) auch keinen der den Strom kauft, dann muss der VNB den Strom in seinen Bilanzkreis aufnehmen. Die Vergütung erfolgt dann nach Vereinbarung und sofern eine solche nicht besteht nach dem allgemeinen Preis -> EEX Baseload.


    Viele neue Formulierungen aber für den BHKW-Betreiber business as usual!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Darf ich da auch noch einen Einwurf machen?
    Welchen Kalender und wie viele Stunden ihr zurate zieht ist vollkommen wurscht. Es geht um die eingespeiste Arbeit.


    Wer die Überschusseinspeisung zu buzzn über den Preis rechtfertigen möchte, der muss den Grundpreis von 7 Euro durch den Extracent wieder aufwiegen können. Dies ist nach Adam Riese ab einer jährlichen Einspeisung von 8.400 kWh der Fall.
    Alle Anderen dürfen auch aus Überzeugung, den auf Gemeinschaft basierenden Stromaustausch von Mensch zu Mensch, in den People Power Pool einspeisen.


    Viele Grüße
    Philipp

  • Moin,

    er muss den Grundpreis von 7 Euro durch den Extracent wieder aufwiegen können. Dies ist nach Adam Riese ab einer jährlichen Einspeisung von 8.400 kWh der Fall.

    ja das ist bekannt und wurde so schon Mehrfach im Forum durchgerechnet - mit € und kWh ist auch besser rechnen als mit Zitat Pfleger "8700St." ;-_


    mfg

  • Hallo zusammen.

    wenn du mehr als 8700Std. jährlich einspeist machst du gewinn

    ich meinte natürlich mehr als 8700 kWh im Jahr einzuspeisen.
    Dies ist natürlich nur mit größere KWK -Anlagen zu machen als der Eco 1.0
    Natürlich kann man auch in die Stromversorger einspeisen dafür bekommt man halt 1Cent weniger für den Strom muß aber keine Grundgebühren bezahlen. Ist wie so oft ein Rechenexempel.
    Gruß
    Pfleger