Moin,
da das Thema Ecopower 1.0 und die Vorgaben zum Einbau eines LAS in letzter Zeit am kochen sind habe ich versucht die Gesetze dazu zu verstehen und zu interpretieren.
1. Der Eco 1.0 hat keine C6 Zulassung sondern "nur" B33, C12 ,C33
2. Die Aussage der 1.0 dürfe nur am Vaillant LAS - Hersteller Muelink & Grol B.V. - verbaut werden ist m.M. falsch
3. hier wird gekonnt das Baurecht aussen vor gelassen um ein extra LAS zu verkaufen
Fakt ist das Schornsteine und Abgasrohre im Aufstellraum als Teil des Gebäudes gelten. Damit kommt Baurecht zur Anwendung !
Die baurechtlichen Zulassungen der Prüfämter kennen jedoch keine Geräteklassen wie sie vom DVGW vergeben werden sondern stellen nur auf die Materialeigenschaften des Abgassystemes ab. Also werden nur mechanische,chemische und thermische Eigenschaften beurteilt.
Damit erhält das Abgassystem die Zulassung für Brennstoff (fest,flüssig,gasförmig) für die max. zul Temperatur und die Druckfestigkeit (überdruck/unterdruck).
Das bedeutet für mich als Laie - und mein BSFM hat das bestätigt - das jeder Wärmeerzeuger an jedes für seine Betriebsdaten zertifiziertes Abgassystem angeschlossen werden kann. Dabei hat das Gerät selbst eine CE und/oder DVGW Zulassung und die Abgasanlage eine Zulassung nach Baurecht. Als Übergangsstelle - sowohl technisch als auch rechtlich - gilt die Einfürung das Abgasrohres ins Gerät.
Obiges sind meine Ergebnisse nach Sichtung der - typisch deutschen - Dokumente, Zulassungen und Informationen im www. Wer mehr oder andere Informationen hat , immer raus damit .
mfg