Bei einer Systemzertifizierung haben alle Systemteile im Dokument benannt zu werden!! Wenn ein Gerät zusammen mit einem Abgassystem getestet wurde steht das Abgassystem zumindest als Anhaltspunkt im Dokument , Beispiel gefällig?? ->
Einspruch Euer Ehren: Es geht um die geräterichtlinie 2009/142/EG, die es bei Beck online oder beim DVGW aber auch bei der EU zur Ansicht gibt.
Beantworte mir doch bitte meine Frage, wo darin steht, daß ALLE SYSTEMTEILE im Dokument benannt werden müssen?
Beispiel gefällig, in der Anlage ist ein Gasgerät mit Zertifizierung OHNE genaue Benennung des Abgassystems, wie geht das denn?
Ein schönes Kommentar zur Richtlinie gibts auch hier zum Ansehen: http://www.stmwivt.bayern.de/f…rbrauchseinrichtungen.pdf
Jetzt hast Du genug Quellen zum Recherchieren und darfst mir gerne antworten - ich freue mich. Übrigens noch ein Gutes Neues Jahr 2013!