Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und freue mich auf interessante Diskussionen!
Im März 2012 habe ich ein ecopower 4.7 in meinem Krefelder MFH in Betrieb genommen und mit allen Mietern Stromlieferverträge abgeschlossen. So weit so gut. Nun ist es ja so, dass in manchen Phasen das BHKW mehr Strom produziert als von den Mietern in diesem Moment abgenommen wird. In anderen Phasen ist es umgekehrt, so dass von außen zugekauft werden muss (gerade im Sommer). Das ist insoweit unproblematisch.
Ich möchte jedoch vermeiden, dass ich für den ins das Netz eingespeisten Strom nur das geringe Entgelt erhalte (ca. 5 Cent) und statt dessen die gleiche Menge wieder für einen teuren Preis zukaufen muss. Zwar wird der Strom de fakto eingespeist und ich beziehe “anderen” Strom aus dem Netz, aber es sollte doch so sein, dass diese Mengen gegenseitig verrechnet werden und erst der darüber hinaus benötigte externe Strom sollte zu dem Preis in Rechnung gestellt werden, den ich mit dem Lieferanten verhandelt habe.
Gibt es dazu eindeutige Regelungen? Mein jetziger Stromlieferant (für den das alles aber auch Neuland ist), hat das bisher zu meinen Ungunsten geregelt.
Besten Dank im Voraus und herzliche Grüße
Carsten