"unfreiwillig" eingespeister Strom wird vom Energieversorger nicht verrechnet - ist das OK?

  • Gibt es dazu eindeutige Regelungen?


    Dazu genau die selbe Antwort wie zu Beginn des Treads: Ja es gibt eine gesetzliche Regelung dazu, Du bekommst für den eingespeisten Strom EEX+VNNE . Eine verrechnung der Strommengen (Bezug, Einspeisung) gibt es nicht.


    mfg


    ups neuendorfer war schneller


    PS @ Caru , warum hast Du nicht vor Einbau des BHKW alle Deine Fragen abgeklärt, das hätte womöglich Entäuschungen vermieden!!

  • Scheinbar hast du nicht verstandenen was salidierend bedeutet.
    Selbst wenn du auf einer Phase im Haus eine Überproduktion hast und auf der anderen einen Bezug,
    solange das vor dem Zähler basiert ist es egal, der Zähler zieht alle Summen der Phasen zusammen und das Ergebnisse wird gezählt.
    Nur zeitlich versetzter Bezug/Einspeisung wird nach Bezugvertrag bzw. EEX/VNE verrechnet.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Danke Leute, ich glaube, jetzt habe ich es begriffen.
    Es ist kein sehr großes Problem, insofern auch keine große Enttäuschung. Ich war mir einfach unsicher, ob der Versorger hier richtig gehandelt hat, zumal er selber mitgeteilt hatte, dass das alles für ihn ebenfalls Neuland sei. Die Anlage läuft insgesamt prima und ich denke auch rentabel. Genaues kann ich aber erst nach einem Jahr Betrieb sagen.
    Also, nochmals besten Dank und allen weiterhin viel Freude an der BHKW-Technik. Ich finde sie persönlich sehr genial!
    Beste Grüße
    Carsten

  • Hallo,

    Es ist ja so, dass in manchen Phasen das BHKW mehr Strom produziert als von den Mietern in diesem Moment abgenommen wird. In anderen Phasen ist es umgekehrt, so dass von außen zugekauft werden muss (gerade im Sommer).


    ich glaube, daß hier irgendetwas vielleicht mißverständlich formuliert oder verstanden wurde.


    Könnte es sein, daß Du mit Phase nicht einen Außenleiter des 3-phasigen Stromanschlusses gemeint hast, sondern einfach nur ein zeitliches Fenster?


    Also wie schon mehrfach oben geschrieben, gibt es die klaren gesetzlichen Vorgaben, daß der Meßstellenbetreiber einen phasensaldierenden Zähler zur Abrechnung verwenden muß, der bei Einspeisung auf einer Phase und gleichzeitigem Bezug auf einer anderen Phase, hier erst nach Summenbildung (Saldierung) das Endergebnis entweder als Bezug oder als Einspeisung zu den entsprechenden Vergütungssätzen als Berechnungsgrundlage nimmt.


    Wird jedoch in der Summe aller Phasen in einem Zeitfenster (z.B. von 8:00-9:00) Strom eingespeist und die gleiche Energiemenge in einem anderen Zeitfenster (z.B. 9:00-10:00) wieder aus dem Stromnetz entnommen, dann werden diese beiden Energiemengen getrennt voneinander betrachtet und einmal als Einspeisung, einmal als Bezug berechnet. Hier kann dann - leider - keine Verrechnung stattfinden.


    Andre

  • Hallo Andre,
    das habe ich soweit verstanden. Ist es so, dass bei engeren Zeitfenstern, z.B. innerhalb einer Stunde, die Saldierung erfolgt und bei größeren Zeitfenstern, so wie von dir beschrieben, nicht?
    Wo liegt exakt die Grenze?


    Beste Grüße
    Carsten

  • Hallo Carsten,
    der Zähler macht das kontinuierlich, das heisst die Messfenster betragen nur wenige µs o. ms .
    Eien Saldierung über einen größeren Zeitraum z.B. Minuten oder Stunden gibt es nicht.
    Der Strom der momentan bei dir erzeugt, aber nicht im Haus verbraucht wird, ist der Einspeisestrom, der mit EXX+VNN vergütet wird.
    Wird im Haus mehr Strom verbraucht als erzeugt, ist die Differenz wischen Verbrauch und Erzeugung der Bezugsstrom für ca. 25ct / kWh
    Einspeisestrom und Bezugsstrom können in disem Beispiel nicht gegeneinander saldiert werden.
    Nur auf der Abrechnung kannst du den Posten Einspeisung gegen Bezug verrechnen aber mit unterschiedlichen Preisen/kWh.