Moin,
ganz ruhig bleiben, alles wird gut.
Erstmal hat Dein Schorni recht wenn er sagt das BHKW von der HBO erfasst werden,im §37 stehts ja drin. Der § 59 Abs. 6. verweist auf § 80 5 wo drinn steht wer die Genehmigung geben muß/kann.
ABER dein Schorni hat die Anhänge zum Gesetz nicht beachtet!! Im Anhang 2 Abschnitt 3.Energieerzeugungsanlagen
Genehmigungsfrei sind:
3.5
Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, wie Blockheizkraftwerke (BHKW),
mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt nicht mehr als 350 kW
einschließlich zugehöriger Leitungen zur Abführung der Verbrennungsgase,
unter den Vorbehalten des Abschnitts V Nr. 4 und 5, bei Anlagen
außerhalb von Gebäuden auch unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1,
Ich würde also folgendes vorschlagen. Mit den Daten Deines Motors zur Baubehörde gehen und dort nach dem Genehmigungsverfahren fragen. Die werden dann genau wie wir feststellen das Dein BHKW Genehmigungsfrei ist (weil kleiner als 350KW), lediglich nach §59 6 muß der Schornstein abgenommen werden - und dafür ist der Schorni zuständig. Diesen Sachverhalt lässt Du Dir mit Unterschrift und Amtssiegel bestätigen und sendest ne Kopie zum Schorni.
Nun gibts wieder mehrere Möglichkeiten,
1. der Schorni weigert sich -> Kontakt zum Innungsmeister oder noch höher suchen
2. Prüfung wird durchgeführt und bestanden
3. Prüfung wird nicht bestanden
Du schreibst was von geklebtem Plasterohr bis 90°C - dafür benötigst Du eine "bauartgeprüfte" Sicherheitstemperaturbegrenzung wie sie zb. im Kondensor des Dachs verbaut ist.
mfg
mal noch ein link zum Gesetzeswust : http://www.frankfurt.de/sixcms…_Checkliste_100508%20.pdf