Alternative Stromkäufer können die Wirtschaftlichkeit steigern... oder auch nicht!

  • Nun ist ja das erste Abrechnungsjahr vorüber, wer kennt schon seinen Einspeisepreis bei Buzzn? Laut Homepage ist ja keine Rede mehr vom People-Power-Pool-Preis sondern von EEX-Baseload + 1 Cent. Auf der anderen Seite wird jedoch behauptet Buzzn macht beim Strom keine Marge (nur Tausch) sondern verdient an der Grundgebühr.


    Sehe gerade, der Preis für Einspeisung soll dann doch wieder fix 6,25 Cent betragen. Nimmt man einfach mal den EEX Mittelwert, liegt der Buzzn Preis 1,14 Cent darüber. Zudem muss dann ja noch die Grundgebühr von 84 Euro vom Mehrerlös abgezogen werden.


    Eine schwarze null stellt sich dann bei einer Einspeisung von 7368 kWh ein, bei höherer Einspeisung fährt man etwas besser. Wenn die Abrechnung wie auf der Homepage beschrieben nur jährlich stattfindet, stellt sich ja beim Vergleich mit EEX-Baseload dann jedoch auch die Frage der Abgrenzung der Quartalspreise ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Trotz steigender Energiepreise sinkt der Strompreis an der Strombörse EEX in Leipzig. Betrug der übliche Einspeisepreis für BHKW-Betreiber im 2. Quartal letzten Jahres noch 5,361 Cent je Kilowattstunde, sank der Preis in den letzten Quartalen um rund 16 Prozent auf derzeit... -> weiterlesen

  • Hmmmm


    Folgt man den Link kann man(n) lesen


    Zitat

    Bundesweit tätig ist beispielsweise die buzzn GmbH, welche derzeit 6,25 Cent je eingespeister Kilowattstunde bietet.
    Langfristig soll der Preis immer etwa einen Cent je Kilowattstunde über dem EEX-Baseload liegen, erklärt der Anbieter.



    Jetzt bin ich Alt und versteh das Wort Langfristig etwas anders, weil
    so Langfristig soll man in meinen Alter und mit meiner Gesundheit nicht Planen.


    Liest man die Seite des Anbieters


    http://www.buzzn.net/strom-geben/


    so steht da


    Zitat

    Wie wird mein eingespeister Strom vergütet?


    Als Faustregel gilt: wenn Du als Stromgeber in den buzzn Pool einspeist, bekommst Du rund
    1 Cent pro Kilowattstunde mehr (exkl. Umsatzsteuer) als die gesetzliche Einspeisevergütung. Weitere Informationen zur Vergütung hier.
    Den Extra-Cent bezahlen die Stromnehmer über ihren Bezugspreis.
    .


    das wären Aktuell fast 1¢ weniger als 6,25¢ je kWh


    was gilt jetzt ?(


    Langfristig ist in meinen Augen man hat noch ein paar Jahre Zeit,
    so wie es bei Buzzn steht würd ich nicht mit 6,25 ¢ Kalkulieren


    und auch das steht auf der Buzzn Seiten


    Zitat

    Wichtig: buzzn ist eine Tauschplattform und kein Stromhändler. Deshalb behält buzzn auch keine Handelsmarge auf der Kilowattstunde ein.


    das würde bedeuten je weniger die BHKWbetreiber bekommen, je niedrieger der Bezugspreis von Buzzn Strom _()_

  • Auf der Webseite steht wörtlich auf der Seite "Preise für Stromgeber":

    Zitat

    Für BHKW-Betreiber beträgt der Einspeisepreis 6,25 Cent pro Kilowattstunde. Er ersetzt den "üblichen Preis" im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), nicht jedoch den KWK-Zuschlag sowie die Entgelte für vermiedene Netznutzung, die — sofern anwendbar — weiterhin vom örtlichen Netzbetreiber abgerechnet und vergütet werden.

    Damit sind es derzeit klar 6,25 Cent. Andernfalls würde sich der Anbieter im Bereich arglistiger Täuschung bewegen... was eine neue Nachricht wert wäre...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Damit sind es derzeit klar 6,25 Cent. Andernfalls würde sich der Anbieter im Bereich arglistiger Täuschung bewegen... was eine neue Nachricht wert wäre...


    das erklärt nicht das verwendete Wort Langfristig


    Bedeutet das in meiner verbleibenden Lebenspanne
    ( also nicht wie bei der Fusionsenergie für Lau, wo rein nach
    Planung erst die Urenkel meiner Neffen was haben von, eventuell wenn überhaupt :glaskugel: )
    ist nicht mit einer Reduzierung zu rechnen, oder doch schon vorm Oktoberfest
    weil sich da die Leut mehr wegen dem Bierpreis aufregen _()_

  • Manni , soweit ich weiss werden Stromlieferverträge geschlossen - das "langfristig" bezieht sich demnach auf die Vertragslaufzeit.



    Ach wen alles im Leben was mit Verträgen zu tun hat so einfach wär


    Bei Buzzn auf Deutsch zu lesen


    Zitat

    Mit welcher Frist kann ich bei buzzn kündigen?


    Mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, d. h. jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres.


    Text ist von da


    http://www.buzzn.net/strom-geben/


    dort steht auch ganz unten kurz vor dem so klein gedruckten das ich es nicht mehr lesen kann


    Zitat

    Wie werde ich als Stromgeber abgerechnet?


    Als neuer Stromgeber wird auf Grundlage Deiner voraussichtlichen jährlichen Einspeisemenge ein monatlicher Abschlag berechnet. Dieser wird dann ab sofort jeweils zum Monatsende auf Dein Bankkonto überwiesen.
    Am 31.12. jedes Jahres liest Du oder ein von Dir beauftragter Messdienstleister Deinen Einspeisezähler ab. Aus dem Zählerstand ergibt sich die von Dir im Laufe des Jahres eingespeiste elektrische Arbeit (in kWh). Aufgrund dieser Arbeit wird Deine Abrechnung gegenüber Deinem örtlichen Netzbetreiber erstellt.
    Sobald Dir dessen Abrechnung vorliegt, übersendest Du sie an das buzzn Team, das darauf aufbauend Deine Stromgeber-Jahresabrechnung erstellt.
    Deine Abschlagszahlungen werden in der Jahresabrechnung berücksichtigt.
    Dein Abschlag für das Folgejahr wird gegebenenfalls angepasst.



    Jetzt sind Grantler sehr sensible Menschen die vorher möglichst das erkennen möchten, was sie
    verletzen könnte um dann nicht so stark verletzt zu werden :blush2:


    Und so lese ich das so, es trudeln pro Monat Abschlagszahlungen mit 6,25 ¢ je kWh ein
    ( besser wie bei E.On da kanns sein das mal Monatelang im EEg garnix kommt ) am Jahresende
    wird abgerechnet und nun hüpft der Frosch ins Wasser zu 6,25 ¢ oder nach dem
    Verlauf der EXX den dann wär zwar 6,25¢ ausbezahlt worden, nur die Jahresendrechnung
    könnt Negativ ausfallen :wseufzer:



    Also wär es gut zu klären was gilt für die Jahresendrechnung :glaskugel:


    Aber ich sag ja nix, ich mein ja bloß :pfeifen:

  • Was ist an "der Preis beträgt derzeit 6,25 Cent, soll sich aber langfristig an EEX + 1 Cent orientieren" nicht zu verstehen? Ist "Derzeit beträgt der Preis X, die nächste Änderung orientiert sich EEX + 1 Cent" verständlicher?


    Bei buzzn werden wie bei Energielieferverträgen üblich Abschläge bezahlt und am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Endabrechnung erstellt. Ändert sich der Preis innerhalb der Vertragslaufzeit, muss der Vertragspartner dies ankündigen und der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht. Zudem kann der Kunde zum Stichtag der Änderung ablesen und den Zählerstand übermitteln - oder der Zählerstand wird vom EVU (buzzn GmbH) bei der Abrechnung geschätzt.


    Von der Idee des transparenten Stromhandels mit einem für alle durchschaubaren Bilanzkreis und einer fixen Vergütung für den Stromhändler hat sich buzzn doch längst verabschiedet und bietet nun wie jedes andere EVU fixe Tarife mit Preisen je kWh an.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • sank der Preis in den letzten Quartalen um rund 16 Prozent auf derzeit 4,5 cent


    wie soll ich da noch das Futter zahlen? Mir reichts, ab heute setze ich meinen auf Diät d.h. 4,5 kWel. Schaun wir mal wie sich die Nutzungsverhätlnisse in unserer Hütte dadurch real verschieben. Verlierer ist leider mit dieser Preispolitik @:pille auf jeden Fall die dezentrale Netzentlastung.


    Gruss, KWK

  • Die buzzn GmbH senkt den Einspeisepreis zum 1. Juli auf 5,2 Cent je kWh. Damit liegt das Angebot nur noch 0,7 Cent über dem jetzt aktuellen Baseload. Irgendwie kommt man sich bei denen langsam etwas verschaukelt vor. Erst hieß es fairer transparenter Handel, dann etwa 7 Cent, dann etwa immer ein Cent über Baseload und jetzt sind 0,7 Cent über Baseload angekündigt. Aber vielleicht sinkt der Baseload zum 1. Juli ja noch soweit, dass buzzn wieder einen Cent darüber liegt :uebel:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • ab heute setze ich meinen auf Diät d.h. 4,5 kWel


    habe gerade mal gerechnet. Bei der Wirkungsgradverschlechterung von 26,3 auf 22.5% ergibt sich gerade mal ein Laufzeitverlängerung von 0,5%. Unter Berücksichtigung der EEG-Zulage war das Ganze wohl eher eine sinnfreie Trotzreaktion :diablo: . D.h. zumindest bei Gasdachsen, die noch in der Förderung laufen, ist es nicht zur Nachahmung empfehlen!


    Gruss, KWK