Hallo Justus Schütze,
hier nun meine Fragen
Zitat2 Doppelvermarktung
Der SG stellt sicher, dass die Vertragsmenge nicht gleichzeitig an einen Dritten vermarktet bzw. von ihm vergütet wird, zum Beispiel über das EEG bzw. über den „üblichen Preis“ nach KWKG.
F: An wen könnt ich denn, bitte nicht falsch verstehen (will ich natürlich nicht), noch verkaufen? Betrifft das die 5,11 ct?
Zitat3.2 Für den Fall, dass buzzn Abnehmer im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 4 und 5 KWKG wird, kann der Eigentumsübergang der Vertragsmenge über den Umweg des örtlichen Netzbetreibers verlaufen, sofern dieser darauf besteht. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Vertragsmenge von dem SG abnimmt und „im selben Moment“ an buzzn weiter gibt (siehe auch Absatz 6.8).
F: Ändert sich da dann der Preis und wie wird das mit der Abrechnung?
Zitat4.3 Installation und Messstellenbetrieb des Einspeisestromzählers nach den gesetzlichen Vorschriften übernimmt entweder der SG selbst, der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist oder ein vom SG beauftragter Dritter („Messstellenbetreiber“).
F: Die Messung erfolgt über einen Zweirichtungszähler für Einspeisung und Bezug. Der Messtellenbetreiber, welchem auch dieser Zähler gehört und an den ich die Zählermiete bezahle ist nicht Netzbetreiber. Was sagt da der Netzbetreiber, der ja eigentlich meinen Stromüberschuß abnehmen muß?
Zitat5.6 buzzn garantiert dem SG, dass der Einspeisepreis über den Abrechnungszeitraum gerechnet immer mindestens 1 ct/kWh netto (nachfolgend „Verrechnungspreis“) betragen wird.
F: Bedeutet das EXX + 1 ct. oder nur 1 ct. (worstcase) ohne EXX?
Zitat5.7 Die eingespeiste Leistung wird nicht gesondert vergütet. Sie ist durch den Einspeisepreis abgegolten.
Den Absatz versteh ich überhaupt nicht Ist die Leistung nicht gleich kWh?
Zitat5.8 Alle Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Unterliegt der SG nicht der Umsatzbesteuerung, erhält er daher eine um die Umsatzsteuer reduzierte Einspeisevergütung, Ändert sich die Höhe der Umsatzsteuer ändern sich die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steueränderung entsprechend. buzzn informiert den SG über eine erfolgte Preisänderung mit der nächsten Abrechnung.
F: Auf die 5,11 ct. und den EXX kommt doch normalerweise immer Ust. drauf, ist also ein Nettopreis. Rechnet buzzn jetzt die 5,11 ct. bzw. EXX grundsätzlich als Brutto (incl. 19 %)?
Und zum Schluss noch eine grundsätzliche Frage zu den 5,11 ct.
F: Muss die nach wie vor der Netzbetreiber an mich zahlen?
Hoffentlich hab ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt und du verstehst was ich meine