Alternative Stromkäufer können die Wirtschaftlichkeit steigern... oder auch nicht!

  • Hallo Justus Schütze,


    hier nun meine Fragen

    Zitat

    2 Doppelvermarktung
    Der SG stellt sicher, dass die Vertragsmenge nicht gleichzeitig an einen Dritten vermarktet bzw. von ihm vergütet wird, zum Beispiel über das EEG bzw. über den „üblichen Preis“ nach KWKG.


    F: An wen könnt ich denn, bitte nicht falsch verstehen (will ich natürlich nicht), noch verkaufen? Betrifft das die 5,11 ct?



    Zitat

    3.2 Für den Fall, dass buzzn Abnehmer im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 4 und 5 KWKG wird, kann der Eigentumsübergang der Vertragsmenge über den Umweg des örtlichen Netzbetreibers verlaufen, sofern dieser darauf besteht. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Vertragsmenge von dem SG abnimmt und „im selben Moment“ an buzzn weiter gibt (siehe auch Absatz 6.8).


    F: Ändert sich da dann der Preis und wie wird das mit der Abrechnung?



    Zitat

    4.3 Installation und Messstellenbetrieb des Einspeisestromzählers nach den gesetzlichen Vorschriften übernimmt entweder der SG selbst, der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist oder ein vom SG beauftragter Dritter („Messstellenbetreiber“).




    F: Die Messung erfolgt über einen Zweirichtungszähler für Einspeisung und Bezug. Der Messtellenbetreiber, welchem auch dieser Zähler gehört und an den ich die Zählermiete bezahle ist nicht Netzbetreiber. Was sagt da der Netzbetreiber, der ja eigentlich meinen Stromüberschuß abnehmen muß?





    Zitat

    5.6 buzzn garantiert dem SG, dass der Einspeisepreis über den Abrechnungszeitraum gerechnet immer mindestens 1 ct/kWh netto (nachfolgend „Verrechnungspreis“) betragen wird.


    F: Bedeutet das EXX + 1 ct. oder nur 1 ct. (worstcase) ohne EXX?



    Zitat

    5.7 Die eingespeiste Leistung wird nicht gesondert vergütet. Sie ist durch den Einspeisepreis abgegolten.


    Den Absatz versteh ich überhaupt nicht :!: Ist die Leistung nicht gleich kWh?




    Zitat

    5.8 Alle Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Unterliegt der SG nicht der Umsatzbesteuerung, erhält er daher eine um die Umsatzsteuer reduzierte Einspeisevergütung, Ändert sich die Höhe der Umsatzsteuer ändern sich die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steueränderung entsprechend. buzzn informiert den SG über eine erfolgte Preisänderung mit der nächsten Abrechnung.




    F: Auf die 5,11 ct. und den EXX kommt doch normalerweise immer Ust. drauf, ist also ein Nettopreis. Rechnet buzzn jetzt die 5,11 ct. bzw. EXX grundsätzlich als Brutto (incl. 19 %)?



    Und zum Schluss noch eine grundsätzliche Frage zu den 5,11 ct.


    F: Muss die nach wie vor der Netzbetreiber an mich zahlen?


    Hoffentlich hab ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt und du verstehst was ich meine :-(|__|


    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

    Einmal editiert, zuletzt von baulion ()

  • @Pamiru:

    Mein Problem ist die Duplizität der Einspeisung BHKW+PV, das beherrscht buzzn (noch !) nicht.

    Stimmt, mit Betonung auf "noch". Wir sind an der Sache dran.

    Das ist z.Zt. nicht lukrativ bzw. für mich teurer als andere Anbieter... Aber da solle es auch bald Lösungen geben !?!

    Wenn mit "lukrativ" das Preismodell der vermeintlichen Billiganbieter gemeint ist: nein. buzzn ist kein Anbieter, sondern ein Werkzeug, mit dem Du sicherstellen kannst, dass das Geld, das Du für Deinen Strom bezahlst, bei den Stromgebern landet und diese direkt finanziell unterstützt. Wir haben den Bezugspreis so kalkuliert, dass er sich einerseits mit den Tarifen der "Grundversorger" und der "guten" 4 Ökostromer messen lassen kann, dass andererseits - nach Abzug der externen Kosten für Netznutzung, Steuern, Abgaben und Umlagen - aber im Mittel ein People Price (derzeit 7 ct netto) für die Stromgeber übrig bleibt, der deutlich über dem "üblichen Preis" liegt. Das geht nur, weil bei buzzn kein Deckungsbeitrag auf der kWh einkalkuliert ist. Auch das unterscheidet buzzn von den "Stromanbietern". Jeder Stromnehmer muss selbst entscheiden, ob "lukrativ" das einzige Kriterium beim Stromkauf ist.


    Gruß, Justus


  • ...geht nur, weil bei buzzn kein Deckungsbeitrag auf der kWh einkalkuliert ist. Auch das
    unterscheidet buzzn von den "Stromanbietern". Jeder Stromnehmer muss selbst entscheiden,
    ob "lukrativ" das einzige Kriterium beim Stromkauf ist.


    Vom Herzen her zustimm.


    Wer von Umweltschutz und Nachhaltigkeit redet, kann nicht teuer verkaufen wollen aber in
    Einkauf auf Strom ist eh nix wert da gibts genug davon ( kann sich schnell ändern siehe
    Japan wenn man zulange zu billig will, wirds teuer ) machen :schimpf:


    Aber


    in den Fall wird der Strom nicht als Flatratestrom an die Mieter verkauft, sondern als
    gezählter und abgerechneter Storm und wenn der Mieter der Meinung was geht mich die
    Umwelt an, ich will :party: ( und von der Sorte gibts viele ) ist es schwer, ein BHKW Wirtschaftlich
    zu betreiben mit heutiger Technologie.

  • baulion

    Frage: Wer kann jetzt da Probleme machen bzw. den Wechsel verzögern? Der Versorger oder der Netzbetreiber und was gibts da evtl. für Begründungen?

    Wenn Du mit "Versorger" den Lieferanten meinst: nein, denn der hat mit dem Wechsel, den Du als Einspeiser zu buzzn machst, nichts zu tun. Was die Netzbetreiber angeht: klar, einige versuchen, Probleme zu machen und uns Steine in den Weg zu legen. Andere sind kooperativ. Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Alle Netzbetreiber wissen aber, dass es ein Recht auf Abnehmerwechsel gibt, zu dessen Umsetzung sie verpflichtet sind.


    F: An wen könnt ich denn, bitte nicht falsch verstehen (will ich natürlich nicht), noch verkaufen? Betrifft das die 5,11 ct?

    Es wäre theoretisch denkbar, dass die selbe Netzeinspeisung vom Betreiber mehrfach verkauft wird. Deshalb diese Schutzklausel. Nein, der KWK-Zuschlag ist nicht betroffen, da er weiter vom Netzbetreiber gezahlt wird. buzzn nimmt nur Deine überschüssige elektrische Arbeit als solche ab und vergütet sie.


    F: Ändert sich da dann der Preis und wie wird das mit der Abrechnung

    Nein, der buzzn Einspeisepreis (EP) bleibt im Endergebnis immer derselbe. Im beschriebenen Fall bezahlt der Netzbetreiber (NB) allerdings einen Teil des EP. Zum Beispiel: der EP wird nach Ablauf des Jahres mit 6 ct berechnet. Dann kommen 5 ct von buzzn und 1 ct vom NB. Auf der NB-Abrechnung steht dann nicht mehr "üblicher Preis" sondern "buzzn Verrechnungspreis (1 ct)".

    F: Die Messung erfolgt über einen Zweirichtungszähler für Einspeisung und Bezug. Der Messtellenbetreiber, welchem auch dieser Zähler gehört und an den ich die Zählermiete bezahle ist nicht Netzbetreiber. Was sagt da der Netzbetreiber, der ja eigentlich meinen Stromüberschuß abnehmen muß?

    Bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe. Wenn Du als Stromgeber bei buzzn mitmachst, wird buzzn Dein neuer Abnehmer. Der Netzbetreiber ist damit von seiner Abnahmepflicht entbunden, jedenfalls für die Dauer des Stromgebervertrags zwischen Dir und buzzn. Wer dabei die Messstelle betreibt und die Messung vornimmt, ist egal. Das kann auch gerne ein Dritter machen. Hauptsache, er kommt dabei seiner Pflicht zur Weitergabe sämtlicher abrechnungsrelevanter Daten an die Beteiligten (Dich, buzzn, NB) nach.


    F: Bedeutet das EXX + 1 ct. oder nur 1 ct. (worstcase) ohne EXX?

    Letzteres. Diese Klausel hat aber vor allem einen formaljuristischen Hintergrund.


    Den Absatz versteh ich überhaupt nicht :!: Ist die Leistung nicht gleich kWh?

    Nein, Leistung wird in kW ausgedrückt, Arbeit in kWh.


    F: Auf die 5,11 ct. und den EXX kommt doch normalerweise immer Ust. drauf, ist also ein Nettopreis. Rechnet buzzn jetzt die 5,11 ct. bzw. EXX grundsätzlich als Brutto (incl. 19 %)?

    Wie oben schon erwähnt, bleibt es auch bei einem Abnehmerwechsel zu buzzn bei der Abrechnung und Bezahlung des KWK-Zuschlags ("5,11 ct") sowie der vNNE (vermiedende Netznutzungsentgelte) durch den NB. Einzig die elektrische Arbeit als solche, also das was Du an Strom ins öffentliche Netz einspeist, geht an buzzn und wird mit dem buzzn Einspeisepreis vergütet. Es wird also nur der bisherige Abrechnungsposten "üblicher Preis" ersetzt.
    Wenn Du zur Umsatzsteuer optiert hast und das im Stromgeber-Auftragsformular auch so angegeben hast, rechnet buzzn Deinen Einspeisepreis netto zzgl. USt ab.


    F: Muss die nach wie vor der Netzbetreiber an mich zahlen?

    Ja, genau.


    Hoffe, die Antworten waren hilfreich.


    Gruß, Justus

  • Hoffe, die Antworten waren hilfreich.


    Danke :hutab: alles top! besonders der Hinweis




    Zitat

    dass es ein Recht auf Abnehmerwechsel gibt,




    da red sich`s gleich viel leichter mit den Stadtwerken.




    .......buzzn wird mir immer sympathischer :walklike:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • dass es ein Recht auf Abnehmerwechsel gibt,


    Hallo Justus,


    verrat mir bitte noch wo das steht. :sos:


    Sind´s die ganzen Netzverordnungen oder das KWK-G ?

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Moin,


    bin gerade mal über die FAQs bei Buzzn geflogen, soweit sehr gut! :thumbup:


    was mich noch interessiert, der KWK-Zuschlag von 5,11 ct pro kw/h wie wird das gehandhabt, wenn ich Stromgeber werden möchte?....


    ....oder habe ich es nicht gesehen :@@-(


    Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • ....oder habe ich es nicht gesehen :@@-(


    also ich mein es gesehen zu haben, da stand die Biene hat nix damit am Hut,
    rechnest Du weiter über den alten Verantwortlichen ab.



    Was mir auffält ist der Hohe Graustromanteil, wenn da nicht mehr
    kaufen gibts wenig Honig von der Biene, oder hab ich es nicht Kapiert :strafe:

  • ....oder habe ich es nicht gesehen :@@-(

    http://www.buzzn.net/faq/strom…-eingespeisten-strom.html (letzter Absatz).
    Werden dieser Frage aber wohl noch mal einen eigenen Artikel widmen, um sie besser hervorzuheben.

    Was mir auffält ist der Hohe Graustromanteil, wenn da nicht mehr
    kaufen gibts wenig Honig von der Biene, oder hab ich es nicht Kapiert :strafe:

    So ist es. Geben und Nehmen! Wann wechselst Du für Deinen Reststrombezug zu buzzn, Manfred? ;)

  • Genau Letzteres scheint mir da ein "Sorgenkind" zu sein...
    Mein "Stromgeberwille" z.B. scheitert z.Zt. noch an der Kombi BHKW+PV :blush2:
    Im Gegensatz dazu kommt ein Strombezug für meinen Zusatzstrom da leider nicht in Frage - sind ja für mich "abgängige Kosten" beim Stromverkauf an die Mieter !!!

  • Bitte gebt uns weiter Euer offenes Feedback, damit wir die FAQ, die Website und buzzn insgesamt stetig weiter verbessern können.


    ....mach Dir da nur keine Sorgen. Mir hat einmal ein kluger Mann gsagt: "Wenn du was nicht weisst, musst du fragen."


    AxelF, Deine Frage is schon in den FAQ beantwortet, 5,11 ct. und VNN kommt nach wie vor vom Netzbetreiber.


    Aber ergänzend hierzu hätt ich da noch eine Frage an Justus:


    Ich rechne mit dem Netzbetreiber jetzt jedes Quartal ab, der bekommt von mir eine Rechnung und bezahlt dann. Ich will das auch so beibehalten. Drum werd ich dem dann eben nur die 5,11 und VNN 0,23 berechnen.


    Frage: Nimmt buzzn von mir auch eine Quartalsrechnung mit dem baseload-Preis :?:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!: