Welchen Strompreis zahlt die Wohnungsgesellschaft?

  • So ich hab jetzt das .pdf von Neundorfer gelesen. Es findet keine Lohnverstromung statt und Mieter GbR gibts auch nicht. Die Wohnungsgesellschaft tritt in meiner Arbeit rechtlich als Versorger auf. Also sind auch die beispielhaften 30.000kWh voll EEG-umlagepflichtig.


    Vielleicht kann ja mal einer erklären wo ich denn nen Bock geschossen haben soll...


    Aus den spärlichen Fetzen werd ich leider nicht schlau :(


    Und so richtig einig scheint sich das Forum ja auch nicht zu sein.


    Morgen quäl ich mich nomma durch die Infothek - vielleicht gibt die ja noch n Geheimnis preis ;)


    tschau

  • Aus den spärlichen Fetzen werd ich leider nicht schlau



    ähhh


    Du bist Student und irgendwann wirst Du auf arme Handwerker wie mich losgelassen,
    ich hoffe Die jüngern Kollegen müßen dann nicht drunter leiden, weil eigentlich sollst Du
    da durch nachdenken draufkommen :strafe:


    Wieviel, Zitat aus dem ersten Beitrag von Dir


    Zitat

    2 Konzessionsabgabe,


    zahlt die Wohnungsgesellschaft an wen und wen eventuell doch nicht wieviel kWh wären
    das dann die als Kosten anfallen :wissenschaftler:


    A. 30.000


    B 10.000


    Und so richtig einig scheint sich das Forum ja auch nicht zu sein.


    Du ein BHKW betreiben ist ein Technischer Vorgang der Wirtschaftlich zu sein hat und
    Bürokratischen Regeln unterliegt die einzuhalten sind, das hat nix mit Demokratie zu tun,
    da zählt was gesetzlich Vorgegeben, nicht was die mehrern hier wollen.



    Wenn den so wäre das wir nur hier Einig sein müßten und dann wär des verbindlich
    nach wär die Denzatrale KWK schon lang rentabel, obwohl vielleicht gäbs auch einige
    die den hals nicht voll genung kriegen :huh:

  • Hmmm... Na dann hab ich das in meiner Arbeit ja doch richtig gemacht.
    10.000kWh von den STW für 18,52ct/kWh gekauft, 20.000kWh selbst erzeugt und 30.000kWh an die Mieter verkauft.
    Für 30.000kWh EEG- und KWK-Umlage abgeführt und für die 10.000kWh Stromsteuer.


    Die Frage die ich mir jetzt stelle ist allerdings, ob der Staat dabei 2x Stromsteuer einstreicht???


    tschau

  • Für 30.000kWh EEG- und KWK-Umlage abgeführt und für die 10.000kWh Stromsteuer.


    Die Frage die ich mir jetzt stelle ist allerdings, ob der Staat dabei 2x Stromsteuer einstreicht???



    Langsam bekomm ich das Gefühl Du führst mit uns einen Psyhologischen Test durch :glaskugel:


    10.000 kWh liefert der Vorlieferant der bekommt dafür


    18,52ct/kWh


    ( ich denke allerdings das selbiges die Summe ohne Mehrwertsteuer ist )


    von dennen hat der alles Abzuführen was Er bezahlen muß wenn nicht gehören da einige Eingesperrt
    aber es kann dem BHKWbetreiber Wurst sein


    Für 30.000 kWh hat er von seinen Käufer die MWST zu Kassieren und an Väterchen Staat zu entrichten,
    abzüglich der MWST Gutschrifft die bereits für 10.000 kWh ans EVU entrichtet-


    Für 20.000 kWh ist dem Netzbetreiber die EEG-Umlage zu entrichten.



    Das wärs so im Groben


    nur Steht in Deiner PDF


    Zitat

    Konzessionsabgabe 30.000 kWh


    denke das ist eben ein Teil des Test ( eventuell für Forsa oder so )


    weil in Deinen letzten Beitrag schreibst Du


    Hmmm... Na dann hab ich das in meiner Arbeit ja doch richtig gemacht.

  • Nein tu ich nicht. Aber jetzt hats KLICK gemacht. Jetzt check ich auch, wie das "alles abgegolten" auf Seite 1 zu verstehen war. Die 18,52 sind in der Tat der Nettopreis.
    Und die Konzessionsabgabe für die Wohnungsgesellschaft war n C&P Fehler ;)


    Na jedenfalls bin ich jetzt wieder etwas schlauer...


    tschau

  • Aber nicht schlau genug...


    Wie sieht das denn aus, wenn die Wohnungsgesellschaft ihren Reststrom an der Strombörse kauft - nur mal theoretisch, unabhängig davon ob sie das darf oder nicht???


    tschau

  • Aber nicht schlau genug...


    _:_


    Wie sieht das denn aus, wenn die Wohnungsgesellschaft ihren Reststrom an der Strombörse kauft


    dann wäre es, stand auch schon hier


    Welchen Strompreis zahlt die Wohnungsgesellschaft?


    Zitat daraus


    Zitat

    Die können natürlich auch als richtiges EVU agieren, brauchen dann aber ggf. Bilanzkreis usw. usw. haben große Kosten und


    wenn Die also wie ein EVU agieren was müßten die dann alles Wohin abführen ...........



    wennst jetzt meinst das ich des hinschreib das Du nicht nachdeknen brauchst


    na haste gschnitten .........



    Also Nachdenken oder :glaskugel:

  • Es steht ja jedem Unternehmen frei, ein eigenes Bilanzkreismanagement aufzubauen, und die Händlereigenschaft an der EEX zu erwerben. Dafür gibt es aber auch schon Dienstleister. Grundsätzlich sollte man die Mindestlosgrößen an der EEX im 5MW-Bereich beachten, bevor die Dollarzeichen des Traders in uns aufblitzen. Dann doch lieber über Dienstleister. Die Netzentgelte sind dann selbst an den Netzbetreiber zu entrichten.


    Implizit werden dann aus meiner Sicht im Beispiel für 30.000kWh MwSt, EEG und KWK-Umlage bezahlt.
    Vorsteuer wird möglich für die gelieferten Strom- und Gasmengen.
    Der Preis des STW enthält bereits die EEG, KWK, Konzessionsabgabe für die selbstgelieferte Menge.
    Konzessionsabgabepflichtig ist letztendlich der Netzbetreiber gegenüber der Kommune; die EEG-Umlage wird mit den ÜNBs verrechnet. Wenn das STW also nicht nur Vetriebsgesellschaft ist, sondern auch Netzbetreiber, dann das STW an die Kommune.